Altgemeinde 1971

1971Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1971

 

 

 

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Bauleitung für die obere Trat Herrn Bauamtmann Brunner Cham (Kreisbauhof) zu erteilen und die Ausschreibung zu veranlassen.

Gegen das Bauvorhaben des Alois Mühlbauer Katzbach Nr. 2 auf Errichtung eines Wohnhauses bestehen vom Gemeinderat Katzbach keine Einwendungen.

Die Jahresrechnungen für die Rechnungsjahre 1966 – 1969 werden vom Gemeinderat Katzbach einstimmig anerkannt. Als stellv. Kassenverwalter ist Weiß Alois Katzbach 8 ½ ernannt worden. Der Gemeinderat Katzbach beschließt ein Teilstück des Gemeindeverbindungsweges Fl St.Nr. 118 das über das Grundstück des Wagner Alois Fl. St. Nr. 99 führt an Alois Wagner Katzbach Nr. 4 zum Preis von 20 DM pro Dezimal zu verkaufen. Das oben erwähnte Teilstück des Gem. Verb. Weges Fl. St. Nr. 115 ist verkauft worden weil der neuerbaute Roßhoferweg diesen Teilstreckenweg überflüssig macht. Die Vermessungs- und Verbriefungskosten trägt die Gemeinde.

Der Gemeinderat beschließt, die Ausführung der Unterhaltsarbeiten an den ausgebauten Gemeindestraßen durch den Landkreis abzulehnen da die dadurch entstehenden Kosten dem Gem. Rat zu hoch erscheinen.

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig der Firma Gebr. Rössner Amberg den Auftrag für den Straßenbau Katzbach – Große Tradt für die Angebotssumme von 174.559,88 DM (i. W. einhundert vierundsiebzigtausend und fünfhundertneunundfünfzig 88 Pf) zu vergeben. Gleichzeitig wird beschlossen, Herrn Bauunternehmer Ing. Brunner Cham mit dem Vertragsentwurf im Sinne des Bauauftrages zu beauftragen.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindebürger Katzbach die Zusammenlegung der Gemeinde Katzbach mit der Gemeinde Geigant und zwar unter folgenden Voraussetzungen
I  Die Gemeinde Geigant soll im Laufe des Rechnungsjahres 1972 den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraßen von Häuslarn nach Eschlmais und anschließend den Teilausbau Häuslarner Straße Kühnried durchführen


II Die der Gemeinde Geigant zusätzlich von der bisherigen Gemeinde Katzbach zufließenden Schlüsselzuweisungen nur für Maßnahmen in der bisherigen Gemeinde Katzbach zu verwenden

Der Gemeinderat Katzbach genehmigt den Besamungsvertrag vom 16.4. 1971 bis zum 16. 4. 1972 zu verlängern

Der Gemeinderat erkennt die Zweckvereinbarung bzgl der Realsteuer- und Buchungsstelle an und  genehmigt diesen Vertrag mit Schreiben vom 17. 3. 1971 in allen Teilen.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt den Antrag des Buchschmid Josef Katzbach No 7 auf Entschädigung für evtl.  Windbruchschäden auf dem Grundstück beim Anwesen Gruber Josef Hs No 9 abzulehnen.

Im Gemeinderat Katzbach wurde über den Antrag des Wagner Alois über die Weglassung der Betonmauer die im Bauprojekt vorgesehen ist, in Kenntnis gesetzt und genehmigt, als Ersatz dafür die Einebnung des Geländes in seinem Wurtz- und Obstgarten

Gegen das Bauvorhaben des Georg Streck Katzbach 15 bestehen von Seiten des Gemeinderats Katzbach keine Einwendungen.

Der Haushaltsplan für das H. J. 1971 wird vom Gemeinderat Katzbach mit

 60.692 DM  in Einnahmen
 60,692 DM  in Ausgaben
im ordentlichen Haushaltsplan und mit
 261.896 DM  in Einnahmen
 261.869 DM  in Ausgaben
im außerordentlichen Haushaltsplan genehmigt.

