Altgemeinde 1966

1966Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1966

 

 

 

Auf seiner Sitzung am 11. 1. 1966 hat der Gemeinderat nach Art. 94 Abs. 1 GO über die berufsmäßige oder ehrenamtliche Tätigkeit des ersten Bürgermeisters folgende satzungsmäßige Entscheidung getroffen: 81 Die Tätigkeit des 1. Bürgermeisters für die künftige Amtszeit ist ehrenamtlich. 82 Dieser Satzungserlass wird am 11. 1. 66 bekanntgegeben. 3 Dieser Satzungserlass tritt am 1. 5. 66 in Kraft. 

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen: Hebesatz für das Rechnungsjahr 1966 auf 250 % Grundsteuer A und B und 210 % Gewerbesteuer.

Gegen das Bauvorhaben des Ederer Robert Kühnried Stallanbau und Scheunenanbau bestehen vom Gemeinderat Katzbach keine Bedenken.

Gegen den Bau einer Jauchegrube des Anton Preißer Kühnried bestehen vom Gemeinderat keine Einwendungen.

Gegen den Neubau eines Kamines des Lommer Peter Katzbach bestehen vom Gemeinderat keine Einwendungen.
 
Die Jahresrechnung für das Jahr 1961 und 1962 wird vom Gemeinderat Katzbach anerkannt.

Gegen die Baumaßnahme des Anton Preisser Bonholz 2 (müsste eigentlich Kühnried 2 heißen) bestehen keine Einwendungen, auch dann nicht, wenn die Jauchegrube zum Teil auf Gemeindegrund erstellt wird, weil der anfallende Gemeindegrund keinerlei Nutzbringung zugeführt werden kann.

Der ordentliche Haushaltsplan 1966 wird mit DM 38.869,-- in Einnahmen und DM 38.869,-- in Ausgaben einstimmig verabschiedet.

Der außerordentliche Haushaltsplan für Rechnungsjahr 1966 wird mit DM 340.000 in Einnahmen und in DM 340.000 in Ausgaben einstimmig verabschiedet. Zur Bestreitung der Ausgaben im a.o.H.Pl. wird ein Darlehen von 54.000 DM aufgenommen.

Gegen das Bauvorhaben des Konrad Neumeier Katzbach Nr. 11 bestehen keine Bedenken. 

Nach Eröffnung der Sitzung durch Bürgermeister Wutz erläutert Herr Ing. Freuneck – Regensburg technische Einzelheiten über das vorgesehene Bauprojekt. Anschließend gibt Herr Ing. Freuneck die eingegangenen Angebote der Baufirmen bekannt. Insgesamt sind 12 Angebote eingesandt worden und zwar:

1.) Fa. Rössner - Amberg     130.334,70 DM
2.) Fa. Gemoll – Cham     134,459,00 DM
3.) Fa. Wanninger – Cham    144.603,80 DM
4.) Fa. Gruber – Cham     138.191,60 DM
5.) Fa. Wühr – Furth im Wald     145.529,00 DM
6.) Fa. Schönberger – Roding    145.845,00 DM
7.) Fa. Held & Franke -  Roding    148.156,60 DM
8.) Fa. Kassecker – Roding    154,296,60 DM
9.) Fa. Strassen- und Teerbau – Regensburg  148.301,60 DM
10.) Fa. Alf. Schönberger – Chamerau  165.628,20 DM
11.) Fa. Alb. Guggenberger – Regensburg 169.730,00 DM
12.) Fa. Jos. Lachner – Regensburg  173.780,40 DM

Nach Prüfung und Vergleich der einzelnen Angebote und eingehender Beratung über Arbeitsweise und Solidität der einzelnen Firmen beschloß der Gemeinderat einstimmig den Bauauftrag nach dem Leistungsverzeichnis vom 7. 4. 66 und der Angebotssumme von 130.344,70 DM der Baufirma Rössner Amberg, zu vergeben. Der Beginn der Baumaßnahme wird auf den 20. 5. 1966 festgesetzt.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt einstimmig Meier Xaver Katzbach 26 zum Beisitzer der Schulpflegschaft Geigant zu bestätigen.

