Hausnummer 10 in Häuslarn

Haus Nr. 10 das Dankerl Haus, der Hausname ist durchgehend seit 1739 auf dem Anwesen.

ehemals Dänkerl

Das Dankerl-Haus nach der Aufstockung
1699 Haußner

Georg Hausner und Katharina sitzen ab 4. 1. 1719 auf dem Anwesen

Lorenz Dankerl von Ast und Braut Katharina Meixlsperger aus Hochabrunn übernehmen am 4. 7. 1739

Georg und Katharina Dankerl seit 4. 7. 1739

Christoph Dankerl und Ehefrau Katharina sitzen auf dem Anwesen seit 26. 6. 1779

Abschrift Fassion Rustikalkataster Juli 1808 StaA HR Kataster Waldmünchen 33 133

nun nach Umschr. Prot. S. 198 der Sohn Georg Dankerl

Laut Brief vom 14ten August 1807 hat Andreas Dankerl lediger weise von den Eltern Christoph und Katharina Dankerl samt Vieh und Fahrniß um 1500 fl käuflich übernommen.

Mit Handzeichen +++ unterschrieben hat Adam Dankerl (Liquidationsprotokoll Seite 125 vom 28ten Oktbr. 1837) folglich konnte er nicht schreiben und nicht lesen, was in Häuslarn bekannterweise um diese Zeit überall üblich war.

beim Dankerl, (Andrä Dankerl durchgestrichen) Georg Dankerl

Der Halbe Hof

Pl. No. 17 Wohnhaus und Stall unter einem Dache, dann Stadel, Schupf, Backofen, Hofraum mit 2 kleinen Wurzgärtchen

Ohne Blutzehent
Ohne Obst und Gartenzehent
Ohne Heu und Ohmat Zehent

Gerichtsbar zum königlichen Landgericht
Zum Königlichen Rentamt
Jagdscharwerk 4 x (fl = Gulden, x bzw. xr = Kreuzer, hl = Heller)

Eigen
Durch Ablösung der Grundbarkeit laut Regierungs Dekret vom 24ten Juni 1838 No. 8757 jedoch bei nur theilweiser Bezahlung des Ablösungsbetrages 
dahie
aus dem Ablösungsreste zu 37 fl 30 x 
noch 4 Prozent 
Bodenzins 1 fl 30 x
Grundstift 1 fl 32 x 2 hl
Scharwerkgeld38 x
Küchendienst 10 x
fixirtes Hofschmalz 4 x
Vom fixirten Goßzehenten Grundzins an Haber 5 fl 45 x

Laut Brief vom 29ten August 1838 von dem Vater Andrä Dankerl im Anschlage zu 1300 fl übernommen.

Gesamtbesitz 33,06 Tagwerk in der Steuergemeinde Häuslarn. Quelle: Kataster Waldmünchen 187 StAA 

Andrä (Andreas) und Anna Dankerl bis 29. 8. 1838

29. 8. 1838 um den Wert von 1200 fl (Lt. Kataster jedoch um 1300 fl Gulden) übernommen

Das Katasterwerk ist zum Großteil erhalten geblieben. Daraus ist zu lesen:

Der halbe Hof, Gebäude, Wohnhaus und Stall unter einem Dache dann Stadel, Schupfe, Backofen, Hofraum, mit 2 kleinen Wurzgärtchen, ohne Blutzehent, ohne Obst- u. Gartenzehent, jedoch Graßzehent fixiert auf Grundzins ohne Grünzehent, ohne Grund und Ohmat-Zehent. Jagdscharwerk.

Besondere Leistungen: Dem Meßner zu Gleißenberg jährlich für Läutgarben und Fastenspeise 16 Maaß Korn.

Lit B = Litera B = Buchstabe B im Kataster ist zu lesen: illiquide Forstbezüge aus dem Gesamtstand der zum Forstrevier Gleißenberg gehörigen Staatswaldungen. Nach dem gegenwärtigen Stande besteht der Bezug in dem zur Reparatur der alt-handlöhnigen Wohngebäude benöthigten Bauholze an unbestimmten Pläzen jedoch gegen Entrichtung des Hauerlohnes und 3 X (Kreuzer) Anweisgeld per Stamm. Die Säge und Schindelbäume und das vom Bauholze abfallende Ast und Oberholz muß um den laufenden Forstzins ersteigert werden.

Die Waldstreu in unbestimmten Maaße unentgeldlich nach vorheriger Anweisung den rechbaren Plätzen je nach nachhaltigem Ertrage in dienstbaren Waldungen und im Grund.... des in dem Genusse der Waldweide vom 1ten Mai bis Michaeli mit Hornvieh was mit eigenem Futter beim Hause überwintert werden kann gegen Entrichtung des herkömmlichen Hofschmalzes kann ... Weide darf jedoch nur auf Einweisung und an Waldstand unschädlichen Plätzen unter Beaufsicht des Hirten ausgeübt werden.

