Altgemeinde 1957

1957Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1957

 

 

 

 

Das Ansuchen der Therese Reuter Häuslarn 5 ½ auf Waldarbeiten  Ersatz bei der Verrechnung gegen Grundsteuer wird abgelehnt.  Landstraße II.0 Nr. des Landkreises Waldmünchen, hier Übernahme von alten Straßenteilen die durch die Verlegung der Landstraße II.0 Nr. 1 des Landkreises Waldmünchen innerhalb der Ortschaft Katzbach für den überörtlichen Verkehr entbehrlich gewordene Landstrassentrecke von km. 11.955 bis km 12078 wird als örtlicher Verbindungweg in Gemeindeverwaltung übernommen. Die Gemeinde übernimmt die Baulast an der bezeichneten Wegstrecke

Gleichzeitig wird beschlossen, alle Gemeindebürger gegen unterschriftl. Nachweis zu verständigen, dass eine Verrechnung etwaiger Waldarbeiten gegen fällige Grundsteuerbeträge völlig ausgeschlossen ist.

Wildschaden der Theres Reuter wegen Ersatz bzw. Verrechnung des Schadens auf Grundsteuer  
Das Ansuchen der Theres Reuter Häuslarn auf Wildschaden-Ersatz bzw. Verrechnung gegen die Grundsteuer wird abgelehnt. Gleichartig wird beschlossen, alle Gemeindebürger gegen unterschriftl. Nachweis zu verständigen, dass eine Verrechnung etwaiger Wildschäden gegen fällige Grundsteuerbeträge völlig ausgeschlossen ist. 

Aufnahme eines Darlehens und eines Zuschusses für Entsteinung landwirtschaftlicher Grundstücke 
Ein Darlehen im Betrage von 3540,-- DM (dreitausendfünfhundertvierzig) und ein Zuschuss im Betrage von 3.760,-- DM (dreitausendsiebenhundertsechzig) aus dem Regional-Förderprogramm der Bundesregierung für das Land Bayern zur Entsteinung landwirtschaftlicher Grundflächen unter dem im Schuldbekenntnis stehenden Bedingungen aufzunehmen und das Schuldbekenntnis zu unterzeichnen.

Grundabtretung der Gemeinde an das Forstamt Waldmünchen im Zuge des Wegebaues Katzbach - Häuslarn. 
Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass die Teilfläche von 170 m² in dem aufgelassenen Weg Fl. St. Nr. 163 Gem. Katzbach die südlich des neuen Wirtschaftswegs zu Katzbach – Häuslarn und im Staatswald, in das Eigentum der Staatsforstverwaltung übertragen wird , ohne Erstattung eines Rodungspreises, vorausgesetzt, dass das Durchfahrtsrecht bei dem alten Weg Pl. Nr. 179 nach Häuslarn bestehen bleibt. Hinsichtlich der Tragung der Nebenkosten verbleibt es bei der seinerzeitigen  festgesetzten  Regelung also Übernahme sämtlicher Nebenkosten durch die Gemeinde Katzbach

Zwischenkredit Häuslarner Str. 
Bei der Kreissparkasse Waldmünchen zum Zwecke der Wegeausbesserung des Wirtschaftsweges Katzbach – Häuslarn Bauabschnitt I einen Zwischenkredit in Höhe von 20.000 DM i. W. zwanzigtausend Deutsche Mark Verzinsung zu 9 % rückzahlbar bis Eingang der in Aussicht gestellten Zuschüsse aufzunehmen.

Wahl des Schulausschussmitglieds Geigant
Steuerausschussmitglieder bzw. Gemeindevertreter werden im Verein mit der Gemeinde Geigant gewählt. Und zwar erscheinen gewählt: Max Lommer Geigant, als Vertreter Falk Josef

Zahlung der Sozialbeiträge für den gemeinsam von den Gemeinden Geigant, Sinzendorf und Katzbach bestellten Fleischbeschauer
e Zahlung der von der Gemeinde Geigant mit Schreiben vom 4. März 1957 auf die Gemeinde Katzbach umgelegten Sozialbeiträge für den Fleischbeschauer Eduard Wagner, Geigant 41 (Rückstände vom März 1954 bis Dezember 1956 und den laufenden Beitrag für 1957 wird abgeschätzt da nach Ansicht des Gemeinderates kein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis mit der Gemeinde Katzbach besteht.

Eintreibung der Gundsteuerrückstände  
Grundsteuerrückstände aus den Jahren 1955 und 1956 sind zwangsweise einzutreiben. Samt Mahngebühren und Säumniszuschlägen.

Betrifft Kommunaldarlehen von 7.000 DM von Bay. Landesbodenkreditanstalt
Das Darlehensangebot der Landesbodenkreditanstalt München in Höhe von 7.000 (siebentausend) DM wird seitens dem Vorbehalt daß der Freistaat Bayern Verzinsung und Tilgung übernimmt, einstimmig angenommen.