Die Hebesätze werden nicht erhöht. Sie betragen zur Zeit 250 % für Grundsteuer A und B und 270 % für die Gewerbesteuer.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt, das Angebot der Firma Rössner über Verstärkung des Bitumen-Unterbaues und der Asphaltfeinbetondecke auf dem Häuslarner Weg I. Bauabschnitt mit einer Angebotssumme von 27.156,15 DM anzuerkennen. (Anmerkung: Die Angebotssumme wird sich erhöhen, da die Länge der auszubauenden Straße sich um ca. 300 mtr. verlängert.)

Der Gemeinderat Katzbach beschließt das Angebot der Firma Rössner über Straßenarbeiten beim Anschluß des (Kapellenweges) – Simmernweges an die Anwesen Josef Gruber und Alois Mühlbauer mit einer Angebotssumme von 6829,68 DM anzuerkennen.

Der Beschluß des Gemeinderates ist in diesem Fall eingefügt und eingeklebt. 
Betreff: Veränderungsnachweise Nr. 78/Katzbach, des Notariats Waldmünchen Akt. VN 78 Katzbach, vom 10. 3. 1971

Der Gemeinderat Katzbach beschließt, an Johann Wutz, Katzbach Nr. 6 für die von ihm erworbene Fläche von 1703 qm einen Preis von 3,-- DM pro qm und
für die restlichen Flächen, die aus dem VN Nr. 7 ersichtlich sind, einen Preis von 1,20 DM pro qm zu bezahlen. 
Die Flächen, die Johann Wutz von der Gemeinde Katzbach erwirbt, werden ebenfalls zu einem Preis von 1,20 DM pro qm berechnet.

Die Eheleute Ludwig und Agnes Haller, Katzbach Nr. 3 bezahlen an die Gemeinde Katzbach für die Fläche von 163 qm einen Preis von 1,20 DM pro qm.

Die Gemeinde Obernried bezahlt an die Gemeinde Katzbach für die Fläche von 1 qm einen Preis von 1,20 DM pro qm.

Die Gemeinde Katzbach zahlt an Kreszenz Ederer, Katzbach Nr. 18 für die Fläche von 270 qm einen Preis von DM 1,20 pro qm.

Die Gemeinde Katzbach zahlt an die Eheleute Alois und Rosina Wagner, Katzbach Nr. 4 für die Fläche von 220 qm einen Preis von DM 1,20 pro qm.

Die Gemeinde Katzbach zahlt an die Eheleute Josef und Elisabeth Ederer, Katzbach Nr. 8 für die Fläche von 374 qm einen Preis von 1,20 DM pro qm.

Die Eheleute Karl und Maria Vogl, Katzbach Nr. 10 zahlen an die Gemeinde Katzbach für eine Fläche von 66 qm einen Preis von 1,20 DM pro qm.

Der Gemeinderat Katzbach stimmt der für die Gemeinde Katzbach vorgesehenen Regelung bezüglich der Gebietsreform zu.

Der Gemeinderat beschließt die Zufahrt Alois Feiner Häuslarn 1 asphaltieren. Auf Zusage des Tiefbauingenieurs Mack? werden die Arbeiten vom Kreisbauhof durchgeführt.

Der Gemeinderat beschließt die Planung der zentralen Wasserversorgungsanlage vorläufig zurückzustellen. Der Gemeinderat will sich mit dieser Baumaßnahme nicht mehr befassen, da die Eingemeidung in die Gemeinde Geigant am 2. 1. 72 vollzogen werden soll.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt die Ausbesserung des Teilstückes (ca. 600 m) der Gem. Verb. Straße Katzbach – Häuslarn noch heuer durchzuführen falls die Witterung es zulässt.

Der Gemeinderat Katzach hat die vom Vermessungsamt Cham auf Grund der eingereichten Anfrage auf Eingliederung gemeindefreier Gebiete gefertigte Aufstellung geprüft und erkennt sie an.

