Wenn man die Urkunden liest, welche vom Jahr 1300 bis einschließlich 1529 für die beiden Orte abgefasst wurden, eröffnen sich interessante Fakten, die bis dato weitgehend unbekannt waren.
Wir können heute von Glück sagen, dass noch einiges an Schriftgut aus dieser Zeit erhalten geblieben ist, was Katzbach und Geigant betrifft. Die Ausdrucksweise in den besagten Schriftstücken ist spätmittelalterlich geprägt und es bedarf einer gewissen Sorgfalt, diese in unsere neuzeitliche Sprache zu transferieren, um sie für jeden Leser einigermaßen verständlich darzustellen. Aus den Urkunden ergibt sich, dass die beiden Dörfer vor ca. 700 bzw. 500 Jahren offensichtlich sehr eng miteinander verflochten waren, und heute noch genauso sind.
In diesem Beitrag können viele aufgefundene Original-Urkunden nachgelesen werden, da eine Seitenbegrenzung wie in einem Printmedium üblich, nicht berücksichtigt werden muss. Dadurch besteht die Möglichkeit sich einen ausführlichen Überblick über die damalige dörfliche Situation und über die spätmittelalterliche Schreibweise unserer Heimat zu verschaffen, ohne dass man zwingend die Interpretationen des Autors beachtet. Manches über die herrschenden Grundherren, und über die örtlich ansässigen Grundholde erfahren wir hierdurch sehr ausführlich.
Denn nicht nur die große Geschichte, die man beispielsweise in der Enzyklopädie www.wikipedia.de relativ einfach nachforschen kann, sondern auch unsere heimatlichen Gegebenheiten direkt vor Ort eröffnen Einblicke, die uns im Nachhinein in großes Staunen versetzen können. Vor allem tauchen etliche Namen aus dem Dunkel der Geschichte auf, deren Träger zur damaligen Dorfbevölkerung gehörten. Diese Familiennamen sind in unserer Zeit fast gänzlich aus den beiden Ortschaften verschwunden.
Hinweis: Wörter in den Originaltexten, die in roter Farbe geschrieben sind, konnten nicht entziffert werden. Diese Originaltexte zu den jeweiligen Jahreszahlen können über ausgewiesene Links aufgerufen und direkt eingesehen werden. Herzlich gedankt sei an dieser Stelle Frau Dr. Manuela Daschner und Herrn Ludwig Baumann die an einigen Stellen bei der Transkription mitgeholfen haben.
Als Hilfestellung für die Originaltexte kann jeder diesen Link mit den entsprechenden Erklärungen aufrufen Diese Tabelle ist alphabetisch nach den ursprünglichen Begrifflichkeiten sortiert.
Das Die Wappen derer von Geigant, Glasmalerei, bleiverglast durch Alfons Gruber jun. in Waldmünchen
Das oben dargestellte Wappen entspricht nicht der historisch korrekten Überlieferung. Übergekommen ist ein Wappen, das sowohl eine andere Schildform, als auch eine andere heraldische Struktur hat, als das hier abgebildete. Siehe dazu obigen Link.
Im Folgenden nun die einzelnen Urkunden und Textauszüge in chronologischer Reihenfolge ab dem Jahr 1300 und deren Bedeutung:
Eberwein von Edramstorf der Vitztum von Straubing entscheidet am 15. 4. 1300 als Compromissrichter einen Rechtsstreit zwischen dem Abt und dem Gotteshaus von Wimberg und Chunraten dem Gräflinger, um ein Erbrecht das dieser auf einem Hofe zu Graefling ansprach, zu Gunsten des Klosters, welches ihn mit 4 Pfund Pfennig abfindet. Bei dem Taiding (Verhandlung bzw. Gerichtsversammlung) waren: Herr Fr. von Paeutzhoven, Karl von Nuzperch, Præntel der Geiganter al in dem heibsch, der Swintpekh, und Goppold der Vrssenpekh. siehe dazu folgenden Link: http://www.regesta-imperii.de/fileadmin/user_upload/downloads/RI_VII_H._9_ms.pdf (aufgerufen am 27. 6. 2019)
Im Urbarium Vicedominatus Str[a]ubing Seite 349 findet sich die Ortschaft Scheiblingpu[c]hperg und Pruenst. Beide gehörten dem bereits oben genannten Præntel Geiganter. Das dazugehörige Datum: 9. 9. 1313, siehe dazu: Monumenta Boica Volumen Trigesimum Sextum edidit Academia Scientiarum Boica: (PARS II.) MONACHII SUMTIBUS ACADEMICIS. MDCCCLXI
König Ludwig (der IV., der Bayer aus dem Hause Wittelsbach) verpfändete Wolfram [II.] dem Geiganter und seinen Erben für künftige Dienste in Höhe von 24 Pfund Pfennigen jährliche Einkünfte in Höhe von zwei Pfund Regensburger Pfennigen aus dem Kirchsatz zu Seebarn sowie aus der Vogtei Golenhof zu Stetten bis zur Wiedereinlösung durch ihn oder seine Erben und gebot seinen Viztumen und Amtleuten, die Empfänger darin nicht zu beeinträchtigen. – Geben […] ze Amberg an der nehsten mittichen nach sande Johans tag 1315. Also: beurkundet am 25. 6. 1315, siehe dazu: Regesten des Kaiser Ludwigs des Bayern (1314 - 1347) herausgegeben von Michael Menzel Heft 9 ISBN 978-3-412-20961-2
Præntel Geiganter, es ist leider nicht bekannt, wo er wohnhaft war, besaß im Jahr 1318 als Pfand das Schloß Altenmitterfels sowie mehrere Güter im Bereich Englmar, Straubing und Atzlern bei Eschlkam. Wobei Atzlern, Prünst und Scheibligspuhberg eingelöst worden sind.
König Ludwig überträgt am 15. 1. 1321 Heinrich [I]? dem Geiganter, Konrad [II.] dem Zenger [von Trausnitz] sowie ihren Erben alle Pfandschaften, die der verstorbene Wolfram [II] der Geiganter von ihm besaß. Mit allen Rechten, wie sie dieser innegehabt und wie es in seinen dem Verstorbenen ausgestellten Briefen steht. – Gegeben […] ze Amberg an dem pfintztag vor sande Fabians tag 1321. siehe dazu Regesten des Kaiser Ludwigs des Bayern (1314 - 1347) herausgegeben von Michael Menzel Heft 9 ISBN 978-3-412-20961-2 bzw. Oberpfälzer Administrativakten 9719 fol. 41 Nr. 162 (D) StaAm.
Folgende Textstellen, das Geschlecht der Geiganter betreffend, sind der Chronik des königlich bayerischen Schlosses Trausnitz im Thal vom 20. 11. 1889, (verfasst vom katholischen Pfarrer Johann Baptist Schütz), entnommen:
[……] Die Burg Trausnitz war jahrhundertelang zu gleicher Zeit im Besitz mehrerer Geschlechter, u. a. die Zenger, Geiganter und Wiltinger.
