Altgemeinde 1928

1928Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1928

 

 

 


Für die Errichtung einer zweiten Vollapotheke in Cham besteht hier kein öffentliches Interesse. 

Die Genehmigung einer Wirtschaftskonzession für Bier, Wein und Spirituosen auf Roßhof wird hiermit erteilt. Hierfür wird eine Gebühr von 20 RM Reichsmark gefordert.

betr. Gesuch des bayr. Turnerbundes Wirtschaftsgenehmigung

Zum Schreiben des Bez. A. No. 401
zu 1.) Für die Errichtung einer Gastwirtschaft in Rosshof besteht kein Bedürfnis.  
Zu 2.) Hierzu kann sich die Gemeinde nicht äußern, weil der Grund die Wirtsleute nicht mehr bekannt sind. 
Die Lokale, die zum Betriebe des Gewerbes sind, entsprechen nicht ihrer Beschaffenheit und Lage der polizeilichen Anforderungen.

Der Gemeinderat Katzbach beantragt die Herstellung einer gemeindlichen öffentlichen Sprechstelle 
I: Für die Wahrung des Telegraphen- und Funksprechgeheimnisses zu sorgen. 
II. Unentgeltlich einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen, die Sprechstelle unter Einbeziehung der bestimmungsmäßigen Gebühren ohne Zuschlag zu bedienen.  Telegramme anzunehmen und weiterzugeben, Telegramme aufzunehmen an Ortseinwohner aufzunehmen und zuzustellen, Personen im Orte zu Gesprächen herbeizurufen, kurze Nachrichten von auswärts an Ortseinwohner zu übermitteln, die tägl. Bekanntgabe der Zeit, Kreistelegramme und die Wettervorhersage entgegenzunehmen, die Wettervorhersage aufzuhängen u. Notfallmeldedienst zu besorgen. 
III.) eine Mindesteinnahme an Orts- u. Ferngesprächsgebühren (ohne Nebengebühren) von 6 M für den Monat zu gewährleisten, für die aufgekommenen Telegraphen= u. Fernsprechgebühren zu haften, die Sprechstelle auch im Falle einer Erhöhung der Gebühren u. der. Mindesteinnahme mindestens 1 Jahr zu behalten und bei Verlegungen die bestimmungsmäßigen Gebühren zu zahlen. Fällt das Ende der Mindestdauer nicht mit dem Ablauf eines Kalenderjahres zusammen, so endet sie mit dessen Ablauf.

II.)Der Gemeinderat erkennt die Anwendbarkeit für gemeindl. öffentliche Sprechstellen jeweils geltenden staatlichen Bestimmungen auf die beantragte Fernsprecheinrichtung ausdrücklich an.
III.)Die Bedienung der Sprechstelle, die Herbeiholung v. Personen zu Ferngesprächen, die Übermittlung fernmündlicher Mitteilungen und Bestellungen von auswärts an die Ortseinwohner  u. die Zustellung der für die Ortseinwohner ankommenden Telegramme wird dem Josef Daschner, Baumaterialienhändler in Katzbach u. für die Fälle seiner Abwesenheit dessen Mutter Frzka Daschner sowie dessen Schwester Babette Daschner übertragen. 
IV.)Die Sprechstelle soll in dem Anwesen Hs No. 5 ½ des Jos. Daschner in Katzbach Parterre Zimmer rechts untergebracht werden.
V.)Der Vertrag wird auch aufrecht erhalten, wenn eine Gebühren- bzw. die Jahreshaftsumme eintritt.

Wegen sehr vieler Zahlungen der Gemeinde Katzbach wird dem Verein zur Bekämpfung der Tuberkulose nicht beigetreten. Ein Beitrag oder Zuschuss kann nicht geleistet werden.

Gegen das Bauvorhaben der Barbara Wutz von Katzbach besteht keine Einwendung von Seite des Gemeinderates.

Der Ortsverbindungsweg von Katzbach und Häuslarn – Kühnried wird einem Um- und Neubau unterzogen aus folgenden Gründen: 
I. Der Weg weist streckenweise sehr erhebliche Steigungen auf und der Verkehr mit beladenen Fuhrwerken ist aufwärts nur unter größten Schwierigkeiten möglich. 
II. Auf dem Wege müssen hauptsächlich Fuhrwerke (Heufuhren, Düngerfuhren etc) verkehren.
III: Der Weg kann wegen seiner Steilheit kaum in Stand gehalten werden. (Abreißen desselben durch Wasser) Im Übrigen weisen wir auf die Vorbemerkung im Kostenvoranschlag hin. 
Der unterfertigte Gemeinderat versucht, das Bezirksamt Waldmünchen sich für die Gemeinde Katzbach dahin zu verwenden dass sie einen entsprechenden Zuschuß erhält. 

Sitzung des Ortsfürsorgeverbandes
Frau Schimpf hat auf Rosshof bis 4. Juni 1928 um diesen Tage zog sie nach Waldmünchen und nahm bei Ruiter Joseph Bahnhofstr. Wohnung. (siehe Beilage) Vor ihrem Abzug nach Waldmünchen hat Frau Schimpf sich an den Ortsfürsorgeverband Katzbach um keine Unterstützung gewandt. Am 29. 7. 28 faßte der Ortsfürsorgeverband folgenden Beschluss.


Frau Betty Schimpf äußerte öfter dass sie keine Unterstützung von der Gemeinde Katzbach will, sondern sich um eine Unterstützung vom Reich oder Land bewerben will. Der Ortsfürsorgeausschuß lehnt die Unterstützung für Frau B. Schimpf ab. Sie soll sich diesbezüglich an den Landesarmenverband wenden. 
Beschluß wurde der Frau Schimpf auf Verlangen nach Augsburg nachgesandt. 
Frau Schimpf hat sich in der Gemeinde nicht an und nicht abgemeldet. Frau Schimpf hat ohne Ursache den Roßhof verlassen indem ihr vom Herrn Professor Wichner v. München eine Wohnung angeboten wurde. Frau Schimpf hat während ihres Aufenthaltes auf dem Roßhof von uns keine Unterstützung erhalten. Nach Waldmünchen ist sie ohne unser Wissen verzogen. Nachdem Frau Schimpf unterstützungsfrei am 4. 6. 1928 nach Waldmünchen abgezogen ist, besteht für den Ortsfürsorgeverband Katzbach keine Unterstützung mehr. Wir lehnen daher auch jeden Ersatz ab. Während ihres Aufenthaltes in Katzbach war Frau Schimpf auch nicht unterstützungsbedürftig; sie hatte die Mittel, sich bis 1. 6. 1928 noch ein Dienstmädchen zu halten obwohl ihr schon längst die Wirtschaftsführung abgenommen war.

Die Durchsicht der Wohnungsaufsicht soll der Feuerbeschaukommission übertragen werden.

Dem Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge tritt die Gemeinde nicht bei wegen  Überhäufung der Zahlungen. 

Ausstellung eines Armutszeugnisses für Michl Bierl 
Gegen die Ausstellung eines Armutszeugnisses hat der Gemeinderat keine Einwendungen. 

© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.