Altgemeinde 1963

1963  Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1963

 

 

 

 

Wahl des Bürgermeisters anstelle des verstorbenen (13. 2. 1963) Bürg. Decker 

Lt. Verfügung des Landratsamtes: I. Als Wahltag wird der 21. 4. 1963 festgelegt. Zum Wahlgemeindeleiter wird der stellv. Bürgermeister R. Ederer gewählt. Zum stellv. Wahlvorsteher wird Xaver Stadler gewählt. Eine Bürgerversammlung zur Aufstellung von Kandidaten wird für Samstag den 2. 3. 63 anberaumt. Zum III. stellvertretenden Bürgermeister wird Josef Wutz gewählt.

Feuerwehrgerätehaus in Häuslarn
Rosshofer Straße
Rechtsschutzversicherung
Der Bau des Feuerwehrgerätehauses in Häuslarn und der Ankauf einer Feuerwehrspritze TS 5/8 wird auf einen günstigeren Zeitpunkt zurückgestellt. Zu Antrag Beschluss wurde mit 4 gegen 1 Stimme angenommen beschlossen (dagegen Dietl Georg Häuslarn) 
Das Problem der Rosshoferstraße wird bis nach der Wahl des amtierenden Bürgermeisters zurückgestellt. 
Zum Antrag auf Rechtsschutzversicherung bei dem bayerischen Gemeindetag wird gestellt.


Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 wurde dem Gemeinderat vorgelegt und mit 5 gegen 1 Stimme genehmigt. 
Die Kostenrechnung für die Schneeräumung auf der Rosshoferstrasse (Aktenzeichen II/1 – 631 - ) wird bis zur Klärung der Rechtslage verweigert. 
Der Verbindungsweg Katzbach – Obernried wird ausgebessert. Der erste Bürgermeister wurde beauftragt die Verhandlungen mit dem Fuhrunternehmer aufzunehmen.

Gegen die Bauvorhaben des a) Alois Weiß Katzbach 8 ½, b) Ludwig Haller Katzbach 3, c) Gg Ederer Häuslarn 4, bestehen keine Einwendungen.

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt an das staatliche bayerische Forstamt Cham ein Gesuch zu richten um Erlass der Abfindung für die Grundabtretung beim Wegebau Katzbach – Häuslarn.

Die Überschreitungen im Haushaltsplan RJ. 1962 wurde genehmigt.

Als 3. Prüfungsmitglied in der Rechnungsprüfungskommission wurde Xaver Stadler Katzbach 11 gewählt.

Im Bestandsverzeichnis wurden im Einvernehmen mit dem Landratsamt Waldmünchen folgende Wegzüge eingetragen: 
1. Gem. Verb. Str. – Obernriedweg 450 mtr. 
2. Gem. Verb. Str. – Neuer Häuslarner Weg 2300 mtr. 
3. Gem. Verb. Str. – Kühnrieder 780 mtr., 
4. Gem. Verb. Str. – Eschlmaisweg 1800 mtr., 
5. Gem. Verb. Str. Ortsstraße Katzbach 60 mtr. 
6. öffentl. Feldweg Klingelmühlweg 
7. öffentl. Feldweg Gschießer Weg 
8. dto. Sandwiesenweg 
9. dto. Balbersdorfer Weg, 
10. dto. Alte Straße Mittelweg 
11. dto. Saugrubenweg 
12. dto. Trift Pfaffenwiesenweg, 
13. dto. Pfaffenwiesenweg 
14. dto. Oberer Tratweg (Ortsstraße) 
15. dto. II. Obernriederweg 
16, dto. Schwarzholzweg, 
17, dto. Alter Häuslarner Weg, 
18, dto. Rosshoferstrasse Baulastträger Forstverwaltung, 
19. dto. Ortsweg Rosshof Baulastträger Forstverwaltung 
Gegen diesen Beschluß stimmte das Ratsmitglied Gg Dietl. 

Der Bau eines Feuerwehrgerätehauses und der Ankauf einer Feuerwehrspritze für Häuslarn wird zurückgestellt, bis günstigere finanzielle und personelle Umstände eingetreten sind. Gegen diesen Beschluss stimmte Gemeinderatsmitglied Georg Dietl. Es fehlt Rob. Ederer

Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Geigant wird als Vertreter des Schulgemeindesprengels Geigant, Sinzendorf, Prosdorf, und Katzbach vom Gemeinderat Katzbach für die Amtsgemeinde Katzbach beauftragt, die Beurkundung und Kostentragung beim Grundstückstausch mit den Eheleuten Josef und Anna Wutz Geigant Nr. 11?  durchzuführen zu regeln.

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt beim Verwaltungsgericht Regensburg gegen den Widerspruch des Landratsamtes Waldmünchen betr. der Rosshofer Straße Widerspruchsklage zu erheben. (Gemeinderatssitzung vom 17. Juli 1963) 

Für die Kriegsgräberfürsorge wird eine Zuwendung von DM 5,-- bewilligt.

Rücksprache mit der Rechtsschutzvers. des bayerischen Gemeindetages ob Rechtsanw. Herr Kromerskothen auch für die Gemeinde mit deren   Interessensvertretung betraut werden soll.

Gegen den Garagenbau des Ed. Windmeisser Kühnried Nr. 3 auf Gemeindegrund bestehen keine Bedenken und kein Widerspruch.

Der Landkreis wird bevollmächtigt für die Volks- und Berufsschüler der Gem. eine Sammelversicherung abzuschließen.

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, P mit Rechtsanwalt Hr. Hösl Cham Verhandlungen aufzunehmen mit ihm evtl. als Rechtsvertreter der Gemeinde die Führung Streitsache wegen der Rosshofer Straße zu übernehmen.

Für die Kriegsgräbersammlung werden 5,-- DM (fünf) bewilligt.

Die Klage in Sachen Rosshoferstraße wird aufrechterhalten. (Bayr. Verw. Gericht vom 16. 9. 63)

Die Gemeindeverordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentl. Wege, Straßen, Plätze, und Anlagen sowie über den Winterdienst wird nach der Mustergemeindeverordnung erlassen und tritt mit dem 1. Dez. 63 auf 1 (ein Jahr) in Kraft.

Die Grube in Häuslarn am Wegesrand des Gschießer Weges wird umzäunt. Für die Ausführung werden 5,-- DM bewilligt.

Gegen den Bau eines Maschinenschupfens des Lommer Peter Katzbach Nr. 16 bestehen keine Bedenken.

Für die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Gemeindebürger werden folgende Pauschalsätze festgelegt. Für den 1. Bürgermeister 150,-- DM für den Kassenverwalter 30,-- DM für den Gemeindeschreiber 30,-- DM.

© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008