Geiganter und das Kloster Walderbach

Die Ritter von Geigant in den Urkunden des Klosters Walderbach:

In den Archivbeständen des Klosters Walderbach gibt es fünf Urkunden, in denen die Alten Geiganter genannt sind. In einem Zeitraum von 62 Jahren, genauer gesagt vom Jahr 1297 bis 1359 kann man sie als Bürgen, Siegler, Lehensnehmer und Vitztum eindeutig identifizieren.

Wie so oft in den o. g. Schönthaler Kloster-Urkunden ist auch in einer Walderbacher Kloster-Urkunde ein weiteres Verwandtschaftsverhältnis der Geiganter offensichtlich geworden, nämlich zu Ulrich Zenger von Altendorf. Es sei in diesem Zusammenhang auf Katzbach und Geigant vom 14. bis zum 16. Jahrhundert hingewiesen

                                                                              Das Walderbacher Kloster am Regenfluss

Hier nun im Folgenden die Walderbacher Abschriften der Regesten aus dem Repertorium des Staatsarchives Amberg:

[…]

12                           1347 Okt. 16

/: v. Cop. Nr. 169 :/

 

Ulrich der Zenger von Altendorf1 verkauft an Worn=

hart den Mehltret, Bürger zu Neunburch2 u. seiner Schwester

Elzpeten von großen u. kleinen Zehnt zu Ravach3 um

10 Pfund Regensburger d [Pfennige] unter bestimmten Bedingungen

und Gewährschaftsversprechen.

Bürgen „Zu uns unverscheidenleich“: der Oheim d[er] Hein=

rich u. h[er] Diettreich di Gygant mit Einlegerpflicht

im Gasthaus zu Neunburch2. Jm Todesfall eines

Bürgen ist auf Rechnung durch Verkäufer gleich=

wertiger Bürge zu stellen innerhalb 14 Tagen.

Siegler: a) der Aussteller u. b) Heinrich der Gygant, Bruder

                                                                                              9

des Dietrich für diesen, da er eigenes S.[iegel] nicht hat.

Geschehen: 1347 an sand Gallen tag.

Orig.[inal] Perg.[ament] Ulr. d. Zengers S.[iegel] erhalten; das andre fehlt

1) Altendorf b.[ezirks] a.[mt] Nabburg

2) Neunburg v. W. b. a. gl.[eichen] N.[amens]

3) Raffach b. a. Neunburg v. W.

 

                                                                                              45

[…]

*

153        1297 Mai 10.

Chol, u. Heinricus, u. Rimboto, Söhne des + Cho=

lonis de Swartzenekk1 treten gegen Bezahlung von

7 ß [Schilling] neun d an das Kl.[oster] Walderbach den Zehnt auf 3

Lehenshöfen ab und zwar einer in „Ober-Hirten=

pach2 u. 2 in Unter-Hirtenpach3 und auf einen

Hofe ebendort, mit welchem Zehnt sie nicht vom

Grafen de Leonsperch4 belehnt worden waren, dem

Otto v. Eglolfsreut5, welcher von ihnen mit den genannten

Gütern belehnt war, wurden für die gen. Geldsummen die

Güter genommen.

Siegler: Wolfram de Gigant, Richter zu Neunburg6

da sie kein eigenes S.[iegel] haben.

Zeugen: Rudgerus de Wartperch; Didacus Petendorfer,

Otto u. Conrad Nunburggerij6; Heinricus Meu=

schendorfer; Hugo de Ferdan; Otto de Eglolfsreut5,

Albero et Servus iudicis BSaro; Ulricus et Ul=

ricus famuli Abbatis u. a.

Actum 1297 VI Jdus Maÿ. Sprache: lateinisch

1) Schwarzeneck b. a. Neunvurg v/W.

2) 3) existiert nicht mehr; ehedem im Nabburger Bezirk

4) Leonberg b. a. Burglengenfeld

5) bei Eglofsdorf BA Beilngries Egelsried (B. Neunburg v/W)

6) Neunburg v/W. – Bürger v. N.

 

                                                                                              74

[…]

282         1322 Febr. 18.

- Regensburg –

  1. 35/36

Ludwig [der Bayer], römischer Kaiser, verleiht

als fromme Stiftung dem Kl. Walderbach eine Hof=

statt, die Wolfram der Geigant zu Lehen hatte, „zu

Neunburch1 v. d. Walde bei dem Wei[he]r hinder den

Ledrern, wovon man im Jahre 3 d Zins gab und be=

freit es von Zins und Steur“.

Siegler: Ludwig mit „Königl. Siegel“

Geben zu Regensburg an dem Pinztag vor

Estomihi [Quinquagesimae, letzter Sonntag vor dem Fasten (vor Aschermittwoch), 7. Sonntag nach Ostern] 1322.

1) Neunburg v/W (o. Pf.)

 

75

[…]

288         1359 Mai 6.

- Nabburg –

  1. 53

Ditrich der Geiganter, Viztum zu Nabpurg1,

stellt dem Kloster Walderbach, vertreten durch seinen

„Kellner“ Cunrad den Dornsteiner [Darstein bei Obernried] mit „Versprech“

Gerichtsbrief aus nach dem Vorfahren „mit Folg u.

mit Fray“ auf dem Landgericht zu Nabburg.

Jnhalt: „der Eschlbach, dessen …?... der Fischer von

Nittenau2 innehat“, ist freies Eigentum des Kl.[osters]

Walderbach

Siegler: Ditrich der Geiganter mit Landgerichts-S.[iegel]

Geben zu Nabpurch 1359 des Montags verzehen

tag nach Ostern

1), Nabburg (o.[bere] Pf.[alz])

2), Nittenau B. A. R. (oPf)

 

289        1359 Mai 27.

Neunburg v/W

  1. 52

Dietrich der Geiganter, Viztum zu Nabpurg

gibt Gerichtsbrief auf dem Gericht zu Neunburg

darüber, daß im Verfahren mit „Volg u. Fueg“

folgendes Urteil gefällt wurde: seine Güter, welche

von den Erbrechtlern verlassen werden, können

vom Kloster Walderbach neu besetzt werden.

Siegel: Landgerichts S. von Nabpurg

Geben: zu Neunburg auf dem Landgericht des

negsten Montags vor dem Auffartstag 1359.

                                                                               Walderbacher Klostergebäude

Quelle: StaAm Repertorium, Urkunden Kloster Walderbach

Gedankt sei an dieser Stelle Frau Dr. Manuela Daschner. Sie war spontan beim Auffinden der o. g. Urkunden im Staatsarchiv in Amberg behilflich. 

Begriffserklärungen finden sich unter: http://www.katzbach.com/images/stories/pdf/Briefprokolle-Erklaerungen.pdf

Fotos: Landratsamt Cham, Fr. Dr. Kleindorfer-Marx.

Transkription und © by Josef Ederer, Katzbach 33, 93449 Geigant im Januar 2020