Der Gemeinderat faßt auf seiner Sitzung vom 25. 4. 66 einstimmig folgenden Beschluß: 
Die Gemeinde Katzbach verkauft an die Eheleute Georg und Erna Ederer, wh. Häuslarn No. 4, den Gemeindegrund Pl. No. 68 der Steuergemeinde Häuslarn, Gem. Katzbach und erwirbt hierfür von den oben genannten die zum Straßenbau Katzbach – Häuslarn III. BA erforderliche Baufläche aus der Pl. No. 28, 29, 72, 73. Sämtliche durch den Tausch entstehenden Unkosten trägt die Gemeinde Katzbach. Außerdem erklärt sich die Gem. Katzbach bereit, die abgetretene Teilfläche aus der Pl. No. 68 unentgeltlich zu planieren und einzuebnen, soweit dies erforderlich ist. Der aufgelassene Weg zu Pl. No. 29 und 30 und Pl. No. 73 mit der Wegenummer 95 wird den Eheleuten Georg und Erna Ederer unentgeltlich als ihr Eigentum zugesichert. Außerdem wird den Eheleuten Georg und Erna Ederer auch noch die Pl. No. 68-1 als ihr Eigentum zugesichert, jedoch wird diese ebengenannte Grundfläche nicht nutzbar hergerichtet. Falls auf dem Grundstück Pl. No. 68 eine Drainage erforderlich ist, wird sie kostenlos errichtet. PS.: Die Streichung wurde nach Rücksprache mit Georg Ederer gemacht.

Der Grundstückseigentümer Alois Feiner Häuslarn Nr. 1 erklärt sich bereit, die zum Straßenbau Katzbach Häuslarn III BA erforderliche Grundfläche unentgeltlich abzutreten. Als Gegenleistung verpflichtet sich die Gem. Katzbach den Hügel zur Einfahrt in seinen Hof mit einer Planierraupe abzutragen. Zur Abtragung sind voraussichtlich 2 – 3 Raupenstunden erforderlich und genehmigt.

Der Gemeinderat Katzbach fasst auf seiner Sitzung vom 25. 4. 66 einstimmig folgenden Beschluss: Die Gemeinde Katzbach erhält unentgeltlich von den Eheleuten Josef und Anna Pfaffl wh. Häuslarn Nr. 6 die für den Straßenbau Katzbach – Häuslarn III BA erforderliche Grundfläche und erklärt sich bereit, als Entgelt dafür das Grundstück Pl. Nr. 68 der Obengenannten soweit erforderlich kostenlos zu planieren und einzuebnen.

Der Gemeinderat Katzbach lehnt das Bauvorhaben des Josef Nirschel Mettmann Rhl. (Rheinland) aus nachstehenden Gründen ab: Der Gemeinde Katzbach würde durch den Bau des Bungalows wieder zusätzlich zu ihrem umfangreichen Straßennetz neue Straßenbaukosten anfallen. Die Gemeinde Katzbach ist eine Streugemeinde und bestrebt, Neubauten nur innerhalb der Ortschaften zuzulassen.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Gemeindekassier von 742,-- DM auf 820,-- DM erhöht wird. Erhöhung ab 1. 1. 1966. Der Gemeindeschreiber erhält ab dem 1. 1. 1966  78 DM pro Jahr mehr. Dem Gemeindediener wird pro Jahr um 30 DM mehr gewährt ab 1. 1. 1966.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Gemeindestraßen in die Betreuung des Landkreises zu übergeben: 
für die Häuslarner Straße 2,3 km 
die Obernrieder Straße 0,450 km 
die Kühnrieder Straße 0,400 km 
die Roßhofer Straße 0,600 km

Das Fischwasser wird an Herrn Krysztek Geigant verpachtet. Der 1. Bgm Wutz wird beauftragt, die Verhandlung mit dem Pächter aufzunehmen und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

In die Schöffenvorschlagsliste werden vom Gemeinderat folgende Personen der Gem. aufgenommen: 
Streck Maria, 
Stadler Xaver, 
Buchschmid Josef jun. 
Decker Adolf, 
Meier Xaver.

Der Gemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung nach den Vorschriften für den Freistaat Bayern vom 25. Januar 1952 (Bay. GO 1. S. 461 bez. GV Bl. 1958 S 100) zuletzt geändert durch das Gesetz über kommunale Wahlbeamte vom 16. 6. 64. (GV Bl. S. 118)

Zur Ausbesserung der Obernrieder Straße bewilligt der Gemeinderat 2 Lastzüge Schotter.
 
Der Gemeinderat beschließt die Roßhofer Straße mit einer Schwarzdecke zu versehen. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, bei den in Frage kommenden amtl. Stellen Antrag auf Planung und Finanzierung zu stellen.

Für Fahrten im Zusammenhang mit Erwerb des Leistungsabzeichens der F. F. Katzbach werden für Reisespesen 84 DM zurückerstattet.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt die mit Gemeinderatsbeschluss vom 25. Juni Ziffer 6 beschlossene Teerung der Rosshoferstrasse der Baufirma Rössner Amberg nach dem Leistungsverzeichnis wie es für den Straßenbau Katzbach – Häuslarn III. BA vertraglich vereinbart worden ist, zur Ausführung zu vergeben.

Da der Ausbau der Kühnrieder Straße im RJ 1966 nicht ausgeführt wird, werden die in der AO Haushaltsplan dafür vorgesehenen Mittel zum Ausbau der Roßhofer Straße bestimmt. Die Teerung der Roßhofer Straße – St. 2146 erfolgt auf einer Länge von 630 mtr.