Der Gemeinderat beschließt den Kauf von 100 lfd mtr B-Schläuche für die FFW Katzbach
Der Gemeinderat beschließt, Verbindung mit dem Wasserwirtschaftsamt Amberg aufzunehmen um eine Vorplanung für eine zentrale Wasserversorgung der Gemeinde einzuleiten.

Gegen die Eingliederung der Schuljahrgänge 7 und 8 aus der Volksschule Geigant in den Sprengel der öffentlichen Volksschule Schönthal erhebt der Gemeinderat Katzbach keine Einwendungen.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt für die freiw. Feuerwehr den Ankauf vom 
a 200 lfd mtr B-Schläuche
b 100 lfd mtr C-Schläuche
zu genehmigen.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt die 10000 im ordentl. H.H. (Haushalt)  zum Ausbau der Straßenunterführung vorgetragen sind in den ordentl. H.H. (Haushalt) zu überführen

Der Antrag des O. Reuter wird zurückgestellt

Der Gemeinderat Katzbach beschließt für das Unterstellhäußchen für Schulkinder auf dem Grundstück des Lommer P. im Feuerwehrweg den Gemeindegrund auf den Lommer P. seine Holzlege errichtet hat zu weiteren Benutzunng zu überlassen. ….. Lommer P beabsichtigen auf dem Gemeindegrund ein Bau….. zu errichten, hat der G. R. (Gemeinderat) nichts einzuwenden.

Der Gemeinderat Katzbach hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde vom 21. 10. 71 Ur Nr. 1098 des Notars Hr. Anton Huber in Waldmünchen und genehmigt diese Urkunde in allen Teilen. An den 1. Bgm und Josef Buchschmid vermerkt ist auch der 2. Bgm Xaver Stadler über diese Urkunde die Amtshandlung des Gemeindebeschlusses vorgenommen. 

Nachtrag: Sollten an der Wasserleitung des Josef Buchschmid Aufgrabungen notwendig sein, so ist der alte Zustand wieder herzurichten.

Brief des Oskar Reuter

Häuslarn den 1. 12. 1971 (kann im Privatarchiv von Josef Ederer Katzbach 33 eingesehen werden.)

Inhalt der letzten Gemeinderatssitzung der ehemaligen Gemeinde Katzbach, denn durch die Gebietsreform wurde am 1. 1. 1972 die Eingliederung in die Gemeinde Geigant rechtskräftig.

1971 Reuter Oskar Stellungnahme Gemeinderat

Der Gemeinderat Katzbach hat Kenntnis von Ihrem Schreiben vom 1. 12. 1971 genommen und nimmt hierzu folgendermaßen Stellung:
Der Gemeinderat Katzbach ist bereit, Ihnen ein Preis in Höhe von 60,-- (sechzig) pro Dezimal zu zahlen. Oder einer 50 % mehr als bisher für Dezimal an Abgeber vom Grund zum Straßenbau innerhalb der Gemeinde Katzbach gezahlt worden sind. Der Gemeinderat Katzbach nimmt an, dass zum Straßenbau Häuslarn Katzbach etwa 15 Dezimal von Ihrem Grund beansprucht werden, das ergibt eine Summe von 900 Mark (neunhundert) Der Gemeindrat Katzbach vermerkt, dass Sie mit dieser Regelung einverstanden sind und ist bereit, die Summe von 900 DM an Sie zu überweisen. Wir erwarten Ihre Antwort und zeichnen

Hochachtungsvoll Gemeinderat Katzbach

Der Gemeinderat Katzbach beschließt zum Schreiben No. II/1 – 22 vom 16. 11. 71 das folgende vom Gemeinderat Katzbach erlassenen Satzungen: 1. Geschäftsordnung für den Gemeinderat; 2. Gemeindeverordnung über die Schuttablagerung; 3. Erschließungsbeitragssatzänderung als bisherige Gemeinderechte unwirksam werden und an deren Stelle die Rechte der aufnehmenden Gemeinde treten sollen.

© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008

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