Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1954
Sperrstundenverlängerung
Die Sperrstunde für das Gemeindegebiet wird mit Wirkung ab 1. Januar 1954 bis auf weiteres auf 1 Uhr nachts festgesetzt.
Mahngebühren und Säumniszuschläge
Eingeführt wurde, ab ¼ Jahr nach Fälligkeit der Forderung 0,50 DM Mahngebühren einzuheben. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 1 % angerechnet werden.
Haushaltssatzung für RJ 1954 Hebesätze für 1954
Für das RJ 1954 wurde der Hebesatz zur Grundsteuer A und B auf 200 % der zur Gewerbesteuer auf 5 % weniger wie der Geiganter Hebesatz für 1954 festgelegt
Brandversicherung.
Die Einhebegebühren für Brandversicherungs- u. Feuerwehrbeiträge werden ab RJ 1954 den Gemeindekassen zugesprochen.
Aufwandsentschädigung für Kassenverwalter und Gemeindeschreiber
Die Aufwandsentschädigung für den Kassenverwalter wird mit Wirkung ab RJ 1954 auf jährlich 340,-- DM und für den Gemeindeschreiber mit gleicher Wirkung auf monatlich 65 DM festgesetzt.
Prüfungsberichte RJ 1951 und 1952
Die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsstelle Waldmünchen Nr. R 19/54 für R J 1951 u. Nr. R 64/54 f. RJ 1952 v. 24. 5. 54 wurden genehmigt. Für die Haushaltsüberschreitung bei Haushaltsstelle 02.691 im Jahre 1953 wurden nachträglich die Genehmigungen erteilt.
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes; erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist in der kommenden Wahlperiode ehrenamtlich tätig.
Diese Satzung tritt am 1. Januar 1955 in Kraft
© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008