Altgemeinde 1968

1968Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1968

 

 

 

Der Gemeinderat Katzbach beschließt, auf seiner heutigen Sitzung das Schreiben des RA Hohman Waldmünchen folgendermaßen zu beantworten: Der Gemeinderat beschließt ein Gutachten vom Landwirtschaftsamt einzuholen um Feststellung, ob sich durch den Straßenbau Katzbach – Obernried für das Grundstück des Ludwig Haller Nr. 3 Fl. St. Nr. 46 von ca. 5 Dez. eine Beeinträchtigung durch dauernde Nässe entstanden ist. 

Der Gemeinderat beschließt eine kommunale Zusammenarbeit aufgrund einer Zweckvereinbarung oder im Rahmen eines Zweckverbandes abzulehnen, da eine solche Vereinbarung eine Vorstufe der Zusammenlegung von Gemeinden gleichkommt und weitere finanzielle Belastungen herbeiführen würde.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt folgende H H Überschreitungen im R J 1964 zu genehmigen: H H St. 501-4/051-517/65-61/71-43/73-61/752-61/888/76-573/02-651/71-61/743-63/743-94/943-94/96-70.-

Der Gemeinderat Katzbach beschließt, Haus- und Grundeigentümer Konrad Hs Nr. 12 Roßhofer Str. Sandwiese geg. sich der Wasserversorgung Geigant anschließen kann und dass von Seiten der Gemeinderates keine Einwendungen erhoben werden.

Der Gemeinderat Katzbach erklärt sich damit einverstanden, dass die 4 Beteiligten 
Wutz Josef Hs Nr. 19, 
Daschner Johann Nr. 20, 
Ederer Kreszenz Nr. 18 und 
Streck Hans Hs Nr. 13 
aus Fl St Nr 163 das Wasser entnehmen und mit durch eine Rohrleitung in ihre Anwesen leiten. Gegen den Bau der Wasserleitung bestehen von Seiten des Gemeinderates keine Einwendungen.

Gegen das Bauvorhaben des Max Buchschmid  Bonholz 1 (Garagenbau) bestehen vom Gemeinderat Katzbach keine Einwendungen.

Der Haushaltsplan für das RJ 1968 wird vom Gemeinderat mit 
36.438,-- DM in Einnahmen und
36.438,-- DM in Ausgaben im ordentlichen Haushaltsplan  und mit
48.370,-- DM in Einnahmen und
48.370,-- DM in Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan genehmigt.
 
Zur Aufschotterung der Simongasse bewilligt der Gemeinderat 5 Fuhren Schotter

Der Gemeinderat Katzbach hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde vom 18. Juli 1968 – UR Nr. 1137 des Notars Dr. Franz Höchtl in Waldmünchen und genehmigt diese Urkunde in allen Teilen.

Der Gemeinderat Katzbach erklärt sich bereit einen Vorschuß in Höhe von 10.000 DM (i. W. zehntausend) bis zum Eingang dieser Summe aus KFZ Mitteln für den Straßenbau Rosshof im ausmärkischen Teile (Staatsforst) der bayer. staatl. Forstverw. zur Verfügung zu stellen. Die Anzahlung dieses Betrages erfolgt, sobald die behördliche Genehmigung vorliegt.

Der Gem. Rat Katzbach beschließt die Abstufung der Gem. Verb. Straße nach Gleißenberg bis zu einer Rücksprache mit dem Gemeinderat Gleißenberg zurückzustellen.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt an den Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge einen Beitrag von DM 10,-- zu zahlen

Der Gemeinderat Katzbach beschließt die Durchführung des Winterdienstes auf den eigenen Gemeindestraßen dem Kreisbautrupp Waldmünchen zu übertragen. Auf den eigenen Gemeindestraßen werden Schneezeichen gesetzt.

Die Gemeinde Katzbach beschließt einen formlosen Antrag auf Eingemeindung gemeindefreier Gebiete an das Landratsamt Waldmünchen zu stellen.

 © by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008

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