Ein Chunrad Zenger mit Heinrich Geiganter besitzen zwischen 1315 und 1325 vermutlich gemeinsam auch Höfe und Güter zu Chrumbling (Gerichts Neunburg.) (Mon. boic. 261, 579).
[……] Als Schwiegersohn des Weigl soll Chunrad um 1334 die Hälfte des Weigl’schen Besitzes geerbt haben, während die andere Hälfte, sohin ein Viertel von Trausnitz, Friedrich Punzinger erbte; von diesen kam das Weigl’sche Erbe an die Wiltinger und Geiganter. [……] Es ist kein Zweifel, dass in und um das Schloss Trausnitz Irrungen vorgekommen sind. Trausnitz war nämlich eine Gemeinschaftsburg; Weigl der Zenger war nur im Besitze von 2 oder 3 Teilen der Burg, der Rest gehörte, wie wir oben schon gesehen haben, den Erben eines Vicedom Weiknant (oder Weihnant), den Wiltingern und Geigantern. Conrad Wiltinger machte am 16. October 1338 seinen Teil von Trausnitz dem Pfalzgrafen Ruprecht zum offenen Haus, was jedenfalls Weihnant dem Zenger unlieb sein musste; so mag es mit den Wiltingern, des Herzogs Leuten, zu unlieben Reiberein gekommen sein. [……]
1357 verständigten sich die verschiedenen Mitbesitzer zur eigentlichen Teilung des Besitzes. […..] Es teilten sich Conrad Wiltinger sowie Dietrich und Heinrich die Geiganter zu Trausnit ihre Veste zu Trausnit und ihre Häuser samt Vorhöfen mit ihrem lieben Oheim Weiknanden dem Zenger zu Trausnit. Zeugen waren: Herr Heinrich Zenger, Vitztum zu Amberg; Herr Wolfhart der Zenger zu Nappurg; Herr Ott der Zenger zu Schwarzeneck; Herr Ott der Plankenfelser zu Altendorf; Herr Friedrich Muhrer zu Guteneck; Herr Jordan der Zenger zu Rottenstadt (Hund Wiguläus VVIGVLEVM zu Sultzenmos etc., Bayerisches Stammenbuch, Ingolstadt 1585). […..]
Weiters hatten die Herzöge am 8. 3. 1394 von Wolfhart und Hans dem Zenger jenen Teil von Trausnitz an sich gebracht, welchen ehedem die Geiganter innehatten. […..]
Die Erben des Weigl auf Trausnitz von 1334 bis 1360.
Die unmittelbaren Erben des Weigl auf Trausnitz sollen seine beiden Schwiegersöhne Chunrad I. der Zenger und Friedrich der Punzinger gewesen sein; erst durch Heirat soll dann das Erbe des Chunrad an die Wiltinger und das des Punzinger an die Geiganter gekommen sein. Also die Wiltinger sollen ihren Anteil an Trausnitz von Chunrad dem Zenger geerbt haben und Chunrad soll der Großvater der ersten Wiltinger gewesen sein. Dafür spricht einmal, dass Friedrich Wiltinger einen Sohn mit Namen Conrad hatte; gerne legte man von jeher den Kindern den Namen der Großeltern bei; so nannte auch Chunrad Zenger seinen Erstgebornen nach seinem Großvater Weihnant; sodann spricht hierfür die Teilungsurkunde von Trausnitz vom Jahre 1357, wo die Wiltinger wie die Geiganter Weihnanden Zenger ihren Oheim nennen. Dass der Zenger seinen Erbteil an die Wiltinger oder Geiganter abgetreten haben muss, dafür spricht die Tatsache, dass sowohl die Wiltinger wie die Geiganter ein Viertel von Trausnitz innehatten, wie die Verkaufsurkunden von 1394 und von 1403 darzutun scheinen. Wie wäre das möglich gewesen, wenn nicht Chunrad sein Vierteil abgelassen hätte? […..]
Die Geiganter auf dem anderen Vierteil von Trausnitz 1341 – 1360:
Heinrich, Dietrich und Hans, die Geiganter. Unsere Geiganter waren ganz angesehene Leute; bekleidete doch Dietrich das hohe Amt eines Vitztum zu Nappurg, während Heinrich als Richter in Amberg erscheint; und oft erscheinen sie in Urkunden als Zeugen und Bürgen! Ihre Wirksamkeit auf Trausnitz mag sich jedoch wohl auf den Mitbesitz beschränkt haben. […..] Neben Geigant besaßen sie ehedem auch Rhan bei Döfering: Am Ruprechtstag 1341, also am 27. 3. 1341, verkaufen Heinrich, Dietrich und Hans die Geyganter von Trausniht dem Prior von Schönthal, pruder Ruger dem Betzelstorfer, den Hof zu Rahn und das prewhaus, daz ze zeiten in hat Heinrich prew, und zwei Hofstetten daselbst und zwei Güter in Döfring unter Bürgschaft ihrer Vettern Hans und Dhetrich der Geyganter: Zeugen: Ullrich Zenger und Hans Geyganter (Mon. boic. 26, 123. bzw. StaAm Archivvermerke: 1te Schubl. No 86 137) Das Wappen der Geiganter war ein schräg geteilter Schild: Silber (im Foto in weiß dargestellt) und Blau, oben ein rotes Viertel.
Fotografie des Geiganter Wappen aus der Versöhnungskapelle in Trausnitz bei Pfreimd
Die Geiganter waren ein niederbayerisches Geschlecht vor’m Wald. 1341 siegeln die Brüder Herr Hans Geyganter und Herr Dyetrich der Geyganter für Ullrich von Döfring [Mon. boic. 26, 131.]
1351 erscheint Heinrich Geiganter als Richter zu Amberg [Reg. boic. IX 10].
Hilprant Geiganter erscheint 1355; Peter, der der letzte seines Stammes gewesen sein wird, erscheint nach 1470 [Stammbuch des blühenden und abgestorbenen Adels in Deutschland Bd. II p. 13]. Dietrich Geiganter ze Trausniht, ze den Zeiten Vitztum ze Nappurg, stellt 1359 einen Gerichtsbrief aus für Wolfhart Zenger, Kirchenherrn zu Perschen, über das Seelengeräth der Pfarrei Nappurg. (Ried., cod. dipl. 8. 890).
Am 15. März 1360 verkaufen Ulrich der Paulsdorfer zu Haselbach und Elsbetth seine Hausfrau der Kirche zu Neunburg um 50 Pfund Pfennig auf Wiedereinlösung ihre Vogtei über 10 Güter zu Mappach. Bürgen: Heinrich Geyganter zu Trauszniht und Heinrich Muhrer zu Heindorf. [Reg. boic. XI. Primbs, Paulsdorfer].
