Altgemeinde 1956

1956Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1956

 

 

 


Aufnahme eines Staatszuschußdarlehens in der Höhe von 10.000 DM z. Zwecke des Ausbaues des Wirtschaftsweges Katzbach-Häuslarn gemäß An(ge)bot der bayer. Landesbodenkreditanstalt München vom 3. Januar 1956  

Der Gemeinderat beschloss aufzunehmen: Ein Staatszuschußdarlehen von DM 10.000,-- mit jährlich 6,75 v. H. Zins und jährlich 20 H Tilgung 
Der Freistaat Bayern übernimmt auf Grund des 4. Gesetzes über Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayerischen Staates vom 8. November 1954 die Verzinsung und Tilgung für das Staatszuschußdarlehen gemäß den Bestimmungen des Schulden Kenntnisses Abs. 4 d 
Gleichzeitig wurde einstimmig beschlossen, die Wegbauarbeiten in eigener Regie durchzuführen wie vom Wasserwirtschaftsamt empfohlen vorausgesetzt, dass das Landesarbeitsamt auch in diesem Fall die Grundförderung und verstärkte Förderung genehmigt.

Herr Alois Weiß, Landwirt Katzbach 8 ½ wird zum Stellvertreter Kassenverwalter bestellt.

Der Gemeinderat beschloss Herrn Johann Daschner Katzbach 20 als Selbstschutzverbindungshelfer aufzustellen.

Darlehensaufnahme für Neubau Katzbach – Häuslarn  
Der Gemeinderat beschloss, das lt. Anerkennung Nr. V 2149 v. 17. 5. 56 v. Landesarbeitsamt Nürnberg in Aussicht gestellte Darlehen aus verstärkter Förderung in Höhe von 28.000 DM in 20 Jahren tilgbar mit 2,5 % Verzinsung aufzunehmen und die aufsichtsbehördlichen Genehmigung hierzu zu beantragen.


1.)Prüfungsbericht über die Haushaltsrechnung für RJ 1954 der Rechnungsprüfungsstelle v. 20. 2. 1956 Nr. 85/55 
2.)Jahresabschlußrechnung RJ 1955  
3.)Haushaltssatzung und Haushaltsplan für 1956
4.)Geschäftsordnung und Satzung über Aufwandsentschädigungen
Grundabtretung durch Georg Streck Katzbach 15 wegen der Wegeerneuerung Katzbach-Häuslarn  
Punkt I: Prüfungsbericht zur Haushaltsrechnung f. R.J. 1954 der Rechnungsprüfungsst. v. 20. 2. 56 Nr. 85/55 wird genehmigt.
Punkt II: Die Jahresabschlußrechnung RJ 1955 wird nach örtlicher Prüfung genehmigt. 
Punkt III: Haushaltssatzung- und –plan
Satzung: Der Haushaltsplan 1956 wird im ordentlichen Haushalt in den Einnahmen auf 17.198,51 DM, in den Ausgaben auf 17.198,15 DM und im außerordentlichen Haushalt in den Einnahmen auf 71.330 DM in den Ausgaben auf 71.330 DM festgesetzt. Hebesätze zur Grundsteuer A mit 250 % zur Grundsteuer B mit 250 % zur Gewerbesteuer mit 195 % Kassenkredit mit 3000 DM Darlehen mit 28.000 DM
Die Gemeinde Katzbach erklärt sich bereit, Herrn Georg Streck in Katzbach Nr. 15 für das für den Straßenbau Katzbach-Häuslarn an die Gemeinde abgetretene Grundstück in der Weise zu entschädigen, daß sie ihnen den Gemeindegrund links der Straße in Richtung Katzbach-Häuslarn kostenlos abtritt und die Kosten für die grundbuchamtliche Eintragung übernimmt. Die Urbarmachung  und Planierung dieses an Gg. Streck abgetretenen Grundstückes wird auf Kosten der Gemeinde durchgeführt


1.)Ausbau des Wirtschaftsweges Katzbach Obernried
2.)Weiterführung der Straßenerneuerung Wirtschaftsweg Katzbach – Häuslarn
3.)Vermessung des … fertiggestellten Teiles dieses Weges
4.)Feuerhaus Erbauung ……vorhaben
5.)Wasserleitung z. Weg beim Anwesen Ederer
6.)Spende z. Kriegerdenkmal Geigant
Punkt 1 u. 2 Beim Wasserwirtschaftsamt Amberg ist Antrag zu stellen auf Ausarbeitung der möglichen Projekte
Punkt 3.) Es soll Dringlichkeitsantrag wegen Vermessung gestellt werden.
Punkt 4.) Zur weiteren Beschlussfassung bis Bauplatz gesichert
Punkt 5.) Vorausgesetzt dass der Anwesensbesitzer Ederer u. Bierl mindestens 8 bzw. 5 m. Rohr 30 cm Durchmesser bestellen wird genehmigt, dass die Gemeinde den Rest erstellt. 
Punkt 6.) Beschlussfassung wird vorläufig bis Ergebnis über Sammlung unter der ..zen Bevölkerung vorliegt.

 © by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008

 

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