Altgemeinde 1959

1959Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1959

 

 

 

 

Beschlussfassung von jahresplanmäßigen Ausgaben

Nach Prüfung der Rechnung für das Jahr 1957 wurde festgestellt, dass die Haushaltsstellen 1) 02.6312 )02.663) 17.634) 501.635) 71.65 geringfügig den Ansatz im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 überschritten haben. Die Überarbeitung der Ansätze wurden genehmigt. 

  

Das Baugesuch des Georg Streck, Häuslarn 5 zur Aufstockung des Wohnhauses wird befürwortet Sperrung von Forststraßen: Der Gemeinderat beschoß, dem staatlichen bayer. Forstamt Waldmünchen davon in Kenntnis zu setzen, dass lt. Bayerischem Straßen- und Wegegesetz v. 11. Juli 1958 Art. 77 des Grundstückseigentümers und Frage der Angelegenheit ist. Die Gemeinde Katzbach lehnt aus diesem Grunde die Unterhaltung der Straße nach Rosshof ab. Die Straße nach Lengau ist seit Menschengedenken nicht gesperrt worden und galt immer als Verbindungsweg nach Lengau.  

 

Aufnahme von 3.000 DM Zwischenkredit

Beschlossen wurde, einen langfristigen Zwischenkredit von 3.000 DM aufzunehmen. Zweck: Finanzierung des Feuerwehrhauses.  

 

Neuwahl  des ehrenamtl. Bürgermeisters im Jahre 1960 (Art. 34 GO)

Bei der Neuwahl des Bürgermeisters im Jahre 1960 wird bei der alten Entscheidung verblieben, dass der Bürgermeister ehrenamtlich tätig ist. (lt. Art. 34  GO der Gemeindeordnung)

 

 

Schlichtungsversuch Hubert Lommer Katzbach No. 21 und Katharina Rabl, Katzbach Nr. 15

Um eine Einigung zwischen Hubert Lommer und Katharina Rabl herbeizuführen, hat der 1. Bürgermeister um 18 Uhr eine Gemeinderatssitzung einberufen, und beide Parteien aufgefordert, zu dieser Sitzung zu erscheinen. Außer dem gesamten Gemeinderat erschienen:

1.) Hubert Lommer und dessen Ehefrau Ludmilla Lommer

2.) Katharina Rabl und deren Sohn Johann Rabl

Nach Erläuterung des Streitfalles wurde folgender Vergleich erzielt: Stall, Keller und Dachboden, Eigentum der Kath. Rabl, dass sich aber auf Grund und Boden des Hubert Lommer befindet, wird von Kath. Rabl bis zum 15. Mai 1959 geräumt und geht in den Besitz des Hubert Lommer über. Als Entschädigung übernimmt Hubert Lommer die Zahlung der bereits anfallenden Gerichtskosten und eine Barzahlung von DM 200,-- spätestens bis 15. 5. 1959 an Kath. Rabl. Aus der Gemeindekasse erhält Kath. Rabl zusätzlich DM 50,-- somit eine Gesamtentschädigung von 250,-- DM. Hubert Lommer zieht seine Gerichtseingabe zurück und der Streitfall findet damit seine Erledigung. Beide Parteien sind mit dieser Entschließung einverstanden und sind gewillt, diese Niederschrift zu unterschreiben.   

 

Aufstellung und Abgleichung des Haushaltsplanes für das R J 1959

Der Haushaltsplan wird für 1959 in Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushaltsplan mit Einnahmen 15.607,-- DM Ausgaben 15.607,-- DM vom 1. Bürgermeister und den 6 Gemeinderatsmitgliedern einstimmig genehmigt.  