Den 30. November 1360 verzichten Heinrich Hulstetter (Hillstetter), Pickgel genannt und Friedrich Hülstetter der Berenchretzlin auf alle Ansprüche und Forderungen gegenüber dem Kloster Schönthal. Als Taidiger und Zuigen waren dabei: Herr Dyetrich der Geyganter, Ritter von Drusenit, (Trausnitz) Friedrich Zenger von Fronhof und andere (Mon. boic. 26, 171 bzw. 201, bzw. Schönthaler Klosterurkunde No. 204). Wer waren nun diese missliebigen Zenger, denen das Geiganter Vierteil nicht in die Hände fallen sollte? Diese Zenger waren die Besitzer des Hauptteiles von Trausnitz, sind Weihnant und sein Sohn Chunrad (mit den Geigantern verwandt). siehe dazu oben. Wem waren diese so missliebig? Vor allem den Pfalzgrafen bei Rhein, die schon das Wiltinger Vierteil an sich zu bringen wussten und allmählich das ganze Trausnitz an sich zu bringen hofften. Soweit die Textausschnitte aus der Trausnitzer Chronik.
Heinrich der Geiganter verkaufte das Heiratsgut seiner Frau Lucey. Sie hat es von ihrem Vater Konrad dem Grinaw[er] aus Eslarn geerbt. (Ein Konrad der Grinawer zu dem Tanstein wird in einer Klosterurkunde zu Schönthal am 19. 11. 1361 genannt. Vielleicht ein Verwandter vom Eslarner Grinaw?). Dieser Heinrich war zu jener Zeit nicht Richter in Amberg, wie manchmal zu lesen ist. Er wird mit Heinrich dem II von Altendorf verwechselt. Dieser hatte seinerzeit das Richteramt in Amberg inne. Jedoch war tatsächlich im Jahr 1351 ein Heinrich Geiganter als Richter in Amberg eingesetzt. (siehe oben). Möglicherweise gab es zwei oder mehr Stammlinien, in denen es einen Heinrich Geiganter gegeben hat.
Man kann aus dieser Urkunde herauslesen, dass Luccy aus Eslarn stammte und Ihr Vater bereits verstorben war. Ihr gehörte ein Hof, ein Dorf bei Neunburg, der Zehent zu Nunzenried, und alle Güter, die ihrem Vater in Wisenreuth in Pranberg und noch einem Dorf gehört haben. Das alles brachte sie als Heiratsgut mit. Der Preis betrug 70 Pfund Pfennig, und 10 Pfund Pfennig bekam sie als Mitgift vom Vater. (1 Pfund = 240 Silberpfennige)
Den Sitz zu Katzbach und alle Güter in Geigant, mit allem Zugehör ohne Ausnahme die Heinrich dem Geiganter gehörten, vermachte er mit diesem Brief seiner Frau. Das heißt, er schenkte ihr diesen Besitz als Morgengabe. (Die Morgengabe war die Gabe des Mannes an seine junge Frau nach der Hochzeitsnacht als Gegengabe für die Jungfernschaft.) Heinrich Geiganter verfügte weiterhin, dass seine Frau Lucey bei seinem Tod die schon oben genannten 80 Pfund Pfennig [heute in etwa 12.000 €] von seinen Gütern für sich behalten darf, egal, ob eheliche Erben vorhanden sind oder nicht.
Heinrich Geiganter und seine Ehefrau Lucey hatten ihren Lebensmittelpunkt in Katzbach. Alle Jahre zu Lichtmess und zwar vierzehn Tage vorher oder spätestens 14 Tage nachher musste die Losung bezahlt werden. Diese Abgabe war eine Art Vermögenssteuer. Luccy konnte ihre oben genannten Güter nutzen, bis sie starb. Sie konnte diese aber ebenso nach dem Tod ihres Gatten Heinrich verkaufen.
Weiterhin bestimmte Heinrich der Geiganter, dass beim eventuellen Verkauf der Güter seine Witwe Lucey wiederum 80 Pfund Pfennig erlösen muss. Das heißt, die Güter durfte Luccy nach seinem Tod keinesfalls billiger verkaufen. Und er legte ebenso fest, dass sie damit tun und lassen darf, was sie will und diese beschriebenen Güter nicht zwingend an seine Erben fallen müssen.
Gesiegelt wurde die Urkunde von Gottfried dem Muracher der zu dieser Zeit Richter auf der Schwarzenburg bei Rötz war und natürlich von Heinrich dem Geiganter selbst am St-Urbans-Tag 1386. Die Muracher waren Ministeriale der Grafen von Sulzbach und der Grafen von Ortenburg. Ihr Stammsitz war Niedermurach bzw. die Burg Obermurach bei Oberviechtach.
Heinrich betonte, dass er die Urkunde deshalb erstellt hat, damit Luccy die Sicherheit hat, ihre Güter nach seinem Tod zu behalten, oder aber auch verkaufen zu dürfen. Die Urkunde ist äußerst schlecht lesbar und es ist leider auch nur teilweise ein Siegel von zweien erhalten geblieben. Datiert ist diese Urkunde auf den 25. 5. 1386.
Heinrich Geiganter der in Katzbach ansässig war, verkaufte das Katzbacher Anwesen, auf dem Friedrich Leitner saß, samt Weiderecht. Es wurde nichts ausgenommen. Der Käufer war Konrad Mergartner und dessen Ehefrau. Woher die Mergartners kamen, ist nicht niedergeschrieben.
Heinrich verlangte dafür 11 Pfund Amberger Pfennige. Das sind umgerechnet ca. 1650 Euro, wenn man davon ausgeht, dass die Regensburger und die Amberger Pfennige ungefähr denselben Wert hatten. Es hat sich hier sicherlich um ein nicht allzugroßes Anwesen gehandelt. Heinrich Geiganter sicherte sich in dieser Urkunde gleichzeitig das Rückkaufsrecht um dieselbe Kaufsumme, da der Käufer Mergartner einen Restbetrag in Höhe von 5 Pfund Amberger Pfennige schuldig geblieben war. Als Sicherheit, wenn Mergartner evtl. nicht zahlen könnte.
Mergartner konnte beim Kauf lediglich 6 Pfund Pfennig bezahlen. Das war auch der Rückkaufswert. Klar geht aus der Urkunde hervor, dass Mergartner erst dann völliger Eigentümer wird, wenn die 11 Pfund Pfennig vollständig „abgerichtet“ sind. Zahlungsziel war der Michaelstag ein Jahr darauf, also der 30. 9. 1388. Leitner wirtschaftete offenbar weiter und zahlte jährlich ½ Pfund Pfennig Zins, das sind ungefähr 75 € pro Jahr. Zudem hatte Leitner an den Mergartner eine Ma[h]d (= eine Heu-Ernte), ein Bündel Flachs und einen Käse als Naturalien zu stellen. Datum der Urkunde: 1. 9. 1387
Am 23. April 1390 bekennt Stephan der Geyganter zu Geygant, daß er seiner Hausfrau „Elspeten der Donerstainerin“ als Widerlage ihres Heiratsguts 30 Pfd. und als Morgengabe 15 Pfd. Regensb. Pfenn. „zu Geygant auf aller seiner Habe vermachte“. Mitsiegler war sein Bruder Heinrich der Geyganter. siehe dazu: Geschichte der Landgrafen von Leuchtenberg Urkundlich bearbeitet von Illuminatus Wagner I. Teil älteste Geschichte ca. 1100 – ca. 1300 verlegt bei Michael Laßleben in Kallmünz 1940, Seite 182 Fasz. 11. Die Siegel sind weg. Die Geiganter waren zu diesem Zeitpunkt Lehensleute der Landgrafen von Leuchtenberg.