Das Recht zum unentgeldlichen Bezuge vor allem zu Neubauten und Reparaturen sämmtlicher handlöhnigen Gebäude ohne Unterschied erforderlichen Bauholz sammt Über- und Abfallholz, das Recht der unentgeldlichen Weide, das Recht zum unentgeldlichen Bezuge des erforderlichen Säg- u. Schindlholzes sammt Abholz und Überholz hievon, das Recht zum Gratisbezug der erforderlichen Rechstreu endlich das Recht des Bezuges des erforderlichen Brennholzes und 26 1/4 die Prager-Klafter zu 2 1/3 Schuh Scheiterlänge und den sonst mit Löhnen streitig gewesenen und bei definitiven Grenzberichtigung in den 1760ten Jahren herausgefallene Walddistrikten, dann um billigen oder gebührlichen Waldzins aus dem nie streitig gewesenen Waldungen und zwar aus dem k. Forstamtsbezirke Waldmünchen, verhängt in den Revieren Waldmünchen, Schönthal, u. Gleißenberg im besonderen.

illiquide noch Forstbezüge. Diese Forstbezüge werden vom kgl. Forstamte als ein Recht nicht anerkannt sondern nur als Gnaden auf Ruf und Widerruf abgegeben und bis zur erfolgenden höchsten definitiv Entscheidung der vermeintlichen Forstrechts-Ansprüche der Unterthanen alle Rechte des Staats Aerars .....

Dabei wird vom k. Forstamte bemerkt des weiter Bezüge damals statthatten Ansprüche des .... Der halbe ...... als ein gefristeter ... Unterthan ...... und Weidenschaften den mit ..... niemals streitig gewesenen Waldungen in dem Maaße an eines von jeher sind bis zum Jahre 1809 bezogen worden sind behält sich dass falls alle Rechte bevor ...... Ansprüche .... zugestanden. Es sind leider viele Stellen im Kataster nicht mehr eindeutig lesbar.

1840 Christoph Dänckerl Halbhofbauer

Nach Anmeldprotokoll No 5 und Brief vom 10. 8. 1846 an Michael Fürst Haus No 20 in Katzbach um 90 Gulden verkauft Plan No. 119, dazu Katastertext:

Lit A Gesamtbelastung Abgang. Die Belastung von Pl. No 119 mit verbleibt zum königlichen Rentamte Jagdscharwerkgeld und 36 fl 36 X (36 Gulden, 36 Kreuzer) Bodenzins Capital zu 4 % Bodenzins, Grund... Lehenwerkgeld (oder Lohnwerkgeld) Küchendienst, fixiertes Hofschmalz, fixierte ...scharwerk, vom fixierten Graßzehenten Grundzins an Gaben.

Forstbezüge aus dem vormals churfürstlichen Waldungen Kielberg, Hagenberg, Häuslarnerberg, vorder und hinter Hiener, wie solche in der durch hohe Regierungserschließung vom 24. September 1853 a d (anno domini = Im Jahre des Herrn) Nr. 238 in beglaubigter Abschrift hieab geschlossenen Vergleichsurkunde des k. Azollationsgerichtes der Oberpfalz und von Regensburg zu Amberg vom 2. September 1853 in der Streitsache Johann Gruber von Katzbach ..... gegen den k. Fiskus wegen Forstrechten festgesetzt worden sind.

28. 3. 1843 Georg und Magdalena Dankerl, geb. Kärtner, Stiefmutter des Michael Dankerl

20. 6. 1870 im Wert von 1660 Gulden von Michael Dankerl übernommen Urkunde Gesch. Reg. Nr. 461 bzw. 451

26. 6. 1870 Miteigentum der Braut Franziska Buchschmidt

1896 Halbhof in Häuslarn

22. 2. 1889 Erbin und Alleineigentümerin Wittwe Franziska Dankerl lt. Urkunde Nr. 33 des k. Amtsgerichts Waldmünchen

3. 1. 1898 Georg Dankerl übernimmt mit Braut Theres Plötz.  Lt. Urkunde Nr. 49 und Urk. des k. Notars Ehrnsperger Waldmünchen vom 30. November 1898 um den Preis von 4610 M incl. Inventar

3. 1. 1899 Ehevertragsurkunde Gesch. Reg. No. 4 Georg und Theres Dankerl, geborene Plötz vom unteren Rosshof

23. 11. 1908 Witwe Theres Dankerl 

lt. baupolizeilich genehmigtem Plan der Ortspolizeibehörde Katzbach vom 23. 7. 1900 wird noch im selben Jahr ein neuer Backofen gebaut durch Georg Dankerl Oekonom von Häuslarn.

Anton Dankerl und Kreszenz, geb. Höcherl aus Darstein  

Peter Dankerl Lixenried, * 27. 6. 1946 in Häuslarn

© by Josef Ederer Katzbach 33 Nov. 2006