Ex existiert eine zweite Bürgermeistermedaille für die ehemalige Gemeinde Katzbach
Die ehemalige Gemeinde Katzbach hat das überaus große und äußerst seltene Glück, dass gleich zwei historische Bürgermeistermedaillen bis in die heutige Zeit hinein erhalten geblieben sind. Wie sich kürzlich herausstellte, existiert neben der Bürgermeistermedaille aus Häuslarn auch eine solche aus Katzbach, die zur Zeit Königs Ludwigs II. ausgegeben wurde. Gott sei Dank, dass es in unserer Heimat Leute gibt, die diese Dinge ehren und schätzen und der Nachwelt erhalten.
Dazu im folgenden die geschichtlichen Hintergründe dieser Katzbacher Bürgermeistermedaille:
Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts waren goldene Ketten und möglicherweise daran anhängende Medaillen bei Amts- u. Würdenträgern nur Statussymbole, nicht aber Insignien. Dies änderte sich, als das Ende der ständischen Gesellschaft während der französischen Revolution neue Dienstzeichen für Amtsträger erforderlich machte.
Im Jahr 1796 wurden in Frankreich Medaillen als Ausweis für die Mitglieder des „Rats der Alten“ eingeführt.
Weitere Varianten kommunaler Insignien entstanden: Die Schärpe, die Amtskleidung in Form einer Uniform, die Medaille, entweder am Band, im Knopfloch oder auf der linken Brustseite befestigt oder am Band bzw. an einer Kette um den Hals getragen. Unter französischer Herrschaft erhielten auf dem Gebiet des vatikanischen Kirchenstaats Gemeindevorsteher zwischen 1812 und 1814 bronzene oder silberne um den Hals getragene Medaillen.
Neben Bayern war auch Preußen Vorreiter bei der Einführung dieser Dienstzeichen. So fügte Reichsfreiherr von und zum Stein bei der Erarbeitung der Städteordnung des Königreichs Preußen am 17. 7. 1808 eigenhändig einen Entwurf bei den Ratsherren hinzu. Die Stein’sche Städteordnung vom 19. 11. 1808 sah dann in § 208 für kommunale Mandatsträger Medaillen an Ketten und Bändern vor. Umgesetzt wurde diese Vorschrift aus Kostengründen allerdings erst ab 1835.
Das junge, am 1. 1. 1806 ausgerufene Königreich Bayern wurde aus einer Vielzahl von Territorien gebildet. Gerade für die neu hinzu gekommenen Gebiete war es wichtig, die Verbundenheit zum Bayerischen Staat wachsen zu lassen und ein Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln. Den Bürgermeistern, als Repräsentanten der kommunalen Verwaltungsebene wollte man durch die Einführung von Dienstzeichen mit dem Bildnis des Königs die Delegation von Staatsaufgaben auf die Gemeinden veranschaulichen und sie in ihrer Amtsführung gegenüber dem Regenten verpflichten.
Anregungen hierfür könnten aus Frankreich gekommen sein, das zur damaligen Zeit mit dem mächtigen bayerischen Minister Montgelas großen Einfluss am Münchner Königs-Hof hatte. Im ersten Gemeindeedikt vom 24. 9. 1808 wurde in § 102 bestimmt: „Zum Zeichen seines Amtes trägt er [der Gemeindevorsteher] eine kleine silberne Medaille mit dem Brustbilde Seiner Majestät des Königs, an einem blauen oder weißen Bande um den Hals hangend“. In den Wirren der Napoleonischen Kriege wurde die Verordnung aber nicht umgesetzt.
Erst im sogenannten zweiten Gemeindeedikt vom 17. 5. 1818 das den Gemeinden eine wesentlich freiere Bewegung einräumte, legte § 51 das Aussehen und die Tragweise für die Dienstzeichen fest. Städte und größere Märkte wurden gemäß § 8a zu Munizipalgemeinden zusammengefasst und entsprechend ihrer Größe in die Klassen I – III eingeteilt. (§ 9). Daneben gab es Ruralgemeinden, „[…] welche theils aus kleineren Märkten, theils aus Dörfern, Weilern und Einöden bestehen“ (§ 8b). Die Auszeichnung der Vorsteher dieser Landgemeinden regelte § 99.
Die Gemeindevorsteher der Ruralgemeinden befestigten mit einem „[…] blau- und weißseidenen Schnürchen […] als Dienstzeichen eine ovale, silberne Medaille, „Schild“ genannt (bayerisches Wappen auf der Vorderseite und gepunzter Namen der Gemeinde auf der Rückseite) an der linken Seite ihrer Brust. […]
Die Bürgermeistermedaille unter König Ludwig II. (1864 – 1886) Typ 2221 seit 1869, im Feld graviert: Katzbach. 41 mm Durchmesser, Silber, 31 Gramm mit angeprägter Öse
König Maximilian II. verstarb am 13. 3. 1864 und bereits am 24. 5. 1864 ordnete sein Sohn und Nachfolger König Ludwig II. die Ausgabe neuer Bürgermeistermedaillen gemäß den alten Regelungen an. Bei dieser Aktion wurden vom (Königl.) Bayer. Hauptmünzamt, München 74 goldene und 173 silberne Medaillen gezählt. Der vorhandene Gesamtbestand lag 1864 in der Pfalz bei 425 silbernen Bürgermeistermedaillen. Den Porträt-Vorderseitenstempel fertigte wie schon unter Maximilian II. der Medailleur Johann Adam Ries.
