Eine der vielen Urkunden aus Katzbach, die bisher aufgefunden wurden und Ihre Bedeutung
Urkunde vom 22. Juni 1483
Erklärung des Urkundentextes:
Herr Conrad Pranpeck (aus Katzbach bei Geigant) bekennt, dass er gegenüber seinem „gnädigen“ Herrn in Vanncknuß (=vermutlich Untreue gegenüber dem Herrn; Schwurbruch bzw. Bruch Vertrags-/Lehensverhältnis) aufgrund einer Schuld („schulde Sachhen; unbillicher misshandlung; unbillichen gehandelt“) gekommen ist.
Herr „Edel“ (Edelmann) Sebastian Pflug von Rabenstein zu Schwarzenburg, Pfleger zu Cham, hat Herrn Pranpeck begnadet („ungestrafft“). Pranpeck verspricht mit dieser Urkunde, dass er sich zukünftig an die getroffene Abmachung hält. Am öffentlichen Recht („rechen“) wird er nunmehr festgehalten.
Wenn er sich nicht an die Abmachung hält, soll er als ehrlos gelten („maynaydiger trewloser erloser mensch geheiss(e)n“).
Er beschwört mehrmals sich an die getroffene Abmachung des Briefes zu halten.
Der Brief ist besiegelt durch Herrn Albrecht Perckheimer zu Sätzdorf (evtl. Satzdorf; Name taucht im Rahmen von Wunderheilungen in der Wallfahrtskapelle Streicherröhren, Wetterfeld auf) – auf Bitte des Conrad Pranpeck. Eine Parallele dazu:
"Letztmals taucht Andre Gleissenperger als Bürger zu Camb am 3. August 1479 in einem Rechtsverfahren auf, nach dem Anna, Hausfrau des Jörg Kollnperger, dem Pfalzgrafen Otto, Sebastian Pflug, Herrn von Rabenstein zur Scwartzenburg (Schwarzwihrberg bei Rötz) in seiner Eigenschaft als Pfleger von Camb und Wilhalm Perkhamer, Richter zu Camb, Urfehde schwört.
(Stadtarchiv Cham, Urkunden Nr. 189, 562, 573, 576 und 617) Werner Perlinger, 750 Jahre St. Bartholomäus, Gleißenberg eine Pfarrei im Hienertal, Aug. 2011 Seite 33
Wilhalm Perkhamer könnte ein Verwandter sein zu dem o. g. Albrecht Perckheimer.
Die Abmachung betrifft auch die Frau von Conrad Pranpeck sowie seine Erben und Verwandten.
"gegeben gelert(e)n starcken ayde mit auf gebott(e)n vngern zu gott vnd den heyligen In den brief geswor(e)n und vrvehede gethan alles"
Die Urfehde war ein gerne geübter Rechtsbrauch. Sie bedeutete das eidliche Versprechen, wegen einer erlittenen Strafe, eines Kerkeraufenthaltes, in welchem man einige Zeit gewesen ist, oder auch wegen einer erlittenen Gewalttat sich an den daran beteiligten Personen nicht rächen zu wollen. Diese gesetzliche Maßnahme diente im Mittelalter und in der beginnenden Neuzeit dazu die damals sehr gängigen Racheakte einzudämmen und den Rechtsfrieden zu erhalten.
Das Grundwort Fehde hat die Bedeutung von tätlichen Feindseligkeiten, Streit und Krieg; besonders zwischen einzelnen Personen. Man sagte, es entspann sich zwischen ihnen eine Fehde. „Einem die Fehde antragen“ hieß, ihn herauszufordern, mit ihm einen Streit anzufangen.
siehe dazu Johann Andreas Schmeller: Bayerisches Wörterbuch, Sonderausgabe Band 1/1, München 1985, Spalte 700.
Als Zeugen werden Conrad Püchler, (der Müller) und Peter Spörl (beide aus Katzbach) genannt.
Der Brief ist datiert auf den nächsten Sonntag vor St. Johannes (Sonnenwende) 22. Juni 1483. (vergl. http://www.manuscripta-mediaevalia.de/ Grotefend)
Geschichtlicher Hintergrund:
Im Hausvertrag von Pavia (1329) gelangt die Oberpfalz an die Rheinpfalz somit ist zu dieser Zeit Pfalzgraf: Otto II (Pfalz-Mosbach, 1435 – 1499) der Landesherr der Oberpfalz. siehe dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_II._(Pfalz-Mosbach)
siehe dazu Karte der bayerischen Teilherzogtümer und die Oberpfalz um 1450
Die Urkunde ist im Original erhalten geblieben und hat den Stadtbrand von Cham überdauert. Sie ist im Stadtarchiv Cham einzusehen. Wenn man bedenkt, dass eine Urkunde dieser Größe zwischen 10 und 40 fl (Gulden) gekostet hat, dann muss es sich bei dem Pranpeck(er) um einen sehr reichen Mann gehandelt haben. Um diese Zeit kostete ein Gütl mit ca. 15 - 20 Tagwerk um die 50 fl. (Gulden)
© copyright by Josef Ederer Katzbach 33, Oktober 2011