Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1970
Der Gemeinderat Katzbach beschließt, das Darlehen Nr. 67 5053 bei der Kreissparkasse Waldmünchen in Höhe von 10.000 DM (zehntausend) eine Verlängerung mit neuer Laufzeit von 20 Jahren neu bei der Kreissparkasse zu beantragen. (Rosshofer Straße)
Der mündliche Antrag von Ludwig Haller vom 30. 1. 70 wird zurückgestellt bis zur notariellen Verbriefung bezugnehmend auf die Restzahlung für Grundabtretung für Straße Obernried. Haller hat von der Raiffeisenkasse Geigant einen Kredit von 900 DM, das sind 20 % der Gesamtsumme aufgenommen und verlangt die Zahlung der anfallenden Zinsen.
Für Pfarreibibliothek Geigant wird ein Betrag von 100 DM bewilligt.
Der Gemeinderat beschließt mit der Projektierung der Gmd. Straße zur oberen Trat in der Gem. Katzbach Herrn Ing. Brunner vom Kreisbauhof Cham zu beauftragen.
Wegen des Bauvorhabens des Streck Johann Katzbach 24 bestehen seitens des Gemeinderats Katzbach keine Einwendungen.
Der Gemeinderat Katzbach beschließt an Decker Adolf Kühnried 1 eine Entschädigung von DM 180,-- für gefällte Obstbäume auszuzahlen.
Zwischen der Gem. Katzbach Kr. Waldmünchen Tierzuchtamt Cham gesetzlich vertreten durch den Gemeinderat, dieser rechtlich durch den 1. Bgm. und dem Besamungsverein Neustadt/Aisch i. W. nachstehend Besamungshauptstelle genannt wird heute auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 16. 4. 70 zum Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Tierzucht in Bayern vom 24. 6. 1949 folgender Vertrag abgeschlossen. (siehe anliegender Vertrag im Protokoll).
Derzeitige Mitglieder
1, Daschner Max Katzbach 5
2,Dankerl Josef Katzbach 14
Nach Ausführung der Prüfung gem. Art. 103 Abs. 1 der GO stellt der Gemeinderat die Rechnungen für die RJ 1966/67/68 fest. Das Arbeitsbuch der Haushaltsaufzeichnungen ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Hebesätze für das RJ werden festgesetzt
Für Grundsteuer A 250 %
Für Grundsteuer B 250 %
Für Gewerbesteuer 270 %
Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister für das Darlehen Nr. …. 4190 bei der Kreissparkasse Waldmünchen in Höhe von 24.000 DM eine Verlängerung der Rückzahlung bis zum Jahre 1976 zu erwirken.
Der Haushaltsplan zum RJ 1970 wird mit
Vom Gemeinderat mit in
Einnahmen von 54.139 DM und
Ausgaben von 54.139 DM
Im ordentlichen Haushaltsplan und mit
Einnahmen 97.978 DM
Ausgaben 97.978 DM
Im außerordentlichen Haushaltsplan genehmigt.
Als Schöffe für die Wahlperiode 1970/1972 wird Meier Xaver vorgeschlagen
Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis in der Gemeinde Katzbach
Beschluß über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Katzbach.
Aufgrund des Art. 22 des Kostengesetzes vom 17. 12. 1956 (Bayerisch BS III S. 442) beschließt der Gemeinderat Katzbach dass für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis die in Ausübung hoheitlicher Gewalt vorgenommen werden, (Amtshandlungen) Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden.
Der Gemeinderat Katzbach beschließt den Ankauf einer Großrinderwaage mit einer Tragkraft von 1.000 kg. Lt. Prospekt der Firma Otto Dietl Regensburg ist die Waage ausgeführt mit Eisengitter Eisentür (Fichte) mit Kasten und Druckapparat und rostfreier Skala. Der Preis beläuft sich auf ca. 1800 DM. Die ausrangierte alte Gemeindewaage wird an Ederer Robert Kühnried zum Preis von 100 DM (einhundert) DM verkauft.
Der Gemeinderat Katzbach beschließt Kl Nr. 4190 in Höhe von 24.000 DM mit einer Tilgungssumme von bisher 8000 DM auf künftig 4000 DM jährlich herabgesetzt wird. Die Laufzeit des Darlehens verlängert sich dadurch bis zum Jahr 1972. Der Gemeinderat beschließt, dass das Darlehen Nr. 4190 in Höhe von 40.000 DM welches im Jahre 1967 aufgenommen wurde, und bis zum Jahre 1973 getilgt werden sollte, die Laufzeit bis zum Jahre 1976 verlängert wird, sodass die jährlichen Tilgungen trotz von bisher 8000 DM auf 4000 DM herabgesetzt wird.
Punkt 1 Protokoll vom 2. 11. 70 fehlt.
Der Gemeinderat Katzbach beschließt die Gemeindeverbindungsstraße Katzbach – Häuslarn zu vermessen und beauftragt den 1. Bgm einen diesbezüglichen Antrag an das Vermessungsamt Cham zu stellen
Der Gemeinderat Katzbach beschließt, dass auf Verrohrung des Straßengrabens auf dem Wiesengrundstück von Oskar Reuter aus folgenden Gründen abzulehnen:
der Gemeinderat ist der Ansicht dass aus finanziellen Gründen eine Verrohrung nicht tragbar ist. Außerdem ist der Gem. Rat der Ansicht, dass eine Verrohrung zwecklos ist, weil kein Gefälle vorhanden ist und eine Verstopfung der Rohre die Folge sein würde.
Lt. Schreiben v. Landratsamt Waldmünchen v. 6. 7. 1971 hat die Gemeinde 229 Einwohner.
© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008