Zu dieser Zeit war die ehemals selbständige Gemeinde Häuslarn bereits in der Gemeinde Katzbach aufgegangen.
Die neue Gemeindeordnung für die bayerischen (rechtsrheinischen Gebiete GO) vom 29. 4. 1869 (GBL. S. 865). verwirklichte die Verheißungen des ersten Königs von Bayern, wie sie im Eingang der Verfassungsurkunde niedergelegt waren: „Wiederbelebung der Gemeindekörper durch die Wiedergabe der Verwaltung der ihr Wohl zunächst berührenden Angelegenheiten“.
Die Einteilung der Munizipalgemeinden in drei Klassen sowie in Ruralgemeinden wurde zu Gunsten einer Unterscheidung in Gemeinden mit städtischer Verfassung (mittelbare und unmittelbare Städte und Märkte) sowie in Gemeinden mit Landgemeindeverfassung aufgegeben. (Art. 70 ff mit Art. 123 ff GO = Gemeindeordnung). Die Gemeindevorsteher der vormaligen Ruralgemeinden wurden erst jetzt als Bürgermeister bezeichnet.
Gemäß Art. 128 GO i. V. m. einer Verordnung v. 4. 8. 1869 (Regierungsblatt – Reg.Bl. S. 1457.) über die Dienstzeichen der Gemeindeverwaltungsmitglieder trug der Bürgermeister kreisunmittelbarer Städte die bisherige goldene Bürgermeistermedaille an einer goldenen Kette, derjenige kreismittelbarer Städte die goldene Medaille am hellblauen Bande um den Hals.
Der Bürgermeister von Gemeinden mit Landgemeindeverfassung, der zuvor das ovale Dienstzeichen für Gemeindevorsteher mit kleinem bekrönten bayerischen Staatswappen auf der Vorderseite und dem eingepunzten Namen der Gemeinde auf der Rückseite getragen hatte, erhielt nun ebenfalls eine silberne, runde Medaille, welche mit dem Brustbild des regierenden Königs auf der Vorderseite und mit dem Namen der Gemeinde oder Bürgermeisterei auf der Rückseite versehen war, soweit vorhanden, auch mit Gemeindewappen.
Die Beigeordneten (in den Gemeinden mit Landgemeindeverfassung eine Art Stellvertreter des Bürgermeisters) trugen als Dienstzeichen nun eine ovale Medaille (ebenfalls Schild genannt und dem Dienstzeichen der Gemeindevorsteher ähnlich sehend) mit dem bayerischen Wappen am hellblauen Band um den Hals. Gemäß Entschließung des StMI (König. Bayer. Staatsministerium des Innern), München vom 21. 12. 1869 Nr. 14909 bestand aus Kostengründen Einverständnis, wenn die Beigeordneten, die vorherigen Schilde der Gemeindevorsteher als Dienstzeichen übernehmen.
Bedingung aber war, dass sie nun an einem hellblauen Band um den Hals getragen werden. „Ein Bedürfnis für die Anschaffung von Dienstzeichen für die Beigeordneten wird daher kaum sich ergeben“ ergänzt ein Rundschreiben des StMI vom 28. 2. 1870.
Die Kosten der Bürgermeistermedaille einer Landgemeinde lagen bei 5 Gulden 21 Kreuzer (Medaille 4 Gulden, Öse [Öhr] 48 Kreuzer, Eingravieren des Namens der Gemeinde 30 Kreuzer, Band 33 Kreuzer). Ab dem Jahr 1876, bereits in der neuen Währung, verrechnete das HMA (Königl. Bayer. Hauptmünzamt, München) für die Lieferung 9,23 Mark. […]
In Bayern diesseits und jenseits des Rheins (also der Pfalz) wurden die rechtlichen Neuerungen nun rasch umgesetzt und auch das Gewerbe reagierte schnell auf den Bedarf an Zubehör. Der Bortenmacher und Fabrikant Joseph Koppold, München, bot sich am 22. 2. 1870 beim Bezirksamt Cham an, für 30 Kreuzer/Elle die notwendigen Tragebänder zu liefern und der Buchbinder Jos. Sedlmeier, ebenfalls München, offerierte am 1. 4. 1870 die Fertigung von passenden Etuis für 15 Kreuzer/Stück.
Für das Waldmünchner Bezirksamt werden sicherlich die gleichen Preise gegolten haben.
Im Anschluss daran gab es in Bayern bzw. dann in Deutschland die Bürgermeistermedaillen unter König Otto (1886 – 1913 und Prinzregent Luitpold (1886 – 1912), die Bürgermeistermedaillen unter König Ludwig III. (1912 – 1913 – 1918), die Bürgermeistermedaillen in der Weimarer Zeit, die Bürgermeistermedaillen während des Nationalsozialismus (1933 – 1945) und Amtsketten nach dem zweiten Weltkrieg, also ab 1945.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass spätere Dienstzeichen noch irgendwo verwahrt und vielleicht durch Zufall entdeckt werden.
Die obigen Textauszüge sind teilweise entnommen aus: Beiträge zur Geschichte im Landkreis Cham, 21. Band – 2004 Seite 97 bis 132 Autor: Reinhold Bucher. Fotos privat, diese sind im Privat-Archiv des Autors einsehbar. siehe dazu auch: Die Bürgermeistermedaille aus Häuslarn
© by Josef Ederer, Katzbach 33, 93449 Geigant im Januar 2020