Schulumlage
Zur Schulumlage 53/56 und 56/57 wird beschlossen, den Landrat zu  einer Rücksprache aufzusuchen.

Beitreibung von rückständigen Steuern  
Beschluß, daß rückständige Steuern unnachsichtig eingezogen werden müssen.

Bau eines Feuerwehrhauses
Der Gemeinderat beschloss ein Feuerwehrhaus nach vorliegendem Plan zu bauen  falls der Zuschuss von 20 % vom Kreis und 25 % vom Staat genehmigt wird und falls die Bürger der Gemeinde gewillt sind die anfallenden Hand- und Spanndienstleistungen durchzuführen. Zur Befragung der Bürger wird eine Bürgerversammlung für den 15. 6. 57 um 20 Uhr anberaumt.

Hand- u. Spanndienste FFW Haus 
Nach Umfrage bei der Bevölkerung der Gemeinde Katzbach wird festgestellt, dass die Bevölkerung einstimmig bereit ist, freiwillige Hand- und Spanndienste beim Bau des Feuerwehrhauses zu leisten. Bei evtl. Verweigerung der freiwilligen Dienstleistungen wird ein vom Gemeinderat festzulegendes Entgelt erhoben.

Beitreibung der noch ausstehenden Steuerschulden durch Amtsgericht Waldmünchen 
Die Beitreibung der Steuerschulden wird dem Amtsgericht Waldmünchen übergeben.

FFW Haus Bau Bürgerversammlung
Der Bürgerversammlung der Gemeinde Katzbach vom 15. 6. 57. betr. den Bau eines Feuerwehrhauses. Erschienen sind 16 stimmberechtigte Bürger der Gemeinde Katzbach. Der Bürgermeister Josef Decker eröffnete die Versammlung und stellt fest, dass die Versammlung ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig ist. 
Punkt 1 Vortrag über die Notwendigkeit des Baues eines Feuerwehrhauses
Punkt 2 Vortrag über die Finanzierung und Auftragserteilung
Punkt 3 Vortrag Hand- und Spanndienstleistungen 
Punkt 4 Abstimmung
Resultat: Die anwesenden Gemeindebürger der Gemeinde Katzbach erklärten sich einstimmig die anfälligen Arbeiten zum Bau des Feuerwehrhauses zu leisten wenn der Zuschuss von 15 % von Seiten des Kreises und 20 % von Seiten des Staates genehmigt wird. Die Aufstellung des Finanzierungsplanes wird Herrn Josef Wutz übertragen. Die Ausführung und Überwachung des Baues wird gleichfalls Herrn Baumeister Jos. Wutz übertragen. 
Beginn der Versammlung 21 Uhr, Schluss der Versammlung 23 Uhr
Unterschriften:
Ederer Ludwig
Ederer Josef
Keil Peter
Feiner Alois
Wutz Josef
Xaver Stadler
Buchschmid Josef
Wagner Alois
Alois Ruhland
Mühlbauer Alois
Dietl Gg
Joh. Ruhland
Alois Weiß
Decker
Streck Georg
Buchschmid Max

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 1957 
Der Haushaltsplan wird für 1957 in Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushaltsplan mit DM Einnahmen 14.533,-- Ausgaben 14.533,-- im außerordentlichen Haushaltsplan Einnahmen DM 67.362,-- Ausgaben 67.362,-- vom 1. Bürgermeister und 5 Gemeinderatsmitgliedern genehmigt. Das Gemeinderatsmitglied Josef Wutz stimmte gegen den Haushaltsplan.

Gewerbesteuererhöhung
Die Gewerbesteuer wird auf 210 % erhöht.

Wahl der Feldgeschworenen
Dem Rücktrittsgesuch des Ludwig Ederer Katzbach 8 von seinem Amt als Feldgeschworener wird stattgegeben. Zum neuen Feldgeschworenen wird Herr Johann Ruhland Eschlmais 2 und als dessen Stellvertreter…

Wahl des Prüfungsausschusses der Haushaltsrechnung 1956
Zum Prüfungsausschuss für die Haushaltsrechnung 1956 wurden gewählt: Vorsitzender Alois Weiß Prüfer der Gemeinderat Dietl Georg (durchgestrichen).

Einwendungen von Gemeindebürgern bezüglich Prüfung, Feststellung und Anerkennung der Haushaltsrechnung 1956
Da keine Einwendungen von Gemeindebürgern bezüglich Prüfung, Feststellung und Anerkennung der Haushaltsrechnung 1956 eingegangen sind, gilt die Haushaltsrechnung 1956 als rechtskräftig und angemessen.

© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008