Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1951
Abschluß des Zustimmungs u. Elektrizitätsversorgungsvertrages mit der Energieversorgung Ostbayern AG Regensburg Der vorliegende Zustimmungs- und Elektrizitätsversorgungsvertrag der Energieversorgung Ostbayern AG wird vom Gemeinerat einstimmig genehmigt.
Grundsteuer A und B Hebesatz 180 %, Gewerbesteuerhebesatz 200 %
Die Mitgliedschaft beim Bayerischen Roten Kreuz wird mit Rücksicht auf die angespannte Finanzlage der Gemeinde zur Zeit abgelehnt.
Käufliche Überlassung von Gemeindegrund an Alois Ruhland Landwirt in Häuslarn Nr. 8 vom Gemeindegrund Pl Nr. 12 ein Grundstück im Ausmasse von 4 m² zum Preis von insgesamt 2,-- DM i. W. zwei käuflich zu überlassen und den Bürgermeister Herrn Josef Dobmeier Bonholz zum Vertragsabschluss zu bevollmächtigen
© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008