Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1958
Verkauf von ca. 10 Dezimal Gemeindegrund an Herrn Josef Plach Katzbach zum Bau eines Wohnhauses
Den gemeindeeigenen Grund von ca. 10 Dezimal gelegen seitlich an der alten Straße Waldmünchen – Cham und den Angrenzern Peter Lommer und Josef Dankerl an Herrn Josef Plach unter folgenden Bedingungen zu verkaufen.
1.)Die Vermessung wird von Josef Plach auf eigene Kosten durchgeführt.
2.) Die Genehmigung der Baubehörde zum Bau eines Hauses muss dem Gemeinderat vorgelegt werden
3.) Der Kaufvertrag muss die Klausel enthalten, dass der Baugrund nicht an Dritte veräußert werden darf, das heißt dass die Gemeinde den Grund zum Verkaufspreis wieder zurückkauft. Es steht aber Josef Plach frei, den Grund an Dritte zu verkaufen, wenn der Grund mit einem Haus bebaut ist.
4.) Über den Verkaufspreis wird in einer Gemeinderatssitzung beschlossen werden, wenn alle Voraussetzungen zum Bau des Hauses gegeben sind.
Eröffnung einer nicht landwirtschaftlichen Kreisberufsschule Waldmünchen
Auf seiner heutigen Sitzung (8.2.1958) hat der Gemeinderat nach eingehender Beratung den Beschluss gefasst, den Beitritt der Gemeinde Katzbach zur nicht landwirtschaftlichen Berufsschule nicht zu tätigen
Feuerwehrgerätehaus Regierungserklärung über Zuschuss im neuen R J abwarten
Forderungen Theres Reuter
Schreiben an Landratsamt dass Forderungen der Theres Reuter jeglicher rechtl. Grundlagen entbehren
Änderung des Gemeindeweg Gleißenberg
Beschlussfassung erst nach Einsichtnahme in den Lageplan
Rechnungsprüfungskommission des Schulverbandes
Antrag an Landratsamt, die Bildung einer Rechnungsprüfungskommission des Schulverbandes Geigant aus den angeschlossenen Gemeinden Geigant – Katzbach – Sinzendorf – Prosdorf zur Prüfung der Rechnungen des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltsplanes des Schulverbandes zu veranlassen
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird für 1958 auf 3,-- DM festgesetzt.
Bewirtschaft. der Gemeindewaldungen
Herr Regierungsrat Heinrich wurde am 17. 3. 58 in Sachen Bewirtsch. der Gemeindewaldungen vom Bürgerm. konsultiert und erklärte sich bereit, die Klärung der Angelegenheit durchzuführen. Bis dahin enthält sich die Gemeindeverw. jeder Stellungnahme.
Wasseranschluss des Ludw. Ederer
Dem Antrag des Ludwig Ederer die Wasserentnahme aus dem Brunnen auf dem Gemeindegrund an dem auch die Angrenzer Josef Ederer, Alois Wagner, ihr Wasser entnehmen, nicht in Erinnerung zu bringen, wird stattgegeben.
Änderung des Gemeindegebiets Gleißenberg und des gemeindefreien Forstgebiets Prosdorfer Forst (Himmelberg) Schreiben des Landratsamtes …. vom 6. 3. 58.
Dem Antrag des Vermessungsamtes Cham eine Änderung des Beginns der Gemeinde Gleißenberg und des gemeindefreien Forstgrunds Prosdorf und die Angliederung der Flurstücke 354/1 und 354/2 an der Gemarkung Katzbach zu genehmigen, wird stattgegeben.
Hebesätze wie 1957
Die Hebesätze bleiben die gleichen wie im vergangenen Jahr.
Haushalt
Der ordentliche Haushalt gleicht sich demjenigen des R J 1957 an mit Ausnahmen einiger Posten, wie z. B. Löschhelfer, Rücklage für Feuerlöschwesen, Sachversicherung, Post, Feuerbeschau, Fleischbeschau. Die endgültige Verabschiedung des o. H. soll nach Abschluß des …… durch den Kassier beschlossen werden.
Ausstehende Steuern
Ausstehende Steuern von 768,60 DM lt. Verzeichnis sind mit allem Nachdruck einzubringen. Als letzter Versuch wird jeder säumige Zahler noch einmal durch ein Gemeinderatsmitglied zur Zahlung persönlich aufgefordert. Bei Zahlungsverweigerung wird das Amtsgericht Waldmünchen eingeschaltet.
Rücktrittserklärung Ludwig Ederer Kassier
Rücktrittserklärung des Herrn Ludwig Ederer (Kassier) wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeindeverwaltung wird sich wegen Neubesetzung der Kassierpostens mit Herrn Xaver Meier und Robert Ederer in Verbindung setzen.
Kommandantenwahl
Wahl des Feuerwehrkommandanten. Einberufung einer Versammlung der Einwohner zur Kom. Wahl am 17. 8. 1958 um 17 Uhr 30 im Gasthaus Streck.
Schöffenwahl
Die Schöffen werden vorgeschlagen: Frau Maria Streck Katzbach 15, Herr Max Buchschmid Bonholz 1, Herr Alois Ruhland Häuslarn 8, Johann Daschner Katzbach 20, Josef Buchschmid Katzbach.