Das älteste leuchtenbergische Lehenbuch um 1400 besagt für Geigant und Katzbach: Das sind Lehen erberger Ritter und Knecht. […..] Pesel Zenger gehörte Pischendorf, Kotzbach bei Geygant, Seytelsdorf […..] den Geygantern, Heinrich und Dietrich zu Trausnit gehörten Teymdorf, Vilfrez, Mühle zum Tan) siehe dazu ebd. Seite 261
Amberg, 7. August 1405. Pfalzgraf Ruprecht II., römischer König, verspricht dem Landgrafen Hans dem Alten vom L[e]uchtenberge, den die Erzbischöfe von Köln und Mainz mit seinen Schlössern und Landen in seinen Dienst gegen König Wenzel von Böhmen gegen Zahlung von 8000 Gulden (teils in bar, teils durch Schuldübernahme seitens des Königs) gebracht haben, nach dem er selbst die darüber ausgestellte Urkunde eingelöst hat, folgende Artikel zu halten: […..] 4. Der König entschädigt und löst aus die gefangenen Diener des Landgrafen: Erlbecke, Fridman Redwitzer, Hans Ramsperger, Kunz Küchenmeister, Hildebrand Geiganter, Paulus Hundsdorfer, Friedrich Dreschenreuter, Erhard Kaltentaler und ihre Helfer. siehe dazu ebd. Seite 247 u. Urkunden R. d. Pfalzg. II, 4101 StaAm.
Aus dem folgenden Testament geht hervor, dass mit einem Vermächtnüß=Brief aus dem Jahre 1396 festgeschrieben wurde, was Stephan Geÿganter seiner Hausfrauen, also seiner Ehefrau, angeheirathet, bzw. Gut und Wid[er]lag auf Geÿgant, vermacht hat.
In seinem Testament vermachte Hilprant der Geiganter den Zehent vom Sitz in Katzbach der ewigen Messe in Geigant. Aus diesem Testament geht eindeutig hervor, dass erstmals und zwar seit 1417 in Geigant oder besser gesagt in der näheren Umgebung ein neuer Kirchenbau entstanden ist. Zuvor gab es in oder um Geigant kein Kirchengebäude.
Angenommen werden kann, dass dieses Kirchengebäude auf dem Hienerberg gebaut wurde und nicht im Dorf Geigant, oder wie manchmal gelesen werden kann, auf dem Bleschenberg. Das Gebäude ist abgegangen, geblieben ist nur ein Flurname am oberen Rosshof, genannt „Stoakircha“. Denn schon Heinrich der Geiganter saß auf der Burg in Katzbach und wegen der beginnenden Hussitenüberfälle während dieser Zeit ist nicht zu vermuten, dass im Tal, also in Geigant eine neue Kirche gebaut werden konnte, sondern in geschützterer und abgelegener Lage an der Westflanke des Hienerberges.
Margarete, die Frau vom Hilprant erhielt nach seinem Tod den Sitz in Geigant. Also das Geiganter Schloss (bzw. die Burg) und 18 Teile von Eschlmais. Dann die Öde auf dem [oberen] Roßhof, sowie die Weisat (Naturalgeschenk des Grundholden an den Grundherren) und Scharwerk (Frondienst) zu Geigant und Katzbach. Das Lösungsrecht (Kaufrecht) auf den Katzbacher Thurnhof bekam seine Nichte und die 3 Neffen, die in Katzbach beheimatet waren.
Und wir lesen aus dem Testament heraus, dass Wilhelm Zenger 3/4 des Schwarzholzes besaß und 1/4 dem Hilprant gehörte. Dieses Viertel vermachte Hilprant ebenfals seiner Schwester in Katzbach.
Vom Hirßlein in Katzbach (die Grenawerin hat das Anwesen verpfändet) bekam die Witwe 5 Pfund Pfennig. Wiederum taucht hier der Name Grenaw auf. Die Grenawerin (Grenauerin) wird mit dem Vater von Luccy verwandt oder eventuell sogar verheiratet gewesen sein.
Auch der Zehent von allen Gütern in Geigant und Katzbach wurde der Witwe Margarete vermacht. Nach dem Tod der Margarete Geiganter sollte der Roßhof den Schwesterkindern die in Katzbach lebten, zugeschlagen werden. Der Sitz in Katzbach war die ehemalige Katzbacher Burg, genannt der Thurnhof (= Turmhof = Burg). Datum dieses Hilprant-Testamentes: 16. 4. 1417. (siehe dazu Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 2012, Band 75 [Heft 2] Seite 347 bis 358 Frau Dr. Emma Mages, Das Testament Hilprants von Geigant aus dem Jahr 1417. Ein besitz- und herrschaftsgeschichtliches Dokument aus der Oberpfalz als Anregung für die Atlasforschung.)
Hans Zirnberger, Richter in Waldmünchen und Lehensnehmer von Hintschig Pflug auf der Schwarzenburg siegelte am 19. 7. 1418 folgendes Schriftstück:
Agnes und ihr Ehemann Hans Ramsberger klagten bei ihm wegen vier Gütern in Geigant. Auf dem ersten saß Andreas Süss, auf dem zweiten saß Ruger Süss, auf dem dritten Ulrich Smerg auf dem vierten der alte Eberhardt.
Der halbe Thurnhof in Katzbach und der halbe (obere) Roßhof und das Schwarzholz gehörten Hilprant dem Geiganter und nach seinem Ableben seiner Witwe Margarete. Der Thurnhof in Katzbach gehörte den Kindern seiner Schwester. Siehe dazu oben das Hilprant-Testament vom 16. 4. 1417.
Das Ehepaar Agnes und Hans Ramsberger wollte das Erbe von Hilprant antreten. Agnes Ramsberger war eine von 3 Schwestern von Hilprant und wollte nach seinem Tod im Jahr 1417 ihr Erbe vom Bruder. Offensichtlich hatte Agnes schon 12 Jahre diese Forderung gegenüber ihrem Bruder bzw. ihren Eltern geltend gemacht. Neben ihr gab es noch 2 Schwestern, die ebenfalls das brüderliche bzw. elterliche Erbe beanspruchen konnten, wie sie meinte.
Der Fürsprecher von Agnes Ramsberger behauptete vor dem Richter Zirnberger, dass Land und Leute (also die Öffentlichkeit) wissen, dass sie die nächste Erbin sei. Landgraf Leopold von Leuchtenberg, der Lehensherr von Hilprant dem Geiganter, war nach dem Ableben Hilprants der Vormund von Margarete Geiganter, dessen Witwe. So steht es im o. g. Testament des Hilprant.
