Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1955
Errichtung einer landwirtschaftlichen Berufsschule in Geigant
Grundsätzlich hat der Gemeindrat gegen die Bildung einer Verbundschule mit der Gemeinde Geigant nichts einzuwenden. Was allerdings den von Geigant beabsichtigten Schulhausneubau betrifft, muss der Gemeinderat Katzbach bis auf weiteres eine Kostenbeteiligung ablehnen, da eine derartige Belastung bei der derzeitigen angespannten Finanzlage der Gemeinde nicht tragbar ist.
Haushaltssatzung für 1955 und Haushaltsplan 1955
Beschlossen wurde, den Hebesatz für die Grundsteuer A u. B für 1955 von 200 % auf 250 % zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt ……… Gewerk oder Erneuerung des Wirtschaftsweges Katzbach – Häuslarn und soll nach Durchführung dieses Projektes (nach 2 Jahren) wieder in Verfall kommen. Die Gewerbesteuer wird für 1955 mit 5 % unter dem Hebesatz der Gemeinde Geigant eingehoben.
Finanzierung des Wegebaues Häuslarn Katzbach
Betreffend den Wegebau Wirtschaftsweg Katzbach – Häuslarn BA I und der im Rahmen des regionalen Förderprogramms 1955 aufgestellten Finanzierungsplan genehmigt u. zw. (= und zwar) wie folgt:
Eigenmittel der Gemeinde 7.000 DM
Grundförderung 12.000 DM
Landeszuschuss 18.000 DM
Bundeszuschuss 17.000 DM
Bundesdarlehen verzinslich 20.000 DM
Kosten des Gesamtvorhabens 74.000 DM
Beschlussfassung über das Angebot des Wasserwirtschaftsamtes Amberg betreffend Wirtschaftsweg Katzbach Häuslarn BA I
Betreffend Wirtschaftsweg Katzbach – Häuslarn BA I wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:
In Ergänzung vom Gemeinderatsbeschluß vom 11. 6. 52 beantragt die Gemeinde Katzbach die Einholung eines Bauplanentwurfes für den Ausbau des Wirtschaftsweges Katzbach – Häuslarn BA I. Das Entwurfsentgelt in Höhe von voraussichtlich 1 % der Baukosten 670 DM (sechshundertsiebzig) wird die Gemeinde auf vorhandene Einforderung des Wasserwirtschaftsamtes einzahlen
Aufnahme eines Förderdarlehen für obigen Wegbau
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme des im Finanzierungsplan für die Erneuerung des Wirtschaftsweges Katzbach – Häuslarn vorgesehene Bundesdarlehen in Höhe von 20.000 DM (i. W. zwanzigtausend) …..imlich zu beantragen.
Finanzierungsplan Wirtschaftsweg Katzbach – Häuslarn
Die Gemeinde Katzbach beantragt die Ausführung des Wirtschaftsweges Katzbach – Häuslarn Ba.I nach dem Plan des Wasserwirtschaftsamtes Amberg vom 8. 3. 55 und bittet um Gewährungen ein Finanzierungsplan wie nachstehend angeführt eingesetzten Staats- und Bezirkverband anzuschließen.
Finanzierungsplan:
Gesamtbaukosten: 74.000 DM
Gesamtförderung 2000 x 6,5 13.000 DM
DM 61.000 DM
Zuschuß des Landes 30 % 18.300 DM
dto. des Bez. Ausgleich 10 % 6.800 DM
Darlehen aus sonst. ? 28.000 DM
Eigenmittel 7600,-- DM
61.000 DM
Die Gemeinde ist bereit, die erforderliche Barleistung in Höhe von 7.600 DM und zwar 4.600 DM im RJ 1955 und 9.000 DM im RJ 1956 aufzubringen. Das notwendige Darlehen in Höhe von 29.000 DM (voraussichtlich 2,5 % Zins jährlich, Laufzeit 25 Jahre) aufzunehmen und das anfallende Entgelt für die Entwurfsaufstellung und Bauleitung des Wasserwirtschaftsamtes (1,5 % der Bausumme) auf Anforderung einzuzahlen.
Haushaltsplan 1955
Der Haushaltsplan von 1955 wird zum ordentlichen Haushalt in Einnahmen und Ausgaben mit DM 15.642 ,60 und im ao (außerordentlichen) Haushalt mit DM 74.000 DM in Einnahmen und Ausgaben genehmigt. Der Beschluß über die Gemeindesteuern,
Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie für Gewerbesteuer bleibt wie am 19. 6. 1955 beschlossen, aufrecht.
Ausbau des Wirtschaftsweges Katzbach – Häuslarn hier: Beschlussfassung über die Eigenleistungen.
Der Ausbau des Wirtschaftsweges Katzbach – Häuslarn mit folgenden Eigenleistungen durchzuführen:
1.) Bar-, Sach.-, u. Dienstleistungen 7.400 DM
2.) Darlehen aus der verstärkter Grundförderung 28.000 DM
Sa. 35.400 DM
Sperrstunde in der Gemeinde Katzbach
Der Beschluß vom 12. 1. 54 über Verlängerung der Sperrstunde bis 1 Uhr nachts wird aufgehoben, so dass nunmehr die Sperrstunde auf 12 Uhr nachts festgesetzt ist.
Berufsschulverband Geigant Mitgliedschaft und Satzung
Die Gemeinde Katzbach tritt dem landw. Berufsschulverband mit ihrem gesamten Gemeindegebiet als Verbandsmitglied bei und beschließt die Satzung.
© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008