Haus Nr. 6: das Fikerl Haus
Der Hausname leitet sich vermutlich von Victor her und existiert somit seit ca. 1670 auf dem Anwesen durchgehend bis heute.
Victor Kleiber und Anna bewirtschaften den Hof ab ca. 1670
Sebastian Pfäffl aus Balbersdorf heiratet die Tochter Anna Kleiber und wirtschaftet mit ihr ab dem 20. 2. 1700
Hans Pfaffl und Anna übernehmen ab 3. 7. 1734 das Anwesen
Quittung vom 24. 7. 1760 über die erhaltene Mitgift seiner Braut Anna von Gschwandt, mit der am 8. 6. 1751 einen Ehe- u. Erbvertrag abgeschlossen hat.
Georg Pfaffl der Bruder des Übernehmers Hans-Michael Pfaffl wandert nach Fankenberg in Oberösterreich aus. Welches Handwerk er seinerzeit bereits lernen hat dürfen steht aber leider nicht im Geburtsbrief vom 5. 9. 1761. Dieser war wegen der Ansässigmachung in Frankenberg zwingend vonnöten und eine sehr gute Ergänzung der Familiengeschichte.
Abschrift Fassion Rustikalkataster Juli 1808 StaA HR Kataster Waldmünchen 33 125/126
Laut Brief vom 23ten Okt. 1772 hat der noch ledige Hans-Michael Paffl vom Vater Johann Pfaffl mit allen Ein= und Zugehör um 700 fl käuflich übernommen (Liquidationsprotokoll Seite 91 vom 27ten Oktbr. 1837 Ortsvorstand von Häuslarn ist Georg Daschner, er ist bevollmächtigt für Sohn Michael Pfaffl die Liquidation vorzunehmen, wegen hohen Alters des Johann Pfaffl)
beim Fikerl, Michael Pfaffl
Der halbe Hof
Pl. No. 13 Wohnhaus und Stall unter einem Dache nebst angebautem Schupf und Stadl, dann Backofen, Hofraum mit 3 kleinen Wurzgärtchen
Blutzehent: von Lämmern das 10te Stük, sind es unter zehen, von jedem Lamm 3 x, dann jährlich 1 Hendl /:Huhn:/ od. 3 x zur Pfarrei Gleissenberg
Garten Zehentfrei
Großzehent 2/3 zur 10ten und 20tn Garbe Stadtkammer Waldmünchen (Gutsherrschaft Geigant durchgestrichen)
1/3 zur 30ten Garbe Pfarrei Gleissenberg
Kleinzehent fixirt auf Grundzins
Gerichtsbar zum königl. Landgericht
zum königl. Rentamt
Jagdscharwerkgeld 4 x (fl = Gulden, x bzw. xr = Kreuzer, hl = Heller)
dahie
erbrechtsweise grundbar mit Maierschaftsfrist
Maierschaftsfrist 2 fl 7 x
Grundstift 1 fl 19 x 4 hl
grundherrliches Scharwerkgeld 38 x
Küchendienst 10x
fixirtes Hofschmalz 57 x 6 hl
Vom fixirten ganzen Großzehenten
der Pl. No. 112, 113, 151a Grundzins Haber 1 fl 52 x 34 hl
Zur Pfarrei Gleissenberg
vom fixirtem Kleinzehent
2 Pfund gehächelten Flachs a 12 x = 24 x
dann vom fixirten Grünzehent Grundzins 2 x 6 hl
laut Brief vom 23tn Oktober 1772 vom Vater Johann Pfaffl mit allen Ein und Zugehör um 700 fl käuflich übernommen.
Vermög Anmeldungs Zertifikats vom 2. Jänner und Briefs vom 29tn März 1841 hat Michael Pfaffl das gesammte Anwesen vom Vater Michael Pfaffl um die Summe von 1812 fl übernommen. Gesamtbesitz 31,78 Tagwerk in der Steuergemeinde Häuslarn. Quelle: Kataster Waldmünchen 187 StAA
Noch illiquide Forstbezüge
diese Forstbezüge werden vom königlichen Forstamte als ein Recht nicht anerkannt, sondern nur als Gnaden auf Ruf und Wiederruf abgegeben und bis zur erfolgenden höchsten definitiv Entscheidung der vermeintlichen Forstamts Ansprüche den Unterthanen in alle Rechte des Staats Aerars verwahrt. Dabei wird vom k. Forstamt bemerkt, daß weitere Bezüge niemals statt hatten.
Anspruch des Besitzers
Derselbe spricht dagegen als eingeforsteter Kastenamts-Unterthan. An Forstgenusse in nachstehender Weise als Recht benöthigten Bau und Werkholzes dann die Rechstreu und Weidenschaft aus den mit Böhmen niemals streitig gewesenen Waldungen in dem Maaße wie es von jeher und bis zum Jahre 1809 bezogen wurde und behält sich dißfalls alle Rechte bevor.
1) Das Recht zum unentgeldlichen Bezuge von allem zu Neubauten und Reparaturen sämmtlicher handlöhnigen Gebäude ohne Unterschied erforderlichen Bauholze samt Über- u. Abfallholz
2) Das Recht der unentgeldlichen Weide
3) Das Recht zum unentgeldichen Bezuge des erforderlichen Säg- u. Schindelholzes sammt Abfall- und Überholz hievon.
4) Das Recht zum Gratisbezug der erforderlichen Rechstreu, endlich
5) Das Recht des Bezuges des erforderlichen Brennholzes um 26 ¼ xr die Pragerklafter zu 2 ¼ Schuh Scheiterlänge aus den sonst mit Löhnen streitig gewesenen bei definitiver Grenz=Berichtigung in den 1760ger Jahren herausgefallenen Walddistrikten dann um billigen oder gebührlichen Waldzins an den nie streitig gewesenen Waldungen und zwar aus dem k. Forstamtsbezirke Waldmünchen überhaupt und aus dem Reviere Waldmünchen, Schönthal und Gleissenberg insbesondere und behält sich dißfalls alle Rechte bevor. Vom k. Forstamt wurden jedoch diese Ansprüche nicht zugestanden.
1797 Michael Pfaffl
1840 Halbhof Fickerl
In Urk. Gesch. Reg. No. 451 bzw. 461 v. 20. 6. 1870 (Dankerl) ist Michael Pfaffl genannt. Ehefrau Therese, geb. Fischer
4. 11. 1907 Anton und Franziska Pfaffl geb. Althammer Erbhof lt. Urkunde Gesch. Reg. Nr. 840
Josef Pfaffl und Ehefrau Anna, * 7. 1. 1917, geb. Daschner
Josef Pfaffl hat im Jahr 1978/1979 angebaut.
Die Landwirtschaft wurde im Jahre 2010 aufgegeben.
© by Josef Ederer Katzbach 33 Dez. 2010