Das mittelalterliche Leuchtenberger Herrschergeschlecht war zu dieser Zeit das mächtigste, nicht-wittelsbachische und nicht-geistliche Adelsgeschlecht - nicht nur in der Oberpfalz, sondern in ganz Bayern.
Agnes Ramsberger wollte Berufung gegen das Hilprant-Testament einlegen. Die Margarete Geiganterin konnte das Testament vor dem Richter Zirnberger offenbar nicht vorweisen. Sie verwies auf ihren Vormund Landgraf Leopold von Leuchtenberg und auf den Pfarrer Niclas, der Pfarrer zu Mosbach (bei Vohenstrauß) war, aber inzwischen verstorben ist, beides unbescholtene Gewährsmänner.
Margarete verwies vor dem Richter deshalb auf die beiden, weil sie vermutlich der Meinung war, dass einer von ihnen den Hauptbrief, also das Hilprant-Testament in Händen haben müsste. Der Richter Zirnberger stellte fest, dass Hilprant und Margarete auf den oben genannten Gütern gesessen sind und die besseren Rechte hätten. Die streitenden Parteien wollten beide einen neuen Verhandlungs- bzw. Gerichtstag.
Der Fürsprecher (der nicht namentlich in der Urkunde genannt wurde) von Margarete Geiganterin wollte bis dahin die fehlende Urkunde beibringen. Und auch die Heiratsgüter entsprechend nachweisen. Beide Parteien einigten sich darauf, dass, wenn die Urkunde vorgelegt würde, nach deren Inhalt Recht gesprochen werden sollte.
Aber da die Urkunde offensichtlich weiterhin verschollen blieb, hätte somit die Ramsbergerin die besseren Rechte. Richter Zirnberger entschied also am zweiten Gerichtstermin für die Ramsberger, somit gegen die Margarete Geiganterin und bestätigte das Gerichtsurteil mit seinem Siegel am 19. 7. 1418.
Wenn man nun bedenkt, dass erst vor 1 ¼ Jahren das Hilprant Testament erstellt wurde, ist es sehr verwunderlich, dass dieses wichtige Dokument zur Gerichtsverhandlung nicht aufgefunden werden konnte. Ein Testament wird auch damals schon sehr sicher verwahrt worden sein. Wobei zu bemerken ist, dass im Staatsarchiv in Amberg nur Abschriften existieren und das Original tatsächlich bis heute verschollen ist.
Bei Peter Waldau, dem Richter von Waldmünchen klagte Hans Ramsberger aus Waldmünchen, dass er insbesondere den halben Thurnhof in Katzbach und die Güter, die im Gericht Waldmünchen liegen (hier aber nicht näher bezeichnet wurden) beanspruchen will. Frau Agnes T(D)anhauser war Eigentümerin, sie hat den halben Hof vom Hirsler (Hirslein) um 5 Pfund Regensburger Pfennige gekauft. Bereits vor 9 Jahren wird dieser Hirßlein-Hof in Katzbach genannt, den die Grenawerin (laut Hilprant Testament aus dem Jahr 1417) verpfändet hatte.
Für Hans Ramsberger sei es ein großer Schaden, wenn er den Lösungs-Anspruch, also das Kaufrecht auf den halben Thurnhof verlieren würde. Der Gerichtsbote wurde beauftragt, die Sachlage zu prüfen. Das Gerichtsverfahren dauerte offensichtlich mehrere Verhandlungstage. Anfänglich wurde die Entscheidung vertagt.
Der Sohn von Agnes Tanhauser, mit Namen Georg beanspruchte als Erbe auch einen halben Thurnhof in Katzbach. Hans Ramsberger behauptete, er habe den Gerichts-Brief und möchte ihn als Beweis bei Gericht fürbringen (vorlegen). Tanhauser wußte aber von so einem Vertrag nichts und meinte, er und seine Geschwister hätten die Vorzugsrechte.
Offensichtlich endete diese Streitsache bzw. die Gerichtsverhandlung mit einem Vergleich. Ein halber Thurnhof in Katzbach wurde geteilt zwischen dem Tanhauser und dem Ramsberger und vom Waldmünchner Richter Peter Waldau entsprechend besiegelt.
Bemerkenswert ist, dass sowohl die Urkunde als auch das Siegel seit nunmehr fast 600 Jahren unversehrt und in sehr gutem Zustand erhalten geblieben sind. Datum der Urkunde ist der 5. 3. 1426. Gut, dass es gerichtliche Auseinandersetzungen gab, sonst wüssten wir heute sehr wenig aus dieser für unsere Heimat so wichtigen Dörfergeschichte.
Friedrich Kager der Jüngere von Geigant, er war der Sohn von Margarete Geiganterin hatte deren Heiratsgut noch zu deren Lebzeiten erhalten und forderte dieses nun von Hans Tanhauser von Bruck wegen des Thurnhofes in Katzbach, und dem Hof in Katzbach auf dem nun der Künätl saß.
Es darf angenommen werden, dass Margarete nach dem Tod von Hilprant den Vater von Friedrich Kager ehelichte. Tanhauser hatte als Einnahmen die Gilt von etlichen Gütern in Geigant und in Katzbach, insgesamt vier (IIII) Regensburger Pfennige jährlich, die aber dem Zenger gehörten.
Der Adelige Hans Kürner auf der Kürnburg bei Stamsried zahlte dem Kager eine Summe Geld, damit war Hans Tanhauser alleiniger Eigentümer eines nunmehr Viertel Thurnhofes in Katzbach und Friedrich Kager hatte keinerlei Ansprüche mehr darauf. Zum Adelsgeschlecht der Kürner siehe dazu: Bernhard Ernst: Burgenbau in der südöstlichen Oberpfalz vom Frühmittelalter bis zur frühen Neuzeit, Band 2: Katalog. Verlag Dr. Faustus, Büchenbach 2003, ISBN 3-933474-20-5, S. 275–280.
Gesiegelt wurde dieser Brief von den Zeugen, Künzn Khellärs, also Konrad Khellär, dem ehrwürdigen verwandten Onkel und gleichzeitig Taufpaten sowie von Hans Kürner am 10. 3. 1441.
Wir können aus den alten Schriftstücken neben der eigentlichen Sache um die es in den Urkunden ging, erkennen, welche Verwandtschaftsverhältnisse, vor allem der Grundherren, eine große Rolle gespielt haben.
Das Adelsgeschlecht der Zenger existierte vom 12. bis zum 17. Jahrhundert und besaß viele Besitztümer sowohl in der Oberpfalz als auch in Altbayern. Gesessen waren die Zenger vermutlich auf der Burg Zangenstein, bzw. in Nabburg. Ein Heinrich Geiganter war mit einer Adelheid Zenger bereits Ende des 13. Jahrhunderts verheiratet, (vor 1299). Ob sie Nachkommen hatten, ist unbekannt. siehe dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Zenger_(Adelsgeschlecht) aufgerufen am 26. 6. 2019. Vermutlich wegen dieser verwandtschaftlichen Bindung waren die Geiganter eine Zeitlang Miteigentümer der Burg Trausnitz bei Pfreimd, die über lange Jahrhunderte ebenfalls teilweise dem Geschlecht der Zenger gehörte (siehe oben).
