Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1950
Beschlossen wird, dem Verband der Landgemeinden Bayern mit dem anfallenden Mitgliedsbeitrag von DM 15 (für Gemeinden bis zu 500 Einwohnern) beizutreten.
Für Rechnungsjahr 1950 wird der Hebesatz zur Grundsteuer A und B mit 200 % festgesetzt, der Hebesatz für die Gewerbesteuer mit 200 % Im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1950 wird ein ordentlicher Haushaltsplan in den
Einnahmen auf DM ……………….. in den
Ausgaben auf DM ………………
festgesetzt. (Leider ist nicht bekannt, wie hoch der ordentliche Haushalt für dieses Jahr war.)
Es wird beschlossen, von einer vorläufigen Fortführung der Schulspeisung abzusehen. Begründung: Die Bevölkerung der heutigen Gemeinde besteht hauptsächlich aus Landwirten. Die wenigen Flüchtlingskinder, die zumeist bei Landwirten wohnen, werden dort bereits zusätzlich mit Lebensmitteln versorgt, sodass ein diesbezügliches Bedürfnis nicht vorhanden ist, was schon daraus hervorgeht, dass beobachtet wurde wie Schulspeisung von den Kindern im Vorjahr vielfach auf dem Schulweg weggeschüttet wurde.
Folgende 5 Gemeindebürger wurden als Schöffen vorgeschlagen:
Josef Dobmeier Bonholz 2,
Josef Decker Kühnried 1,
Georg Ederer Häuslarn 4,
Weiß Alois Katzbach 8 ½,
Buchschmid Josef Katzbach 7
Es wird beschlossen, von der Schulspeisung weiterhin Abstand zu nehmen da in der hiesigen Gemeinde ein Bedürfnis hierfür nicht vorhanden ist.
© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008