Altgemeinde 1967

1967Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1967

 

 

 

Der Gemeinderat Katzbach lehnt die Übereignung des forsteigenen Grundstückes Fln 105 ab. (inmärkisch) Der Gemeinderat ist der Meinung dass es vollkommen gleichgültig ist, ob die Staatsforstverwaltung oder die Gemeinde Katzbach Besitzer von dem Grundstück Fln 105 ist.Gegen das Bauvorhaben des Willi Puttkamer bestehen vom Gemeinderat Katzbach keine Einwendungen

Der Gemeinderat Katzbach hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde  vom 19. Januar 1967 UR No 48,47 des Notars Dr. Franz Höchtl in Waldmünchen und genehmigt diese Urkunde in allen Teilen.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt, eine Fläche von 303 m² aus Fl Nr. 138 an die Eheleute Heinrich und Therese Gruber Katzbach Nr. 23 im Tauschwege gegen 297 m² aus Fl No 143 abzugeben. Eine Tauschaufgabe ist nicht zu leisten. Die Kosten des Tauschvertrages tragen die Eheleute Heinrich und Therese Gruber Katzbach No. 23 da die Vermessung von ihnen angestrebt worden ist.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt die Jahresrechnung 1963 und 1964 nach Überprüfung durch die überörtliche Prüfungshoheit endgültig anzuerkennen.

Der Gemeinderat Katzbach genehmigt Johann Streck Haus No. 13 das Kleinholz und die Sträucher mit Stauden an der Sandgrube unentgeltlich abzuholzen.

Der Gem. Rat Katzbach ist damit einverstanden dass die Abrechnung mit d. Fleischbeschaukasse von der Gemeinde Geigant durchgef. wird. Durch Bz. des Schreibens der Bayer. Versicherungskammer vom 10. 3. 1967

Der Gemeinderat Katzbach beschließt einen Zwischenkredit in Höhe von 20.000 DM i. W. zwanzigtausend  bei der Kreissparkasse Waldmünchen aufzunehmen. Der Gem. Rat ist damit einverstanden, dass die 20.000 DM bereits an die Firma Rössner ausbezahlt worden sind.

Der Gemeinderat Katzbach hat Kenntnis genommen vom Inhalt der Urkunde vom 29. Mai 1967 Ur No. 832 des Notars Dr. Franz Höchtl in Waldmünchen und genehmigt diese Urkunde in allen Teilen.

Die Gem. Katzbach bei Geigant erklärt sich damit einverstanden dass die von der staatlichen Forstverwaltung zum Neubau der Gemeindeverbindungsstraße Katzbach – Häuslarn gewährte Zuschussbetrag in Höhe von 182,50 DM  i. W. einhundertzweiundachtzig DM zur Abdeckung des Kaufpreis Restbetrages für die übereigneten Grundstücksflächen von der Oberforstdirektion Regensburg  direkt an den Forstgrundstock überwiesen wird. Der Bürgermeister der Gemeinde ist vom Gemeinderat zur Abgabe dieser Erklärung ermächtigt.

Der Gemeinderat beschließt Herrn Ludwig Haller Katzbach No. 3 für den zum Straßenbau Katzbach – Obernried abgetretenen Grund eine Entschädigung in Höhe von 2500 DM (zweitausendfünfhundert) auszuzahlen.

Der Gemeinderat beschließt Oskar Reuter Häuslarn 5 ½ für die Ansaat der Grundfläche die beim Straßenbau beschädigt wurde, und für das Abklauben von Feldsteinen einen Betrag von 30 DM dreißig auszuzahlen.

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeindeverbindungsstraße Katzbach – Obernried Anfangspunkt Staatsstraße 2146 Endpunkt Gemeindegrenze ca. 500 m zur Kreisstraße aufgestuft wird. Ein diesbezüglicher Antrag wird an das Landratsamt Waldmünchen gestellt.

Der Gemeinderat beschließt den ordentlichen Haushalt für das R J 1967 in Höhe von 43.658 DM in Einnahmen und 43.658 DM in Ausgaben sowie den außerordentlichen Haushalt in Höhe von 215.618 DM in Einnahmen und 215.618 DM in Ausgaben angenommen und zu bewilligen.

Zur Bestreitung der Ausgaben im außerordentlichen Haushalt wird die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von DM 13.958,-- bewilligt.

Der Gemeinderat Katzbach hat Kenntnis genommen vom Inhalt des Veränderungsnachweises Nr. 23 1964 vom 30. 5. 1967 des Notars Dr. Franz Höchtl in Waldmünchen und genehmigt diesen Veränderungsnachweis in allen Teilen. Der Verkaufspreis wird auf 0,70 DM pro m² festgesetzt.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt  den Hebesatz für das R J 1967 auf 250 % für Grundsteuer A und auf 250 % für Grundsteuer B und auf 270 % für Gewerbesteuer festzusetzen.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt die Erschließungsbeitragssatzung in vorliegender genannter Fassung ohne Vorbehalt anzunehmen.