Hans Schwab in Waldmünchen und seine Ehefrau übergaben an den Waldmünchner Bürger Herrn Kastner einen Thurnhof in Katzbach, die Güter in Geigant und das Schwarzholz.
Das alles hat der Ramsberger besessen. Gesiegelt hat den Brief der Adelige Peter Waldau am 4. 4. 1445, der zu dieser Zeit Richter in Waldmünchen war.
Hans Schwab hat am 21. 3. 1451 einen Thurnhof in Katzbach an Hans Danhauser in Bruck verkauft. Schwab bestätigte mit diesem Brief, dass Danhauser an Schwab seinen Kredit, den er beim Kauf bei ihm aufgenommen hat, getilgt hat, und somit uneingeschränkter Eigentümer eines Katzbacher Thurnhofes wurde.
Beim Verkauf hat sich Schwab eine Austragswohnung (Willbrief) gesichert. Dieses "Wohnrecht" war nun mit der Kreditrückzahlung erloschen. Danhauser war möglicherweise der Schwiegersohn von Hans Schwab, oder zumindest ein naher Verwandter, da er in dieser Urkunde auch als Erbe, bzw. als Übernehmer des Anwesens benannt wurde.
Als Zeugen bestätigten diese Vereinbarung die folgenden Kaufleute aus Waldmünchen sowie die Gerichtsversammlung: Egrär Albrecht Kolb, Hans Krädmär, Michael Ponnbeck, Stefan Hämlär. Gesiegelt wurde die Urkunde vom Hans Schwab und seinem Erben bzw. Käufer Hans Danhauser, sowie Peter Waldau (Richter) und Albrecht Kolb, der oben schon genannt wurde.
Dietrich Ramsperg von Regensburg sicherte dem Sohn von Hintschik Pflug, also Sebastian Pflug auf der Schwarzenburg bei Rötz zu, auf sein Erbe, also auf alle Güter zu verzichten, die die Ramspergischen Vorfahren im Gericht und in der Stadt Waldmünchen gehabt haben.
Zuvor hat sie Hintschik Pflug besessen und etliche Güter, die danach Hans Schwab in Katzbach gekauft hat, darunter natürlich auch einen Thurnhof in Katzbach.
Diese Urkunde vom 21. 3. 1456 wurde besiegelt von Dietrich Ramsperger und dem ehrwürdigen und geistlichen Herrn Heinrich von Absberg. Dieser Herr Absberg war zu jener Zeit Bischof in Regensburg.
Die Ramsperger waren über 400 Jahre ein bedeutendes Adels-Geschlecht. Sie nannten sich meist von Ramsperg oder zu Ramsperg. Die Ramsperger Ritter waren die Gründer des Ortes Altrandsberg, seit der Gebietsreform im Jahr 1972 zur Gemeinde Miltach gehörig. Sie waren Ministeriale der Grafen von Bogen die auch im Dienste des Hochstifts Passau standen.
Auf einem Felsen errichteten sie die Burg Ramsperg. Diese so genannten Ministerialen gehörten nicht dem freien, sondern dem Dienstadel an. Sie waren turnierfähig, leisteten Heeresfolge und verwalteten den Grundbesitz der Grafen. Im Laufe der Zeit erlangten sie den freien Ritterstand und bildeten dann später den niederen Adel.
Das Geschlecht der Ramsperger spaltete sich im 14. Jahrhundert. Während die ältere Linie auf dem Stammsitz verblieb, erbaute sich Friedrich der Jüngere um 1330 die Burg Neurandsberg.
Anna, die Witwe des verstorbenen Jörg Mülner aus Katzbach verkaufte am 23. 6. 1462 das Erbrecht auf die Mühle in Katzbach an den ehrsamen Hans Mülner und seine Ehefrau in Biberbach mit der Einwilligung (Consens) des Beamten vom Grundherrn Ulrich von Waldau. Waldau liegt bei Vohenstrauß. siehe dazu die Geschcihte der Katzbacher Mühle.
Zum Erbrecht gehörten alle Zugehörungen, Rechte und Stellungen. Das Erbrecht wurde genauso, wie es Jörg und Anna inne gehabt haben mit allen Rechten und Nutzen verkauft. Die Kosten für das Erbrecht betrugen 17 Schilling Regensburger Pfennige.
Ulrich von Waldau erhielt 48 Regensburger Pfennige (jährlichen Zins). Die Adeligen von Waldau hatten Ihre Stammburg in Waldau bei Vohenstrauß. Sie gehörten zum ältesten Adel im Nordgau und waren Ministeriale und später in Diensten des Grafen von Ortenburg-Murach.
Die Witwe Anna bürgte mit ihrem sämtlichen Hab und Gut sowie ihrem Hauptgut, das war die Katzbacher Mühle. Bekräftigt wurde auch, dass künftig nur diese Urkunde gilt und alle älteren Schriftstücke, die vorher die Katzbacher Mühle betrafen, keine Bedeutung mehr haben sollten.
Klar wird aus diesem letzten Satz, dass das Erbrecht offenbar bereits mehrmals verhandelt bzw. verkauft wurde.
Besiegelt hat die obige Urkunde einmal der Adelige Friedrich Kager von Geigant. Das Geschlecht der Kagerer kam aus der Hofmark Kagers bei Straubing, nördlich des Hagen (Gäubodenvolksfestplatz), heute in die Stadt Straubing eingegliedert. Nicht, wie oftmals geschrieben steht aus Kager bei Pemfling. (siehe dazu Bayrisch Stammen-Buch der erst Theil des Edlen Hochgelerten Herrn VVIGVLEVM Hund, Seite 237 ff). Das zweite Siegel stammt von Ulrich von Waldau zu Waldthurn. Erstellt wurde die Urkunde im Waldmünchner Pfleggericht.
Konrad Müllner, gesessen auf der Mühle zu Katzbach verkaufte am 26. 5. 1477 an den ehrsamen Müller Andreas Schinderweck das Erbrecht auf die Katzbacher Mühle. Grundherr war noch immer Ulrich von Waldau.
Konrad Müllner bestätigte, dass die Summe Geld dafür bereits bezahlt wurde und er damit zufrieden war. Das Erbrecht umfasste sämtliche Zugehörungen mit den dazugehörigen Rechten. In der Urkunde steht, dass Schinderweck jährlich zu Georgi und Michaeli Zwei Pfennig Stiftgeld bezahlen musste, also je einen zu Georgi (23. 4.) und einen zu Michaeli (30. 9.).
Der Verkäufer haftete dem Käufer gegenüber mit seinem Hauptgut, dass er wirklich der Eigentümer des nunmehr verkauften Erbrechtes ist bzw. war. Der Verkäufer versicherte auch, dass nur diese Urkunde und keine vorherige mehr Gültigkeit hat.
