Altgemeinde 1969

1969Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1969

 

 

 

 

Der Gemeindrat beschließt die Gebühren in Ausübung hoheitlicher Gewalt für vorgenommene Amtshandlungen vom 17. 12. 1956 zu erheben. 

Zurückstellung des Antrages des Ludwig Haller bis notarielle Beurkundung vorliegt

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1969 wird vom Gemeinderat mit  39671,-- DM in Einnahmen 39671,-- DM in Ausgaben im ordentlichen Haushaltsplan und mit 116.322,-- DM in Einnahmen, 116.322,-- DM in Ausgaben im außerordentlichen Haushalsplan genehmigt.

Aufgrund des Artikel 13 Abs 2 und Art. 2 der Landschafts- und Verordnungsgesetzes in der Fassung der Bodenuntersuchung vom 3. Januar 1967 erläßt die Gemeinde Katzbach folgende für vollziehbar erklärte Verordnung: (siehe anliegendes Muster (Muster nicht auffindbar)).

Der Gemeinderat Katzbach trifft auf seiner heutigen öffentlichen Sitzung mit dem Landwirt Eduard Windmeisser aus Kühnried Nr. 3 bezügl. Grundabtretung für den Ausbau der Gem. Verb. Straße Abzweigung Häuslarner Straße bis in die Ortschaft Kühnried folgende Abmachung:

I. Die Gem. Katzbach verpflichtet sich, an Eduard Windmeisser für den erforderlichen Grund zum Ausbau des o. g. Straßenzuges eine Pauschalsumme von 2000 DM ( i. W. zweitausend) bei Beginn der Straßenarbeiten auszuzahlen.

II. Außerdem stellt Eduard Windmeisser folgende Bedingungen: 
a) Die Straßenbauarbeiten dürfen erst nach Einbringung der Getreideernte begonnen werden. b) außer dem für den Straßenbau benötigten Humus, verbleibt der übrige Humus dem Ed. Windmeisser. 
c) Zu- und Abfahrten zu den Feldern müssen hergestellt werden. 
d) das Gras auf den Böschungen wird E. Windmeisser zuerkannt. 
e) ein Anschluß für das Abwasser vom Anwesens des Adolf Decker muss eingebaut werden. 
f) die sauberen Aufräumungsarbeiten auf dem Grundstück des Ed. Windmeisser zugesichert.
g) die Anschlussteerung zum Anwesen des Ed. Windmeisser x Ergänzung bis zum Stadel x auf eine Fahrbahnbreite von 3 m zugesichert.

Nach Gegenüberstellung der einzelnen Angebote und eingehender Berechnung über Arbeitsweise und Solidität der einzelnen Baufirmen beschließt der Gemeinderat Katzbach einstimmig  den Auftrag zum Ausbau des Kühnrieder Weges mit der Angebotssumme von 79.370,79 DM der Baufirma Rössner Amberg zu übergeben. Der Beginn der Baumaßnahme soll erfolgen, sobald die Getreideernte eingebracht ist, etwa Juli/August 1969.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt zu Feldgeschworenen zu berufen. 
1. Decker Adolf Kühnried 1, 
2. Lommer Peter jun. Katzbach Nr. 16

Der Gemeinderat Katzbach hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde vom 8. Juli 1969 Ur. Nr. 812 des Notars Dr. Franz Höchtl in Waldmünchen und genehmigt diese Urkunde in allen Teilen

Der Gemeinderat beschließt eine Anzahlung von DM 900,-- (neunhundert) an Max Bierl für abgetretenen Grund von ca. 30 Dezimal zum Straßenbau zu leisten. Die Restzahlung erfolgt nach Vermessung der Straße. Außerdem beschließt der Gemeindrat 100 DM an Max Bierl für gefällte Obstbäume zu zahlen.
 
Der Gemeinderat beschließt über den Verbindungsweg zur oberen Trat ein Bauprojekt anfertigen zu lassen. Mit dem Landratsamt muß Rücksprache genommen werden ob der für den Kreis Waldmünchen vorgesehene Architekt in diesem Jahr seiner Tätigkeit im Landratsamt? aufnimmt. Falls nicht, ist Arch. Brunner Lrsm. Cham mit der Projektierung zu beauftragen.
 
Dem Antrag des O. Gerstendorff auf Erlass der Grunderwerbssteuer wird stattgegeben

Der Gemeinderat Katzbach hat beschlossen, dass die Schule in der Stadt Waldmünchen mit den dazugehörigen Grundstücken an den erweiterten Schulverband übertragen werden soll.
 
Der Gemeinderat Katzbach ist der Ansicht, dass durch die Straßenabwässer der Rosshoferstrasse das Grundstück des Josef Daschner auf keinen Fall vernässt wird.

Der Gemeinderat beschließt Ederer Josef  Katzbach geb. 14. 4. 1933 als Feldgeschworenen vorzuschlagen da Lommer Peter mit 23 Jahren noch nicht wählbar ist.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt für den Straßenbau Kühnried ein Darlehen von 13.000 DM und ein Darlehen in Höhe von 14.000 DM von bei der Kreissparkasse Waldmünchen aufzunehmen. Die Laufzeit des Darlehens soll 20 Jahre betragen, die Bedingungen in der R E vom 12. 5 1969 Az. IV/5 -2310 – a 2 werden anerkannt. (siehe Schuldschein der Kreissparkasse Waldmünchen)

© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008