Altgemeinde 1952

1952Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1952

 

 

 

Ehrenamtliche oder berufsmäßig Eigenschaft des künftigen Bürgermeisters  

Am 28. Januar wurde die ehrenamtliche oder berufsmäßige Eigenschaft des künftigen Bürgermeisters entschieden und beschlossen, dass der Katzbacher Bürgermeister seine Tätigkeit ehrenamtlich betreibt.

Käufliche Überlassung eines Stückes Gemeindegrundes an Josef Pfaffl, Landwirt in Häuslarn Nr. 6.

An Josef Pfaffl, Landwirt in Häuslarn Nr. 6 vom Gemeindegrund Pl. Nr. 38 ein Grundstück im Ausmasse von vierzehn Ar zum Preis von 220,-- DM in Worten zweihundertzwanzig Deutsche Mark käuflich zu überlassen und den Bürgermeister Herrn Josef Dobmeier Ponholz zum Vertragsabschluß zu bevollmächtigen.

Anlegung eines Grundbuchblattes für die Gemeindegrundstücke Pl. Nr. 36, 37, 38
Beschlossen wurde, das Grundbuchamt Waldmünchen zur Durchführung der Anlegung eines Grundbuchblattes für die Grundstücke Pl. 36, 37, 38 zu veranlassen

Im April wurde vereinbart, dass keine Einwendungen gegen die Errichtung einer Trafostation in Häuslarn bestehen.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan Hebesätze 1952 
Die Hebesätze für das Jahr 1952 für Grundsteuer A und B auf 180 %, Gewerbesteuer auf 150 % festzusetzen

Nachträgliche Genehmigung zum Haushaltsplan 1951
Es wurde beschlossen, für Haushaltsstelle 02.631 Bürobedarf etc. noch den Beleg von 140,-- DM insgesamt also 340,-- DM für Haushaltsstelle 02.98 (Neuanschaffung) für eine Schreibmaschine 414,15 DM für Haushaltsstelle  43.61 Unterhalt des Gemeindearmenhaus 21,33 DM und für Haushaltsstelle 90.63 Spesen- & Girokonto 7,70 DM nachträglich zu genehmigen

Antrag auf Projektierung Weg Katzbach – Häuslarn
Beschlossen wurde, beim Wasserwirtschaftsamt Amberg Projektierung des Hauptwirtschaftsweges Katzbach – Häuslarn zu stellen

Aufwandsentschädigung Kassenverwalter 
Es wurde einstimmig beschlossen, die Aufwandsentschädigung für den gemeindlichen Kassenverwalter ab Rj (= Rechnungsjahr) 1953 auf jährlich 300,-- DM dreihundert DM zu erhöhen mit Gültigkeit bis auf weiteres

Beschluß des staatlichen Forstamtes Waldmünchen zur Wiederherstellung des Verbindungsweges Katzbach - Häuslarn 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass das Forstamt Waldmünchen bereit ist, mit eigenen Arbeitskräften an der Wiederherstellung des Verbindungsweges Katzbach – Häuslarn bis  zu einem Lohnbetrag von 300,-- DM sich zu beteiligen. Es wurde einstimmig beschlossen, sich mit diesem Betrag als einmaliger freiwilliger Leistung für das Jahr 1952 einverstanden zu erklären  

© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008