Besiegelt wurde die Urkunde durch den Chamer Bürger Hans Trautwein, der als Probst (Beamter) für Ulrich von Waldau auftrat. Als Zeugen waren vertreten Peter Braukendorfer von Hof bei Chammünster und Hans Schwab, der ebenfalls Bürger in Cham war.
Immer wieder ist die Rede vom Erbrecht. Ein Anwesen wurde in der Regel immer an einen Erben weitergegeben, falls es nicht verkauft wurde. Also an einen Sohn oder eine Tochter des Bewirtschafters oder Austräglers. Dieses Erbrecht ist nicht vergleichbar mit unseren heutigen gesetzlichen Vorgaben. Denn Eigentümer der Anwesen war und blieb generell der Grundherr, nicht der Vererber oder der Erbe. Deshalb wurde eine Übergabe nur dann möglich, wenn der Grundherr damit einverstanden war. In den Briefprotokollen hieß es darum immer "mit Consens des Pflegamts". Die Erbrechtler waren nur die Bewirtschafter der Anwesen, aber nicht die Eigentümer, so wie man das vielleicht annehmen könnte, wenn man den Begriff "Erbrecht" liest.
Konrad Pranbeck aus Katzbach musste Urfehde gegenüber dem durchlauchtigsten hochgeborenen Pfalzgrafen Otto bei Rhein schwören, weil er vermutlich gegen ihn agiert hatte. Die Urkunde wurde verfasst am 22. 6. 1483 in der Stadt Cham. Der edle Herr Sebastian Pflug zu Rabenstein auf der Schwarzenburg bei Rötz war zu dieser Zeit als Pfleger in der Stadt Cham in Amt und Würden.
Damit Pranbeck seiner Strafe, also dem Kerker und der peinlichen Befragung, also der Folter entgehen konnte, musste er schwören, künftig ausschließlich seinem Landesherren Otto zu dienen und nichts mehr gegen ihn zu unternehmen. Mit diesem Eid erklärte er sich auch bereit, sich an niemandem dafür rächen zu wollen.
Aus der Urkunde geht weiterhin hervor, dass zwei Katzbacher, also einmal der Müller Konrad Püchler und dann Peter Spörl in ihrer Funktion als Zeugen namentlich genannt wurden bzw. zu diesem Zeitpunkt wirklich in Katzbach gelebt haben müssen. Weiterhin lesen wir, dass Pranbeck zu diesem Zeitpunkt verheiratet war.
Spörl wurde später nochmals in der Urkunde vom 17. 6. 1487 genannt, wegen Ableistung seiner Abgaben an den Grundherrn. Was Pranbeck sich hat nun wirklich zuschulden kommen lassen, wurde in der Urkunde leider nicht erwähnt.
Konrad Wymer (Wimmer) zu Ebernreuth, (Obernried bei Katzbach), verkaufte am 31. 1. 1487 an Hanns Müllner zu Katzbach sein Erbrecht und die Müllersgerechtigkeit an der Mühle zu Katzbach. Die Katzbacher Mühle bezahlte an Ulrich von Waldaw jährlich 48 Regensburger Pfennig Zins.
Die Urkunde wurde besiegelt durch Hans Trewtwein, ein Bürger aus Cham. Er war der Probst des Grundherrn Ulrich von Waldau. Zeugen waren: Paulus Rauschndorffer ebenfalls Bürger von Cham, und Andre Frangk zu Katzbach.
Mindestens zum dritten Male innerhalb von 25 Jahren wurde das Erbrecht auf die Katzbacher Mühle verkauft. Also in einer Zeitspanne, die weniger als eine Generation umfasst. Der erste Verkauf im Jahr 1462, der Zweite 1477 und der Dritte 1487. Ersichtlich werden solche interessanten Details erst, wenn man die Primärquellen nutzt und aufmerksam liest. Es muss sehr viel passiert sein, denn bei jedem Verkauf verdiente der Grundherr bzw. Pfleger kräftig mit, es musste nämlich vom Bewirtschafter jedes Mal eine Verkaufssteuer (Laudemium) abgeführt werden.
Diese relativ hohe Abgabe hat vielleicht schon beim ersten Mühlen-Verkauf deren Existenz gefährdet. Sie belief sich immer auf 5 % vom Wert des Anwesens. Bei jeder Übergabe oder bei jedem Todfall kamen die Schätzleute des Pfleggerichts, erstellten ein Inventar, und anhand dessen wurde das Laudemium festgezurrt.
Berücksichtigt werden sollte aber genauso auch, dass die Sterblichkeitsrate hoch bzw. die Lebenserwartung relativ niedrig war, so könnte es sein, dass kurz hintereinander die Leute, die auf der Mühle saßen wegen Krankheit weggestorben und neue Besitzer übernehmen/kaufen mussten/konnten.
Andererseits wird sich nun mancher berechtigterweise fragen, weshalb ausgerechnet immer wieder die Mühle ge- bzw. verhandelt wurde. Der Grund liegt auf der Hand: Die Mühlen in einem Dorf hatten generell einen sehr hohen Wert bzw. der Müller ein relativ hohes Jahreseinkommen.
Festzumachen ist das u. a. an den Heiratsgütern, bzw. der Höhe der Mitgift bei einer Mühlen-Ein- oder Ausheirat. Diese Heiratsgüter waren nach den Ganz-Hof- und den Halb-Hof-Bauern die dritthöchsten überhaupt in einem Dorf, gefolgt von Söldnern, Handwerkern wie etwa Webern, Badern, Schmieden, Wagnern, etc.
Ulrich von Waldau und seine Söhne Georg und Sebastian verkauften an ihren Schwager bzw. Schwiegervater Sebastian Pflug von Rabenstein auf der Schwarzenburg bei Rötz am 17. 6. 1487 den Zins von einem Hof zu Katzbach, auf dem der Bräu saß, den Zins für das Gut zu Katzbach, auf dem der Spörl saß, und den Zins von Egid Süss zu Katzbach der ein kleines Gut hatte, und den Zins von zwei öden (nicht mehr bewirtschaftbaren bzw. niedergekommenen) Gütern zu Katzbach.
Dann den Zins von einem Hof in Geigant, der aus zwei kleineren Anwesen zusammengelegt wurde, und den der alte Süss bewirtschaftete.
Wegen der Nähe der benannten Ortschaften Geigant und Katzbach ist nicht auszuschließen, dass der Alte Süss in Geigant sowie der Egid Süss in Katzbach als auch der Andreas Süss, der Ruger Süss und der Michael Süss miteinander verwandt waren.
Der Bräu in Katzbach bezahlte jährlich zwei Regensburger Pfennig Stiftgelt und drei Schilling Regensburger Pfennig Zins. Spörl in Katzbach bezahlte zwei Pfennig Stiftgelt mehr als der Bräu (also vier) und 45 Pfennig Zins. Egid Süss in Katzbach zahlte für ein Gut 45 Pfennig Stiftgeld und von einem kleinen Gütl 10 Groschen zwei Pfennig Stiftgeld.