 

Notizzettel mit Schülern Schuljahr 1958/59             

33 Schüler   

In 1958/59 waren es namentlich: Michetschläger OttoWeiß Alois Lommer Josef Ruhland Maria Särve Eduard Lommer Hermann Pfarrer Willibald Dankerl Kreszenz Dankerl Peter Häuslarn Lommer Peter Katzbach Meier Franz Katzbach Gruber Therese Katzbach Windmeisser Agnes Katzbach Michetschläger Hubert Katzbach Streck Georg Häuslarn Ederer Robert Kühnried Buchschmid Rosa Eschlmais Kreitinger Christa Katzbach Ederer Georg Häuslarn jun. Meier Johann Katzbach Bierl Fanny Kühnried Pfarrer Notburga Kühnried Dankerl Rosa Häuslarn Ruhland Monika Häuslarn Michetschläger Frieda Katzbach Schmadider Gisela Katzbach Lommer Hubert Katzbach Daschner Angela Katzbach Pfarrer Josef Kühnried Pfaffl Josef Häuslarn Ruhland Anna Eschlmais Ederer Agnes Rosshof  

 

Gebietsreform Gemeindeauflösungen 

Auf seiner Sitzung vom 10. Juni 1959 fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss: Polemisieren in Presse und Rundfunk über die auf dem Wege der Verwaltungsvereinfachung geplante Auflösung von Landkreisen unter 30.000 Einwohnern haben in unserer Gemeinde Beunruhigung hervorgerufen, da eine Ausführung dieses Planes auch den Lks. Waldmünchen betreffen und damit den Landgemeinden unseres Grenz- und Notstandsgebietes große Nachteile bringen würde. Die Gemeindeverwaltung Katzbach kommt hiermit nun den vielfach geäußerten Wünschen ihrer Gemeindeglieder nach und wendet sich mit dieser Resolution an alle Regierungsstellen, mit der dringenden Bitte, Abstand von Maßnahmen zu nehmen, die unserer Bevölkerung in wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Hinsicht heute noch nicht absehbare Schäden zufügen würde.

zu 2 (im Original durchgestrichen und auf Seite 2 nochmals erfasst)   Ablösung der Nutzungsrechte in Häuslarn Auf seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinderat zum Schreiben des Landratsamtes vom 9. 6. 59 Stellung genommen und festgestellt, dass die z. Zt. mit Nutzungsrechten belasteten Gemeindegrundstücke  Pl. 68, 70, 706 und 71 ausschließlich Ödungen wären. Im Lauf von ca. 22 Jahren hat sich dar Charakter dieser Grundstücke durch intensive Kultivierung durch die Nutzungsrechtler wesentlich geändert. Es wäre nun eine Härte der geleisteten Arbeit durch Heraufsetzung der Entschädigungssumme nicht die gerechte Anerkennung zu zollen. Der Kaufpreis von DM 0,50 pro Dezimal erscheint nach hießiger Auffassung und den Umständen entsprechend als nicht zu niedrig angesetzt. Auch das Grundstück Pl. Nr. 70 a ist n. K. hiervon nicht ausgeschlossen, da auch dieses Grundstück ausgesprochenes Ödland war. Zur Klärung der Rechtslage jedoch wäre eine neuerliche Besprechung zwischen Landratsamt und der Gemeindeverwaltung durchaus erwünscht.   

 

Abrechnung Feuerwehrgerätehaus

Zur Feststellung der ausgeführten Arbeiten beim Feuerwehrgerätehaus und der anfallenden Zahlungen wird Herr Gabriel ersucht, Termin mit Stunde festzulegen, um gemeinsam mit dem gesamten Gemeinderat an Ort und Stelle mit anhand der eingereichten Kostenvoranschlages des Bauunternehmers V. Huthöfers vom 13. 10. 58 in Augenschein zu nehmen und die Abrechnung festzulegen.  Anerkennung der Rechnung für das R J 1956Die Rechnungen für das R J 1956 werden einstimmig anerkannt.   

 

Planung des künftigen Sirenenstandortes II/2 184 vom 5. 11. 1959 

Im Interesse einer zweckmäßigen und raschen Durchführung der Planungsarbeiten der künftigen Sirenenstandorte  wird das Landratsamt Waldmünchen gebeten, für die Gemeinde Katzbach die erforderlichen Planungsarbeiten in die Wege zu leiten.   

 

Schienengleiche Bahnübergänge:

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat festgestellt, dass südl. der Gemeinde Katzbach etwa 6 Überfahrten über die Bahntrasse Cham – Waldmünchen bestehen. Sämtliche Überfahrten sind aus wirtschaftlichen Gründen notwendig und grundbuchamtlich eingetragen. Eine Zusammenfassung der Überfahrten ist unseres Erachtens nicht durchzuführen.