Lt. Veränderungsnachweis 25/1964 verkauft die Gemeinde Katzbach aus Fl. No. 199 eine Teilfläche von 150 m² an Herrn Alois Wagner Katzbach 4 zum Preis von 0,70 DM pro m²

Die Gemeinde Katzbach kauft von den Eheleuten Josef und Rosina Dankerl Katzbach Nr. 14 aus Fl. No. 202 eine Fläche von 4 m² gemessen zu Fl. No. 199 zum Preis von 0,70 DM /m² 
a, HerrnAlois Wagner Katzbach No. 4 
b, die Eheleute Franz Xaver und Frieda Stadler Katzbach 11 
c, die Eheleute Josef und Rosina Dankerl Katzbach 14, zum Miteigentum zu je 1/3 zum Preis von 0,70 DM pro m²

Die Gemeinde Katzbach verkauft aus Fl No. 2 eine Fläche von 210 m² gemessen zu Fl. No. 2/2 an die Eheleute Franz und Maria Wutz in Katzbach Nr. 22 zum Preis von 0,70 DM pro m² mit der Auflage, dass das Gehrecht dieser Fläche (Weg) aufrecht erhalten bleibt.

Der Gemeinderat Katzbach hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde vom 25. 6. 1967 Ur No 1290 des Notars Dr. Franz Höchtl in Waldmünchen und genehmigt diese Urkunde in allen Teilen.

Der Gemeinderat Katzbach hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde vom 25. 6. 1967 Ur No. 1278 des Notars Dr. Franz Höchtl in Waldmünchen und genehmigt diese Urkunde in allen Teilen.

Gegen das Bauvorhaben des Ludwig Haller Katzbach No. 2? bestehen keine Einwendungen. 
Der Gemeinderat Katzbach erklärt sich bereit, an H. L. Haller Katzbach No. 2? für das zum Straßenbau Katzbach – Obernried abgetretene Flächengrundstück aus Pl. Nr. 46 einen Preis von 100 DM (einhundert) pro Dezimal zu zahlen. Nach Rücksprache mit Herrn Arch. Brunner Cham, beträgt die abgetretene Grundfläche ca. 45 Dezimal. Nach den rechtlichen Bestimmungen ist die Gemeinde Katzbach verpflichtet, 80 % der Gesamtsumme vor der amtlichen Vermessung an den Grundbesitzer zu bezahlen. Die restlichen 20 % werden nach genauer Feststellung der Flächengröße bezahlt. Die an der Nord - Ost Seite vom Eckmast der Energieversorgung OBAG abgeschnittene Dreiecks-Teilfläche ist in den 45 Dezimal mit inbegriffen und muss vor Auszahlung der 80 % notariell verbrieft werden.

Gegen das Bauvorhaben Adolf Decker Kühnried 1 bestehen von Seiten des Gemeinderates Katzbach keine Einwendungen.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt zur Deckung der Baumaßnahme Katzbach – Obernried ein Darlehen von 14.100 DM aufzunehmen

Der Gemeinderat Katzbach beschließt für das Darlehen No. 67 4190 zu DM 40.000 bei der Kreissparkasse Waldmünchen um eine Verlängerung der Darlehenslaufzeit um 5 Jahre nachzukommen.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt für das Darlehen Nr. 67-4190 zu DM 40.000 (vierzigtausend) bei der Kreissparkasse Waldmünchen um eine Verlängerung der Darlehenslaufzeit um 5 Jahre nachzusuchen und zwar zu einem Prozentsatz von 6,5 % p. a. bei einer Auszahlung von 99 %.

Der Gemeinderat Katzbach hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde vom 14. 9. 1967 UR Nr. 1535 des Notars Dr. Franz Höchtl in Waldmünchen und genehmigt diese Urkunde in allen Teilen.

Der Gemeinderat Katzbach nimmt Kenntnis vom Schreiben des Ludwig Haller Katzbach Nr. 2 vom 14. September 1967 und fasst folgenden Beschluss: Der Grund von den Pl. No. 53a und Pl No 54 welcher zum Straßenbau Katzbach – Obernried abgetreten wurde wird zu 40 ,-- (vierzig) DM pro Dezimal abgelöst. Der Betrag wird nach der amtlichen Vermessung an Ludwig Haller ausbezahlt.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt in seiner heutigen Sitzung betreff des Schreibens staatl. Schulamt Cham vom 3. 11. 1967 über die Errichtung von Schulverbänden gemäß Art. 11 und 16 in Verbindung mit Art. 22 VOschG die Schulkinder aus der Ortschaft Häuslarn Gem. Katzbach Landkreis Waldmünchen wieder in den Schulverband Geigant einzugliedern. Begründung: Der Schulweg für die Schulkinder aus der Ortschaft Häuslarn ist nach Geigant günstiger als nach Waffenbrunn.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt, dem Krieger- und Veteranenverein eine Spende in Höhe von 98,50 DM zu überweisen.

Gegen das Bauvorhaben des Wagner Alois Nr. 4 bestehen von Seiten des Gemeinderates Katzbach keine Einwendungen.

Der Gemeinderat Katzbach hat von Ihrem Schreiben vom 16. 11. 67 Kenntnis genommen und nimmt hierzu folgende Stellung: Der Gemeinderat Katzbach ist der (Fortsetzung nächste Seite) Ansicht, dass eine wirtschaftliche Schätzung der Grundsteuer das nach Ihrer Feststellung eine Fläche von 5 Dezimal ausmacht, nicht vorlegt. Sämtliche Grundstücke, die zum Straßenbau Katzbach – Obernried benötigt werden, betragen nach Berechnung vom Oberbauinspektor Brunner ca. 45 Dezimal. Diese Fläche wurde bereits zu 80 % in Höhe von 3.600 DM abgelöst bzw. ausbezahlt. Die restlichen 20 % werden nach der amtlichen Vermessung ausbezahlt.


© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008