Die Katzbacher Mühle musste zwölf Groschen und zwei Pfennige Stiftgeld bezahlen. Zwei öd gefallene Güter in Katzbach zahlten je zwei Pfennig Stiftgeld und 45 Pfennig Zins, und ein kleines öd gefallenes Gut ebenfalls in Katzbach bezahlte zwei Pfennig Stiftgeld und 8 Groschen Zins. Außerdem lastete auf jedem Anwesen im Dorf der Zehent in Form von jeder dritten Garbe Getreide.
Wir würden heute über die Namen der Anwesens-Besitzer in unseren Dörfern überhaupt nichts wissen, wären nicht diese in den sehr alten Schriftstücken benannt. Ebenso wenig Ahnung hätten wir über die Abgabenlast der damaligen Untertanen, folglich den dazugehörigen Umfang der Anwesen, die aufgrund der geforderten Zinse auf ungefähre Tagwerksgrößen geschätzt werden können.
Eine genaue flächenmäßige Vermessung der Flurstücke gab es zu dieser Zeit noch lange nicht, bei uns wurden die ersten Vermessungen um das Jahr 1831 mit den Montgelas-Reformen im Königreich Bayern durchgeführt. Es hat aber bereits die Flurnamen gegeben, die teilweise bis heute erhalten geblieben sind. Als Beispiel sei hier der Kohlacker bei Häuslarn genannt, der darauf hinweist, dass dort die Köhler wertvolle Holzkohle hergestellt haben.
Der Spörl aus Katzbach erschien bereits in der Urkunde vom 22. 6. 1483 als Zeuge für den Katzbacher Konrad Pranbeck, der Urfehde schwören musste. Siehe oben.
Was wissen wir nun weiterhin? Mindestens 8 Anwesen waren im Jahr 1487 in Katzbach. Alle mussten Abgaben an die Obrigkeit entrichten. Davon wurden aber 3 als öd bezeichnet. Warum?
Halten wir uns vor Augen, dass die Hussiten bis 21. 9. 1433 also bis zur Entscheidungsschlacht bei Hiltersried in der Oberpfalz wüteten wie die Vandalen. Und es ist leicht nachzuvollziehen, dass nicht innerhalb von 54 Jahren alle angerichteten Schäden und Plünderungen so ohne weiteres wieder zu regulieren waren. Die Hussiten trieben das Vieh über die Grenze nach Böhmen und nahmen auch teilweise die Leute als Sklaven mit. Damit entvölkerten sie für lange Zeit ganze Landstriche im Oberpfälzer Wald, sicher auch in Geigant und Katzbach.
Der Geiganter Hof, auf dem der alte Süss wirtschaftete, zahlte 72 Pfennig Zins und 2 Pfennig Stiftgeld. Dann in Rannersdorf auf etlichen Gütern lastete der gesamte Zehent in Form von acht Viertel Hafer und acht Hühner, dann zu Haschaberg vom Anwesen des Wuetzner (Wutz) der Zehent bestehend aus drei Hühnern sowie das geschlagene Holz aus dem Schwarzholz mitsamt dem Honigertrag aller Bienenhäuser bzw. Bienenkörbe. Möglicherweise ging es hier um hohle Bäume, in denen die Wildbienen ihren Honig und ihre Behausungen hatten. Es gab bei uns keinen Zucker, deshalb war Honig äußerst wertvoll.
Alle beschriebenen Anwesen verkaufte er mit Zugehör, Wiesen, Feldern, Brachfeldern, Waldungen, Weihern und Wasserläufen, Gras-, Heuernten und Viehweiden, sowie Stock und Stein. Die Kaufabwicklung erfolgte ausschließlich mit Bargeld.
Die nun neuen Herren Pflug auf der Schwarzenburg durften die gekauften Anwesen nutzen, Nießbrauch üben, verpfänden und versetzen, verkleinern, vergrößern, verkaufen, damit handeln, also im Prinzip alles, was sie auch mit ihren eigenen Gütern machen durften. Das betrifft sowohl die Immobilien (aufliegend) als auch die Mobilien, (fahrende Habe).
Gesiegelt haben die Herren von Waldau selbst, offensichtlich waren keine Zeugen anwesend, es wurden keine genannt. Bereits 1462 besiegelte Ulrich von Waldau den Verkauf des Erbrechts der Katzbacher Mühle an den Biberbacher Hans Mülner, siehe oben.
Die Brüder Georg und Hans Kager von Geigant führten am 1. 5. 1529 einen Vergleich mit Pfalzgraf Friedrich und seinem Bruder Ludwig herbei. Die beiden Pfalzgrafen besaßen den Sinzendorfer Weiher der vor etlichen Jahren aufgeschüttet (geflutet, bzw. auch ausgeschaufelt) wurde.
Dieser Weiher bedeckte vermutlich die Fläche vom heutigen Sinzendorfer Sportplatz aus bis etwa zur jetzigen Kläranlage, möglicherweise sogar noch weiter bachaufwärts. Man könnte fast schon von einem See sprechen. Historische Karten beweisen das.
Die Kagerer forderten den Getreidezehent von jenem Thurnhof in Katzbach auf dem jetzt Cunz Steffl saß, sowie den Zehent von einem kleinen Gut in Katzbach das dem Hans Frank (vermutlich ein Nachfahre von Andre Frangk, der als Zeuge in der Urkunde vom 31. 1. 1487 auftaucht), gehörte. Ein zweites Gut in Katzbach gehörte dem Wolfgang Prydl und ein drittes Gut in Katzbach gehörte dem Andreas Seidl.
Pfalzgraf Friedrich und sein Bruder Ludwig bestätigten den Vergleich mit den Brüdern Georg und Hans Kager von Geigant wegen des Sinzendorfer Weihers. Andreas Thönerl mit seinem Gut in Geigant, das früher dem Michael Süß gehört hat am Michaelitag jedes Jahr einen Gulden und einen Schilling Pfennig Zins zahlen musste und dazu Scharwerk, also Frondienste in Form von zwei Tagen Gras mähen, zwei Tage Getreide schneiden und einem Tag Heuen oder anstatt der Arbeiten das Geld dafür bezahlen musste.
Kunz Steffel auf dem Thurnhof in Katzbach musste jede dritte Garbe Getreide als Zehent abliefern. Ebenso der Hans Frank in Katzbach, genauso wie der Wolfgang Seydl und der Andreas Seydl, auch beide in Katzbach. Diese Einnahmen bekamen nunmehr die Gebrüder Kager in Geigant. Dafür blieb aber der Sinzendorfer Weiher dem Pfalzgrafen Friedrich und seinem Bruder Ludwig vorbehalten.
Was in der Urkunde nicht explizit beschrieben ist, aber sicher so gehandhabt wurde: Mit diesem Weiher blieben natürlich auch die entsprechenden Fischereirechte alleinig in der Hand der beiden Pfalzgrafenbrüder.
Zum Rittergeschlecht der Geiganter ist hier ein ausführlicher Bericht zu finden, ebenso hier im Zusammenhang mit dem Kloster Walderbach.
Der Autor steht für weitere Fragen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
© by Josef Ederer Katzbach 33, im Juli 2019