Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1927
1 Im Jahr 1926/27 waren 200 % Umlagen, im Jahr 1927/28 waren 490 % Gemeindeumlagen erhoben worden.
Der Ertrag der Biersteuer ist 200 M.
Die Umlagen wurden um 50 % gekürzt im Jahr 1927/28.
Diese Kürzung hat einzutreten (also Umlage 440 %) Die Gemeindesatzung und ? Vorschrift tritt am 1. Okt. 1927 in Kraft.
Die Biersteuer beträgt 2 RM per hl.
Dem Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge tritt die Gemeinde Katzbach nicht bei, wegen gegenw(ärtiger) Überhäufung der Zahlungen.
Am 1. Okt 1927 1500 RM (i. W. fünfzehnhundert Reichsmark) aufzunehmen von Joh. Ederer in Häuslarn, Zinsfuß 6 ½ %. Das Geld hat die Gemeinde auf vierteljährige Kündigung.
500 M zurückbezahlt am 4. II. 32.
Die Gemeindesatzung über Einführung der Biersteuer und ………. Vorschrift werden für den Bezirk der Gemeinde Katzbach nach dem Muster der Min.-Entschl. V. 11. 6. 27 Staatsanzeiger No. 192 mit der Einschränkung ? dass § 3 der Satzung zu lauten hat: „Die Steuer beträgt 2 RM (Reichsmark) vom Hundert pro hl (Hektoliter). Die Biersteuer wird mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1928 an eingeführt.
© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008