Der Gemeindrat Katzbach beschließt den Ausbau der Gemeindestraße Obernried – St 2146 in einer Länge von 430 mtr. Der Firma Wanninger Cham und Held & Franke zu übertragen. Die Preise richten sich nach dem Leistungsverzeichnis den die Firma Wanninger mit der Gemeindeverwaltung Obernried vertraglich abgeschlossen hat. Dass die Finanzlage der Gemeindeverwaltung Katzbach nicht möglich macht, bereits im R J 1966 Zahlungen zu leisten erfolgt die anfallende Zahlung an die Fa. Wanninger Cham für den Straßenbau zinslos im Lauf des Sommers 1967.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt zur Finanzierung des Straßenbaus Katzbach – Häuslarn und Roßhofer Str. – St. 2146 einen Zwischenkredit in Höhe von 40.000 DM (vierzigtausend) DM bei der Kreissparkasse Waldmünchen aufzunehmen. Der Zwischenkredit wird für 1 Jahr benötigt.

Der Gemeinderat Katzbach beschließt den zum Straßenbau Katzbach – Obernried benötigten Grunderwerb einheitlich mit 40 DM pro Dezimal abzugleichen

Der Gemeinderat Katzbach fasst folgenden Beschluß: Da der Landwirt Josef Buchschmid Katzbach Nr. 7 jahrzehntelang Wasser aus der Quelle entnimmt, die sich auf dem gemeindeeigenen Grundstück Pl Nr. 2 befindet, steht dem mündlichen Antrag des Buchschmid Josef auf Eintragung des Wasserrechts auf Pl Nr. 2 ins Grundbuch von Seiten des Gemeinderates Katzbach kein hinderndes Bedenken entgegen.

Auf der heutigen Gemeinderatssitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat erklärt sich bereit, für die alte WÜM jetzt. Staatsstraße 2146 aus der Pl Nr. 113 mit Pl Nr. 57 für den Erweiterungsbau der St. Str. 2146 ca. 20 m² Grundfläche dem Landkreis Waldmünchen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Eine Genehmigung eines Wochenendhauses auf Fl. Nr. 128 Gem. Häuslarn für Dipl. Ing. Hans Joachim Ohde Berlin wird abgelehnt. Begründung: Zu dieser Fl. Nr. 128 besteht kein Zufahrtsweg. Zusatz siehe Seite 23
Der Gemeinde Katzbach würden Erschließungen und Straßenbaukosten entstehen.


Der Gemeinderat Katzbach nimmt vom forstamtlichen Schreiben vom 22. 8. 66 Kenntnis und nimmt hierzu folgendermaßen Stellung. Der Gemeinderat Katzbach ist bereit, die Fl. 68/12 in der Gemarkung Häuslarn, soweit die Fl. Nr. zum inmärkischen Gemeindebereich liegt, zu übernehmen. Der Gemeindrat ist damit einverstanden, dass der Kaufpreis durch einen freiwilligen Zuschuss der Forstverwaltung abgegolten wird.

Für die Gemeindeverbindungsstraße Katzbach – Häuslarn wird zur Verbesserung der Wegtrasse auch das restliche Teilstück der forsteigenen Weges Fl Nr. 68/12 benötigt. Der Gemeinderat beschließt beim staatlichen Forstamt Cham Antrag auf entschädigungslose Übereignung des Weges F. Nr. 68/12 an die Gemeinde Katzbach zu stellen. Die Kosten der notariellen Beurkundung der Eigentumsübertragung trägt die Gemeinde. Sollte ein kostenlose Übereignung aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, stellt die Gemeinde im Hinblick auf ihre äußerst schwierigen Haushaltslage die Bitte dass ihr die aus dem Ankauf deswegen erwachsenden Kosten von der St. F. Verw. in Form eines einmaligen freiwilligen Zuschusses zum Ausbau des Gem. Weges wieder zur Verfügung gestellt wird

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde vom 20. Okt. 1966 Ur Nr. 1456 des Notars Dr. Franz Höchtl in Waldmünchen und genehmigt diese Urkunde in allen Teilen Abstimmung 4/1
Der Gemeinderat genehmigt die die Ur Nr. 1457 
Der Gemeinderat genehmigt die die Ur Nr. 1458 
Der Gemeinderat genehmigt die die Ur Nr. 1460 
Der Gemeinderat genehmigt die die Ur Nr. 1472 
Der Gemeinderat genehmigt die die Ur Nr. 1474 
Der Gemeinderat genehmigt die die Ur Nr. 1470 
Der Gemeinderat genehmigt die die Ur Nr. 1468 
Der Gemeinderat genehmigt die die Ur Nr. 1461 
Der Gemeinderat genehmigt die die Ur Nr. 1518 
Der Gemeinderat genehmigt die die Ur Nr. 1473

 © by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008

 

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