Die Gemeinde Katzbach im Jahr 1962
Wegebau Katzbach – Häuslarn zweiter Bauabschnitt:
Der Gemeinderat hat von dem Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Amberg v. 19. 12. 1961 No. 5065 wegen der Aufnahme des Wirtschaftsweges Katzbach – Häuslarn in den Grünen Plan 1962 Kenntnis genommen. Er ist mit der Linienführung und der Ausbauart einverstanden. Er ist weiterhin bereit und in der Lage, die vorgesehene Eigenleistung in bar in Höhe von 15.000 DM zeitgerecht zu erbringen. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat einen Antrag an das Wasserwirtschaftsamt Amberg zwecks Aufnahme des Verbindungsweges Katzbach (Abzweigung von der Teerstraße Katzbach – Häuslarn) Kühnried ca. 450 mtr. In den Grünen Plan 1962 der auch mit einer Teerdecke ausgebaut werden soll.
Die Hebesätze für das R. J. 1962 werden festgesetzt: a) für Grundsteuer A 250 %, b) für Grundsteuer B 250 %, c) für Gewerbesteuer 210 %
Haushaltsplan 1962
Der Haushaltsplan für das R. J. 1962 in Einnahmen und Ausgaben im ordentl. Haushaltsplan mit DM Einnahmen – 24.516,-- Ausgaben DM – 24516,-- vom 1. Bürgermeister und den 6 Gemeinderatsmitgliedern genehmigt.
Wirtschaftsweg Katzbach Kühnried
Der Gemeinderat beabsichtigt den Ausbau des Wirtschaftsweges Katzbach – Kühnried und beantragt hierzu beim Wasserwirtschaftsamt Amberg die Ausarbeitung eines Bauentwurfes und die Übernahme der Bauleitung.
a) Der Gemeinderat verpflichtet sich, das Entgelt für die Entwurfsbearbeitung und die Bauleitung je 1 % der Baukosten auf Anforderung des Wasserwirtschaftsamtes zu entrichten b) Der Gemeinderat bittet das Wasserwirtschaftsamt um Sicherung öffentlicher Zuschüsse zu dem Bauvorhaben unter Berücksichtigung der Vermögenslage der Gemeinde.
Außerordentlicher Haushaltsplan
Der außerordentliche Haushaltsplan wird in Einnahmen 54.000,-- DM und in Ausgaben 54.000,-- DM vom 1. Bürgermeister und den 6 Gemeinderäten genehmigt.
Zwischenkredit
Ein Zwischenkredit in Höhe von 4.150,-- DM zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan wird genehmigt.
Stellungnahme zum Schreiben des staatl. Bayerischen Forstamtes Cham vom 22. 2. 62
Der Gemeinderat bezieht sich auf die Beschlüsse vom 13. 3. 59, 31. 5. 60, und 4. 9. 60 und erklärt auf das Schreiben des Staatl. Bayerischen Forstamtes vom 22. 2. 62 Widerspruch gegen die Eintragungen im Wegebestandsverzeichnis der Gem. Katzbach zu Punkt I. Bis zur Klärung der Rechtslage wird die Übernahme forsteigenen Verbindungsstraße Abzweigung Staatsstraße Waldmünchen – Cham – Rosshof – Gleissenberg – in das Wegebestandsverzeichnis als Gemeindeverbindungsstraße ab Fl. Nr. 85
II: Bis zur Klärung der Rechtslage wird die Übernahme des forsteigenen Straßenteilstückes Fl. Nr. 327 ½ in das Wegebestandsverzeichnis als Gemeindeverbindungsstraße abgelehnt. III. Der Balbersdorfweg mit der Fl. Nr. 138 138 ½ 138 1/3 ist als Gemeindeverbindungsweg nach Balbersdorf - Staatsstraße Cham – Waldmünchen von Wichtigkeit und kann nicht als Wirtschaftsweg abgestuft werden.
Vergabe Straßenbau nach Häuslarn II. Bauabschnitt: Der Gemeinderat erteilt der Fa. Gebrüder Rößner Amberg den Zuschlag auf ihr Angebot vom 23. 3. 62 mit 50.069 DM
Der Zuschlag wird vorbehaltlich der Mittelgenehmigung erteilt.
Wahl der Schöffen
In die Anschlagliste für Schöffen und Geschworene für die Wahlperiode 1962/1963 werden folgende Bürger der Gemeinde aufgenommen:
1) Daschner Johann Katzbach 20,
2) Streck Maria Katzbach 15,
3) Buchschmid Josef sen. Katzbach 7,
4) Mühlbauer Alois sen. Katzbach 2,
5) Ruhland Alois Häuslarn 8.
Kosten für den Winterdienst
Die Kostentragung für den Winterdienst auf der Straße zum Rosshof wird bis zur Regelung der Rechtslage der Straße abgelehnt. Gegen die eigenmächtige Berechnung der entstandenen Kosten wird Protest erhoben und die Verrechnung wird nicht anerkannt.
Änderung im Straßenbestandsverzeichnis
Die Gemeindeverbindungsstraße Pl Nr: 31 (Eschlmaiser Weg) wird aus dem Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen gestrichen und dafür der Weg mit der Pl. Nr. 68/2 neu eingetragen. Bei dem Wege Pl. Nr. 68/2 handelt es sich um einen Weg, der ursprünglich Gemeindegrund und Privatgrund war und dem Forstamt unentgeltlich zur Nutzung überlassen wurde mit der Auflage, die Instandsetzung und Unterhaltung zu übernehmen. Die Befahrung des Weges unterliegt keinerlei Einschränkung.