Tausch von Gemeindegrund gegen Privatgrund Josef Wutz
Die Einmündung des planierten Ortsweges in die Landstraße II O. Am Flurstück P. Nr. 2 ist schmal und durch eine scharfe Kurve schwer passierbar. Um diesem Umstand abzuhelfen, hat die Gemeindeverwaltung mit den Angrenzern folgendes Abkommen getroffen:
Herr Josef Wutz tritt von seinem Privatgrund Flurstück Nr. 2 soviel Grund ab wie viel zur Verbreiterung des o. g. Ortsweges notwendig ist. Als Kompensation dieser Grundabtretung erhält Herr Wutz Gemeindegrund in etwa der gleichen Größe an der Südspitze des Flurstückes Nr. 10 ….
Die Grenzen werden vom Vermessungsamt Cham festgelegt. Das Gemeinderatsmitglied Josef Wutz war bei der Beschlussfassung nicht zugelassen, da es sich bei dem Grundtausch um Grund des Josef Wutz handelte
Landw. und nichtlandw. Kreisberufsschule Waldmünchen
Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Gemeinde Katzbach zum Sprengel der Kreisberufsschule Waldmünchen. (landwirtschaftlich und gewerblich) unter dem Vorbehalt, die Berufsschüler der Gemeinde Katzbach in die Berufsschule Geigant einzuweisen, sobald eine genügende Anzahl von Berufsschülern vorhanden und die Eröffnung einer Berufsschule Geigant gegeben ist.
Ablösung der Nutzungsrechte in Katzbach
Der Gemeinderatsbeschluß vom 3. 8. 58 wird aufgehoben wird bezügl der Ablösung der Nutzungsrechte in Katzbach folgender Neubeschluss gefasst. Der Gemeinderat beschließt einstimmig mit Zustimmung der Mehrheit der Rechtler die Ablösung der Nutzungsrechte im Ortsgrund Häuslarn, mit der Maßgabe, dass 2/3 des Ortsgrundes den Nutzungsberechtigten zufallen und 1/3 verbleibt als Eigentum der Gemeinde Katzbach und kann von den Nutzungsberechtigten durch Kauf erworben werden. Der Kaufpreis pro Dezimal beträgt 0,50 DM. Die Kosten der Vermessung und Verbriefung tragen die Übernehmer.
Zwecks öffentl. Auflage des Haushaltsplanes mit Genehmigung durch den Gemeinderat
die 2. Auflage der Haushaltssatzung wird in der Zeit vom 1. 9. 58 bis 8. 9. 58 erneut öffentlich ausgelegt. Damit wird die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Anerkennung der Jahresrechnung 1955
Nach Einsichtnahme in den Prüfungsbericht und nach Kenntnisnahme der Prüfungserneuerungen wurde die Jahresrechnung für 1955 einstimmig anerkannt.
Feuerwehrhaus
Um den Bau des Feuerwehrhauses nach der VOB beschleunigt durchzuführen, wird schnellstens ein Leistungsverzeichnis fertiggestellt und an die Bauunternehmen
1) Schmid Hochabrunn
2) Mühlbauer Geigant
3) Gruber Cham
4) Dankerl Prinzing
zum Zweck eines Angebotes weitergereicht. Auf einer noch festzusetzenden Gemeinderatssitzung wird dann der Bau vergeben.
Vermessung Verbindungsweg Katzbach - Kühnried
Der Verbindungsweg Katzbach – Kühnried wird in Verbindung mit der Vermessung der neuen Straße neu vermessen
Finanzierungsplan des Feuerwehrgerätehaues
Der Finanzierungsplan zum Bau des Feuerwehrgerätehauses wird in Ausgaben und Einnahmen 9.925 DM angenommen und wie folgt abgeglichen: Die Einnahmen ergeben sich aus:
1) 2500,-- DM vom Land Bayern
2) 1500,-- DM vom Kreis Waldmünchen
3) 300,-- DM Brandversicherung
4) 3615,-- DM Darlehensaufnahme
5.) 2020,-- DM Einnahmen aus Rücklagen
aus dem o. H. (ordentlicher Haushalt) 1958
Vergabe des Baues
Von 4 Angeboten wurde Herrn Huthöfer Waldmünchen als dem Mindestangebot der Bau des Feuerwehrgerätehauses übergeben.
Bauleitung
Die Bauleitung wurde Herrn Architekt Gabriel Waldmünchen übertragen.
Darlehensaufnahme
Die Darlehensaufnahme von 3.615 DM zu 6,5 % bei der Kreissparkasse Waldmünchen wird angenommen und genehmigt.
Sprengarbeiten
Die Sprengarbeiten werden Herrn Josef Schütz (Landsmo) Geigant übertragen.
Lt. Zins- u. Tilgungsplan des Landratsamtes Waldmünchen v. 4. 12. 1958 wurden für die Entsteinung landwirtschaftlicher Grundstücke insgesamt 2134,39 DM Zuschuß und 2008,90 DM Darlehen gewährt.
© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008