Straßengrabenreinigung
Heinrich Gruber Katzbach 23 übernimmt das Abmähen des Grases auf der Straßenböschung Katzbach – Häuslarn, mit der Auflage den Straßengraben zu reinigen.
Feuerwehrgerätehausanstrich
Die Kosten für die Anstrichmittel zum Anstrich des Feuerwehrgerätehauses (Schlauchturmes) übernimmt die Gemeindeverwaltung.
Tausch und Verkauf von Gemeindegrund
Der Austausch von 41 m² Gemeindegrund aus der Fl Nr. 2 gegen 49 m² Privatgrund der Eheleute Josef und Maria Wutz Katzbach Hs Nr. 6 aus Fl. Nr. 10 wird stattgegeben. Die Beschreibungs- und Vermessungskosten werden zu je 50 % von den Vertragspartnern getragen. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Vertrag rechtsgültig abzuschließen.
Am Gemeindegrund aus Fl. Nr. 2 Teilfläche 97 m² verkauft die Gemeinde an Herrn Alois Wagner Katzbach Nr. 4 gegen eine Pauschalsumme von DM 10,-- Die Vermessungs- und Beschreibungskosten zahlt der Käufer.
Bestandsverzeichnis der Straßen
Das Straßenbestandsverzeichnis wird in seiner der Ersteinstufung aufrechterhalten und eine Änderung abgelehnt.
Feuerwehrspritze für Häuslarn
Ein endgültiger Beschluss bezügl. Ankauf einer Feuerwehrspritze für Häuslarn wird gefasst, sobald die Zuschüsse in Höhe von 55 % sichergestellt sind.
Erhebung für Gemeindekostenrechnung
Die Leistungsgebühr für Gemeindeschreibarbeiten wird auf jährlich 200 DM erhöht. Falls sich eine billigere Schreibkraft findet, wird die Abmachung rückgängig gemacht.
Zuschuss vom Forst Cham
Der erste Bürgermeister und das Gemeinderatsmitglied Josef Wutz werden beauftragt, eine persönliche Rücksprache mit dem Forstamt herbeizuführen um festzustellen, ob die Steinquetsche wie z. Zt. mit dem Forstamt verabredet der Gemeinde für ca. 2 Tage zur Verfügung gestellt wird. Ist dies der Fall, dann wird die Niederschrift über einen Zuschuss von 500,-- DM unterzeichnet.
Schuttablagerung
Für die Schuttablagerung wird für die Gemeinde Katzbach die Sandgrube an der Straße Katzbach Häuslarn bestimmt. Eine entsprechende Satzung wird öffentlich bekanntgemacht.
Anlegung des Straßen und Wegebestandsverzeichnisses in der Gemeinde Katzbach betreff Schreiben des Landratsamtes vom 27. 7. 1962
Nach eingehender Beratung wurden folgende Änderungen vorgenommen: Zu öffentlichen Feld- und Waldweg werden die Gem. Verb. Straßen abgestuft:
1.) der alte Häuslarner Weg (179/48)
2.) Alte Straße, also von der Wirtskapelle bis Klinglmühle (189)
3.) Saugrubenweg (162)
4.) Trift /239
5.) Pfaffenwiesenweg (232)
6.) II Obernrieder Weg (68)
7.) Schwarzholzweg (79)
Der erste Bürgermeister wird beauftragt, wegen der Ortsstraß Rosshof wegen dem Balbersdorfer Weg, wegen dem Klingelmühlweg dem Gschießer Weg, dem Sandwiesenweg, mit dem Landratsamt Verhandlungen aufzunehmen wegen der Abstufung.
Im Wegelandesverzeichnis werden als Gemeindeverbindungsstraßen aufgenommen:
1) Obernrieder Weg
2) Neuer Häuslarner Weg
3) Kühnrieder Weg
4) Eschlmaiser Weg
Die Rosshoferstraß wurde in das Verzeichnis aufgenommen mit dem Vermerk: „Die Rosshoferstrasse ist Eigentum der Bayer. Staatl. Forstverwaltung und wird seit ihrem Bau 1897 von der Forstverwaltung unterhalten.
Wegen der Umgestaltung des Löschweihers in Kühnried wird der erste Bürgermeister beauftragt, den Pachtvertrag abzuschließen.
Bau des Feuerwehrgerätehauses in Häuslarn
Das Feuerwehrhaus in Häuslarn wird erstellt, falls die Staatszuschüsse von mindestens 50 % bewilligt werden. Mit der Fertigstellung des Bauplanes und des Kostenvoranschlages wird der Feuerwehrkommandant Alois Mühlbauer Nr. 2 betraut.
Aufnahme eines Zwischenkredites
Zur Deckung für Straßenbau Katzbach – Häuslarn wird ein Zwischenkredit von 3500,-- DM bei der Sparkasse Waldmünchen aufgenommen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung des Landratsamtes hierfür liegt vor.
Der Hebesatz für das R. J. 1963 wird auf 250 % für die Grundsteuer A und B und auf 210 % für die Gewerbesteuer festgesetzt
© by Josef Ederer Katzbach 33, Juli 2008